Darf eine Lehrerin eine Arbeit als Test werten?
Hallo wir haben in der Schule eine Arbeit geschrieben diese Arbeit wurde von einer anderen Lehrerin erstellt und von meiner Lehrerin genutzt allerdings waren die Fragen leichter deshalb haben natürlich alle gut abgeschlossen jetzt sagt sie allerdings das es nur als Test gewertet wird und wir nun eine schwierigere Arbeit schreiben sollen aber darf sie das es ist ja nicht unsere Schuld und es hätte ihr ja mal früher auf fallen können
also darf sie die Arbeit nun einfach wiederholen? Achja es ist in NRW passiert
1 Antwort
Ich gehe mal von der Sek 1 aus. Es ist nicht einfach zu beantworten, da ich persönlich so etwas noch nicht erlebt habe. Daher ist das hier nur ein Versuch, nicht bindend.
Prinzipiell sage ich, nein, das kann man nicht im Nachhinein als Test deklarieren, denn die Arbeit war angekündigt und der Grund zur Wiederholung ist streng genommen nicht gegeben. "Zu gut ausgefallen" ist kein Grund.
In NRW gilt im Allgemeinen der §48 Schulgesetz und die jeweilige Prüfungsordnung.
Die Arbeit ist angekündigt worden als schriftliche Leistungsüberprüfung und m.m. N. sollte sie auch so behandelt werden:
APO Sek 1:
https://bass.schul-welt.de/12691.htm#13-21nr1.1p6
§6:
6.1.2
Schriftliche Klassenarbeiten werden soweit wie möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre verteilt, vorher rechtzeitig angekündigt, innerhalb von drei Wochen korrigiert, benotet, zurückgegeben und besprochen.
Man darf zwar einmal im Jahr die Klassenarbeit durch eine andere Leistungsüberprüfung ersetzen, dies muss jedoch vor Prüfung geschehen und nicht nachdem sie geschrieben wurde.
In meinen Augen habt ihr das Recht auf Eure Note und eine Widerholung müsste man mit SL absprechen...
vielen Dank