Darf eine Lehrerin eine Arbeit als Test werten?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich gehe mal von der Sek 1 aus. Es ist nicht einfach zu beantworten, da ich persönlich so etwas noch nicht erlebt habe. Daher ist das hier nur ein Versuch, nicht bindend.

Prinzipiell sage ich, nein, das kann man nicht im Nachhinein als Test deklarieren, denn die Arbeit war angekündigt und der Grund zur Wiederholung ist streng genommen nicht gegeben. "Zu gut ausgefallen" ist kein Grund.

In NRW gilt im Allgemeinen der §48 Schulgesetz und die jeweilige Prüfungsordnung.

Die Arbeit ist angekündigt worden als schriftliche Leistungsüberprüfung und m.m. N. sollte sie auch so behandelt werden:

APO Sek 1:

https://bass.schul-welt.de/12691.htm#13-21nr1.1p6

§6:

6.1.2

Schriftliche Klassenarbeiten werden soweit wie möglich gleichmäßig auf die Schulhalbjahre verteilt, vorher rechtzeitig angekündigt, innerhalb von drei Wochen korrigiert, benotet, zurückgegeben und besprochen.

Man darf zwar einmal im Jahr die Klassenarbeit durch eine andere Leistungsüberprüfung ersetzen, dies muss jedoch vor Prüfung geschehen und nicht nachdem sie geschrieben wurde.

In meinen Augen habt ihr das Recht auf Eure Note und eine Widerholung müsste man mit SL absprechen...

Huchh 
Beitragsersteller
 06.10.2020, 20:40

vielen Dank