Rechtsfrage: Parzellenverkauf ungültig - Käufer hat schon umgebaut, muss dies erstattet werden?
Hallo alle zusammen,
ich habe eine etwas knifflige Rechtsfrage. Meine Schwiegermutter hat ihre Parzelle an einen Bekannten verkauft, und zwar ziemlich unter Wert. Sie selbst hatte die Parzelle für 7000€ erstanden und anschließend ein riesiges Klettergerüst aufgestellt, Beete gepflanzt und das Dach vom Häuschen komplett erneuert.
Da ihr Mann verstorben ist, wollte sie sich davon trennen - der Bekannte hat ihre Lage ausgenutzt und hat ihr 3000€ für die Parzelle geboten, viel zu wenig, aber sie wollte das Ganze schnell hinter sich bringen. Sie haben handschriftlich einen Vertrag gemacht.
Jetzt, nach einem Jahr, stellt sich jedoch heraus, dass der Vertrag ungültig ist, da der Parzellenverein nicht involviert war und der Verkauf über eben diesen laufen muss.
Nun haben wir uns überlegt, dass wir die Parzelle dann doch lieber behalten möchten. Der Bekannte besteht aber nun darauf, dass wir ihm nicht nur die von ihm gezahlten 3000€ erstatten, sondern auch noch das, was er in dem letzten Jahr in die Parzelle investiert hat.
Da er die Parzelle viel zu günstig bekommen hat, sehen wir das aber gar nicht ein und da es rechtlich gesehen weiterhin die Parzelle meiner Schwiegermutter ist, wäre es für uns nun interessant zu wissen, wie die Rechtslage aussieht.
Also: Er hat die Parzelle viel zu günstig gekauft (3000€), sie ist aber bestimmt 7000€ wert. Er hat in die Parzelle investiert (neue Möbel, Wände gestrichen, Rasen gelegt) aber der Verkauf war ungültig, sodass sie noch unsere ist. Wir überweisen ihm die 3000€ zurück - sind wir nun verpflichtet, ihn für seine Investitionen zu entschädigen?
Vielen Dank
1 Antwort
Alle Investitionen, die den Wert der Parzelle auch jetzt noch erhöhen, oder die zur deren Erhalt notwendig waren sind dem Käufer zu ersetzen.
Korrekt.
Und wie verhält es sich, wenn wir ja nun keine Wertermittlung vor dem Verkauf veranlasst haben? Wir können lediglich selber schätzen, wie viel sie ursprünglich vor dem Verkauf wert war. Allerdings sind ja nun bereits seine Änderungen durchgeführt worden, wodurch es sich nicht mehr ermitteln lässt.
Entweder ihr einigt euch oder ihr lasst das Thema durch ein Gericht klären. Dann kommen halt auf den Unterlegenen einen Haufen zusätzliche Kosten zu.
Letzte Frage: gleichzeitig ist es ja eben so, dass er in dieser Zeit die Parzelle alleinig nutzen durfte und wir keinen Zugriff darauf hatten. Dürften wir dafür demnach auch eine Entschädigung (quasi Miete) verlangen?
Wenn der Käufer in gutem Glauben war, dass es seine Parzelle sei, dann nein.
Danke für deine Antwort. Geht es dabei um den Wert der Parzelle vor dem Verkauf? Sprich, sagen wir die Parzelle war ursprünglich 7000€ wert, er hat jedoch nur 3000€ gezahlt und so viel investiert, dass sie nun eigentlich 8000€ wert ist, sprich 1000€ mehr als vor dem Verkauf. Bedeutet also, wir müssten ihm die 1000€ erstatten?