Rechtsfrage :Hausverkauf und Mietverhältnis verschwiegen?
Meine Freunde haben ein Haus gekauft, unten wohnt ein Ehepaar (die ziehen gerade aus, das sind die Eigentümer) in der Einliegerwohnung drüber ein Elternteil der Frau. Nennen wir ihn mal Hans.
Meine Freunde wollten unten einziehen und mir die Wohnung drüber vermieten. Ich habe meine Wohnung gekündigt und bin bereit zum Umzug. Und nein ich kann nicht in meiner alten Wohnung bleiben das schon mal vorab.
Das Ehepaar hat meinen Freunden das Haus verkauft die Zahlung der Restsumme erfolgt nun bald. In dem Kaufvertrag (der notariell beglaubigt ist )steht nichts von einem Mietverhältnis drin.
„Hans“ ist nun ins Altenheim gekommen aber darüber gar nicht happy, also hat er seinen Sohn (den Bruder vom Eigentümer) eine Vollmacht gegeben und der klagt nun dass es einen „mündlichen Mietvertrag“ gegeben hätte und das Ehepaar den Hans gar nicht hätte hinaus schmeißen dürfen. Hans ist aber wie gesagt schon im Heim und nicht mehr in der Wohnung.
Nur ein Teil seiner Sachen sind noch in der Wohnung, in die ich ja einziehen will. Und auch muss denn bald habe ich ja keine Wohnung mehr und muss raus aus meiner.
Schlüssel haben wir, das ist nicht das Problem. Hans ist wie gesagt selber schon im Heim.
Meine Freunde haben nun Schiss die Sachen da raus zu räumen weil sie Angst haben verklagt zu werden.
Ich denke aber dass die gesamte „Schuld“ beim Verkäufer liegt der das Haus ja mietfrei quasi im Vertrag angegeben hat und wenn jemand Ärger bekommt dann dieser oder was meint ihr ?
7 Antworten
Die Frage, ob Hans denn nun einen mündlichen Mietvertrag mit den Veräußerern hatte, muss nicht zwingend im notariellen Kaufvertrag stehen.
Daraus lassen sich also keine Rechte für die Erwerber herleiten. Die Beweise für den bestehenden Mietvertrag blieben der Veräußerer und der Sohn des Hans bisher schuldig >> die da wären : Nachweis einer permanenten Mietzahlung von Grundmiete und Betriebskosten. Sollten hier nur BK gezahlt worden sein, dann ist kein Mietvertrag vorhanden. Allein aus der Nutzung einer Wohnung ergibt sich kein Mietvertrag. Fehlt explizit die Grundmiete bei der regelmäßigen Zahlung, dann gäbe es hier nur einen Leihvertrag, der ohne Grund von den Eigentümern sofort gekündigt werden sollte.
Existiert ein Mietvertrag, dann hat dieser auch Bestand, wenn es einen Eigentümerwechsel gibt. Das würde bedeuten, du kriegst die Wohnung des Hans erst nach Miet- oder Leihende.
Aber es gibt Hoffnung, denn zwischen Vermieter und Mieter kann ein Auflösungsvertrag (auch mündlich!) einvernehmlich vereinbart werden. Der regelt auch die Auslagerung der Einrichtung. Ein Leistungsverstärker wäre dabei eine finanzielle Abfindung für den Mieter.
Also besteht nur ein Leihvertrag, der nach Eigentumsübergang sofort von den Erwerbern gekündigt werden muss, damit du im August in die Wohnung einziehen kannst. Der Sohn des Hans samt Rechtsanwalt hat keine Chance.Beruhige deine Freunde.
Wann ist der Eigentumsübergang?
Hans ist bereits ausgezogen udn hat somit zugestimmt. Er ist verpflichtet, die letzten Dinge aus der WOhnung zu holen. Ich würde ihm eine Frist von 14 Tagen setzen mit dem Hinweis, dass sie nachher auf seine Kosten eingelagert werden.
Anschliessend räumt ihr den Krempel in den Keller o.ä. und du ziehst ein. Danach holt dich niemand mehr aus der Wohnung, da du einen gültigen und angetretenen Mietvertrag besitzt
Hans ist bereits ausgezogen udn hat somit zugestimmt.
Was zugestimmt? Auszug beendet keinen Mietvertrag.
Er ist verpflichtet, die letzten Dinge aus der WOhnung zu holen.
Nö
Verzeihung, wenn ich eine Immobilie Kaufe besichtige ich die vorher.
Bei einer so kleinen wie einem 2FH merke ich doch das da, außer dem Verkäufer, noch jemand wohnt.
Meine Freunde haben nun Schiss die Sachen da raus zu räumen weil sie Angst haben verklagt zu werden.
Die Angst ist berechtigt.
Wenn es tatsächlich einen mündlichen Mietvertrag gibt kann der ja durch Zahlungsnachweise bewiesen werden.
Außerdem müßte Hans dann ab Grundbucheintrag an den neuen Eigentümer Miete zahlen.
und das Ehepaar den Hans gar nicht hätte hinaus schmeißen dürfen. Hans ist aber wie gesagt schon im Heim und nicht mehr in der Wohnung.
Das ändert nichts am bestehenden Mietvertrag.
Ich weiß nicht wo das Problem liegt. Das Mietverhältnis wird fristgerecht gekündigt und fertig. Dein persönliches Problem ist, das du keine Wohnung hast.
Das Mietverhältnis wird fristgerecht gekündigt und fertig.
Entweder von Hans oder dem neuen Eigentümer/Vermieter.
Letzterer kann aber nur aus wichtigem Grund kündigen.
Oder wenn er eingezogen ist von seinem erleichterten Kündigungsrecht Gebrauch machen.
Da sich die Kündigungsfrist des Vermieters nach der Wohndauer richtet kann das bis 12 Monate sein.
Hans hat den mündlichen Mietvertrag ja irgendwie durch den Auszug gekündigt, oder?
Der Bruder sollte innerhalb einer Frist die Möbel ausräumen. Oder ihr lagert sie auf Hans kosten aus.
Hans hat den mündlichen Mietvertrag ja irgendwie durch den Auszug gekündigt, oder?
Nein. Mietverträge, auch mündliche, können nur in Schriftform wirksam gekündigt werden.
Es gibt keinen Mietvertrag und gezahlt wurden nur Nebenkosten. Hans ist seit dem 01.05. ausgezogen ich will erst zum 01.08. rein , wären also 3 Monate. Meine Freunde haben nur Angst das sie was falsch machen