Rechtsfrage bezüglich Mahnung von Otto.de?
Hallo,
Ich habe ein Riesen Problem. Ich habe am 18.01.2018 ein Artikel (29,99 €) bei Otto bestellt. Anstelle meiner bestellten Hose habe ich aber nach über einer Woche ein Herrenhemd für 99,99 € erhalten. Habe mich dann mit dem Kundenservice in Verbindung gesetzt und die meinten das ich es einfach zurückschicken soll und bei dem beigelegten Zettel schreiben soll das es ein falscher Artikel war. Die nette Dame meinte dann das sie die Rechnung aktualisieren wird, sodass die 29,99 € gestrichen werden.
Nun habe ich am 24.03. eine Mahnung von 15,69 € (ich habe 15 € erstattet bekommen zwecks Neukundenrabatt) bekommen. Habe mich daraufhin wieder mit dem Kundenservice in Verbindung gesetzt und die behaupten jetzt das das Paket verlegt worden ist. Nun soll ich denen das Versanddatum und die Quittungsnummer mitteilen. An das Versanddatum (02.02.) kann ich mich noch erinnern. Nur ist mir meine Quittung in der langen Zeit abhanden gekommen (verlegt oder sogar schon weggeschmissen weil ich es nicht mehr als relevant fand).
Muss ich die Rechnung nun trotzdem bezahlen auch wenn es nicht meine Schuld ist weil sie es verlegt haben?
Danke schonmal für die Hilfe.
Ich bin aufjedenfall sehr enttäuscht von Otto und werde dort nie wieder bestellen!
5 Antworten
Du kannst doch nicht die Quittung als einzigen Beweis einfach wegwerfen oder verlegen. Erst wenn der Eingang von Otto bestätigt wurde brauchst du sie nicht mehr.
Wenn du das so schilderst wäre Otto ja auch schuld für die Verlegung des Pakets im Werk.
Klar kann das jedem passieren, aber derjenige ist dann eben auch selbst Schuld.
Das kann Dir bei jedem Online-Händler passieren.
Hast Du die bestellte Hose erhalten? Wenn ja, bezahle diese.
Wenn Du keine Ware erhalten hast, solltest Du auch keine bezahlen. Wegen diesem Betrag wird Otto kaum klagen.
Im Klagefall hast Du aber schlechte Karten, weil Du die Rücksendung nicht beweisen kannst. Otto kann Dir aber beweisen, dass Du das Paket bekommen hast.
Für die Zukunft: Paketquittungen IMMER sorgfältig aufbewahren.
Nein ich habe die Jeans nicht erhalten. Ich soll also für etwas bezahlen, was niemals ankam.
Das Hemd hast Du ja bekommen :;)
Am besten redest Du noch mal mit dem Kundendienst. Das Rücksendedatum weißt Du ja. In der Regel sind die sehr kulant, weil auf dem Transportweg sehr viel schief läuft.
Und das bei der Masse an Rücksendungen auch mal etwas verloren geht, verwundert ebenfalls nicht.
Beim nächsten Mal weißt Du es besser. Übrigens: Du solltest alle Rücksende- und Zahlungsdokumente drei Jahre aufbewahren. Solange kann nämlich noch jemand kommen und Forderungen stellen.
Nein, bei gewerblichen Anbietern tragen die das Risiko des Versands. Du musst darüber hinaus logischerweise nichts bezahlen, wenn du nichts erhalten hast, solche Geschäfte sind erst einmal Zug um Zug zu erledigen. Befindet sich der Verkäufer im Verzug, kannst du auch deine Leistung zurückhalten.
Das ist aber eben bei diesen Billigmarken das Problem, Geiz ist geil für Leute, die genug Zeit haben, sich rumzuärgern.
Seit wann ist OTTO 'ne Billigmarke? Wenn der Frager was von "Hemd für 99 €" schreibt, ist das ja nicht gerade ein Raschpreis. Nicht jeder kann seine Klamotten bei BOSS kaufen.
Für mich ist und bleibt Otto eine Billigmarke aber das ist Ansichtssache.
Bestellte Waren muss man bezahlen, wenn man sie erhalten hat, aber hier geht es um eine Zusendung nicht bestellter Waren und da müsste Otto beweisen, dass es nicht zugesandt wurde, weil sie hier Rechte ableiten.
Ausserdem: Soweit ich es verstanden haben, hat Otto doch zugegeben, dass die richtige Waren hängen geblieben ist und somit nicht versandt wurde, oder habe ich das falsch verstanden?
Natürlich muss man bestellte Waren bezahlen, wenn man nicht durch einen Beleg nachweisen kann, dass man sie zurückgesandt hat. Das ist überall so, egal ob billig oder teuer, das ist einfach Gesetz.
Billigmarken? Ein Hemd für 100 Euro nennst du billig?
Um das nochmal etwas klarer dazustellen: Ich habe eine Hose für 29,99 Euro bestellt. Statt der bestellten Hose habe ich ein Herrenhemd im Wert von 99,99 Euro erhalten. (Schon allein die Verwechslung von einer Damenjeans und einem Herrenhemd ist total komisch für ein Riesen Unternehmen wie Otto) Dann habe ich mich sofort bei Otto gemeldet und die haben sich für die Verwechslung entschuldigt, konnten mir die Jeans aber nicht als Erstattung nochmal zu schicken da diese schon ausverkauft war. Also sollte ich das Paket zurückschicken und der Betrag von 29,99 € wird gestrichen da ich den Artikel ja nicht erhalten habe. Habe dann das Paket gleich 1 Tag danach zurückgeschickt. Hoffe das war nun deutlich genug. Und es ist doch hier relativ ob Otto für die einen billig oder teuer ist. Das tut nichts zur Sache.
Wende dich doch nochmal an Otto. Normalerweise sind die sehr kulant.
Ok danke. Ich werde mich gleich nochmal bei der Dame melden.
Ja wollte ich ja auch. Bin mir nur jetzt total unsicher gewesen weil die Dame meinte ich soll Ihr helfen und einmal das Versanddatum und die Quittungsnummer mitteilen.
Sag denen einfach, dass du sie nicht mehr hast. Die werden das schon verstehen.
Was kann Otto denn dafür, wenn du deine Quittung verlierst? Sowas schmeißt man nicht weg, bevor man eine Bestätigung bekommen hat.
Gegenfrage: 1. Was kann ich dafür wenn Otto mir statt einer Jeans ein Herrenhemd schickt. 2. Was kann ich dafür wenn Otto das Paket im Werk verliert?
Da ich am 2.2 das Paket weggebracht habe und erst am 24.03 eine Antwort erhalte, unszwar eine Mahnung. Bin ich davon ausgegangen das sie das Paket längst erhalten haben. Ich meine das dauert normalerweise 1 Woche bis sowas ankommt. Sicherlich kann es jedem in dieser Zeit passieren das man sein Portmonee ausräumt und dann ausversehen auch den Zettel wegschmeißt.