Rechtsfrage: Benutzung von Starkstrom.
Hallo liebe gutefrage- Team,
Ich habe eine wichtige Rechtsfrage was mein Starkstromanschluss betrifft. Und zwar:
Mein alter Herd ist kaputt gegangen und beim hervorrücken des alten Herdes hab ich feststellen müssen, dass der Herd Strom aus einer Schukosteckdose bekommt.
Heute hab ich mir einen neuen Herd zukommen lassen. Im Preis inbegriffen war nun: Herdlieferung + Altgerätmitnahme + Anschluss.
Als die Herren bei mir gewesen sind haben die festgestellt, das an meinem Starkstromanschluss keine richtige Steckdose hat, sondern nur halt das Loch mit den Drähten an der Lüsterklemme.
Die Herren meinten, das ich mit dem Vermieter sprechen muss damit er mir ein Elektriker zukommen lässt, der mir noch eine richtige Steckdose anbaut. Denn die sagten, ich zahle schließlich Miete und es sei eine "Lebensnotwenigkeit" sowie Heiz und Wasseranschluss
Ist der Vermieter verpflichtet mir ein sicheren Starkstromanschluss, bereit zustellen ?
Ich hoffe hier sind Leute mit der gleichen Erfahrung oder Anwälte, die sich mit Mietrecht auskennen.
Damit ich mir ganz sicher sein kann. Ich hab sonst die Befürchtung, dass mein Vermieter sich querstellt und mir wieder rät, das ich ihn an der Schukosteckdose umrüsten lassen soll. Jedoch dann kann ich den Herd nicht voll benutzen (vllt nur 2 bis 3 Herdplatten) Und der Fachman der hier war, hat mir davon auch abgeraten.
Ich würde mich sehr freuen, konnte seit 2 Wochen nichts warmes kochen .
6 Antworten
Das ist recht "tricky", denn einen Anspruch auf einen Starkstrom hast du erstmal so nicht.
Nun ist es aber so, dass da offensichtlich ein Herd drin war und dieser jetzt nicht mehr funktioniert. Selbst wenn du den alten Herd jetzt entsorgst und den neuen nicht dort hin platzierst, dann hast du zunächst einmal Anspruch darauf, dass das Loch in der Wand fachgerecht und sicher geschlossen wird; sprich, ob der Elektriker kommt oder der Maurer, der dann die Sicherung betätigt und dann das Loch zumauert, osten entstehen deinem Vermieter in jedem Fall. Nun gibt es aber noch eine Frage.... was steht denn in deinem Mietvertag bzgl der Übernahme von Kosten für Kleinreparaturen und Schönheitsreparaturen drin??
Versuch ihn zu überzeugen, dass dies auch für die Zukunft im Sinne des Erhalts der Wohnung ist, der Sicherheit dient etc. Falls er sich nicht darauf einlässt, schlage ihm vor die Kosten zu teilen?!
OK - aber eine Schönheitsreparatur liegt hier definitiv nicht vor, sondern es handelt sich eher, um eine Instandsetzung, die der Sicherheit dient. Mit anderen Worten: dein Vermieter ist eben mindestens verpflichtet die Dose in einen "sicheren" Zustand zu setzen/setzen zu lassen. Denn diese befand sich bereits vor deinem Einzug definitiv nicht in einem sicheren Zustand (was du aber nicht sehen und wissen konntest du darum jetzt auch deswegen nichts zu zahlen brauchst).
D.h. dein Vermieter ist verpflichtet auf seine eigenen Kosten erstmal in einer Weise tätig zu werden, die die Sicherheit gewährleistet. Und die Herausforderung die dir obliegt ist, ihn davon zu Überzeugen, dass er eben eine Steckdose montieren lässt und nicht das Teil zumauern lässt!!
Es ist jedoch weder eine Schönheitsreparartur (welche durch "normale Abnutzung oder Gebrauch hervorgerufen wurde"), noch ist es dein Job, dich um die Sicherheit seiner Wohnung zu kümmern!!
Das sind doch mal gute Nachrichten. Ich bin auch schon soweit kulant und habe mir schon eine Dose besorgt, die da ranmontiert werden muss.
Gibt es in Deinem Bekanntenkreis keinen Elektriker? Oder hat nicht der Vermieter einen an der Hand? Material hast Du schon. Das Montieren ist eine Kleinigkeit von ein paar Minuten. Normalerweise braucht man, wenn man für mehrere Hundert Euro einen Herd gekauft hat, nicht darüber zu diskutieren, wer nun für die Anschlusskosten aufzukommen hat. Mag der Vermieter nicht, zahl es selbst und behalte Dir das Zugeständnis auf. Irgendwann will der Vermieter auch mal was von Dir.
Der Vermieter muß für eine sichere und den technischen Anforderungen genügende Elektroinstallation sorgen. Das ein Anschluß des Herdes mit einfachen Lüsterklemmen nicht mehr statthaft ist muß er für eine Anschlussdose sorgen.
Oder es zumauern lassen und auf die 230V-Anschlüsse verweisen (wenn's dumm läuft)
Wenns dumm läuft könnte er das machen, allerdings ist das genauso teuer wie eine Anschlussdose aus dem Baumarkt.
Eine Steckdose auf dem Baumarkt dürfte der Mieter aber nicht eigenmächtig einbauen. Da könnte er bösen Ärger bekommen.
Ja, ich weiß. Ich hab die Materialien nur schon mal besorgt, bevor der Fachmann mir da irgendein teuren Kram andrehen will.
Eigentlich muss hier geklärt werden, ob der Mieter ein Recht auf einen 3PhasenAnschluss 380V hat. Wenn eine 5-adrige Leitung am Zähler abgesichert in der Küche vorhanden ist, dann muss der Vermieter die Installation mit einer sicheren Anschlussdose abschließen. Die Verbindung von der Dose zum Herd obliegt dem Mieter. Dass der alte Herd nur mit 230V betrieben wurde, ist nicht relevant.
Das wäre gut. Aber ich möchte nicht das der Vermieter mir das zumauert, sowie Stertzel es unten gerade gesagt hat. Ansonsten muss ich den Herd umrüsten lassen auf Schukosteckdose und d.h. wiederum, dass ich dann nur ca. 2 Herdplatten benutzen kann. Ich hab doch wohl das Recht, alle Herdplatten gleichzeitig zu benutzen.
Ist jetzt kein Riesenloch. Ist halt 10 cm lang und breit
Du erklärst, dass ein 5-adriges Kupferkabel in der Küche in einem Loch 10x10cm ankommt und mit Lüsterklemmen abgeschlossen ist. Sind denn diese Kabel auch am Wohnungsverteiler geschaltet und sind die 3 Phasen abgesichert???? Kommt in der Küche der Strom an diesem Kabel an????? Wenn ja, dann muss der Vermieter handeln und eine Verteilerdose für den Herdanschluss installieren. Punktum.
Sowas kostet nicht viel, rede mit deinem Vermieter darüber, der wird die Kosten vermutlich tragen. Und wenn nicht, das ist nicht viel Geld. Vermutlich kommt es billiger das selbst zu bezahlen als eine Woche außer Haus zu essen, ich meine das ist nur eine Dose zu setzen.
Überzeugen ist gut. Er ist leider einer der immer alles besser wissen will.
Also im Mietvertrag steht folgendes drin:
Schönheitsreparaturen
"Der Vermieter verpflichtet sich, während der Mietszeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der wohnung durchzuführen. Zu den schönheitsreparaturen gehören:"
Tapezieren Anstreichen der Wände Pflegen und reinigen der Fußböden Innentür streichen Heizkörper streichen Und versorgungsleitungen innerhalb der wohnung die arbeiten sind handwerksgerecht auszuführen
Dann steht noch unten
Küchen, Bäder und Duschen:
Liegen die letzten Schönheitsreparaturen seit Mietbeginn bzw. während der Mietszeit länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 33 % der erforderlichen Kosten, gemäß des Kostenvoranschlages der Fachfirma: liegen sie länger als 2 jahre zurück, zahlt der mieter 66 %
Dann steht noch paar seiten weiter:
Haftung des Vermieters wegen eines Mangels:
Der Vermieter haftet wegen eines Mangels nur, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Also, der Mietvertrag ist schon ein Wälzer