Kann man Psychotherapeut und Anwalt gleichzeitig sein?
In einer Praxis/Kanzlei, oder getrennt
Wenn man natürlich beide Qualifikationen hat
6 Antworten
Die Anwaltstätigkeit wird im Hauptberuf ausgeübt. Daneben kann der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin eine Tätigkeit ausüben, die mit dem Beruf des Rechtsanwalts, insbesondere seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege vereinbar ist oder das Vertrauen in seine Unabhängigkeit nicht gefährden kann (§ 7 Nr. 8 sowie § 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO).
Voraussetzung für die Vereinbarkeit ist, dass der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, neben seinem/ihrem Zweitberuf den Anwaltsberuf auszuüben. Eine Unvereinbarkeit liegt nach der ständigen Rechtsprechung vor, wenn die tatsächliche Möglichkeit nicht gegeben ist, den Anwaltsberuf in einem, wenn auch beschränkten, so doch irgendwie nennenswertem Umfang auszuüben. Eine geringfügige Möglichkeit, sich als Rechtsanwalt zu betätigen, reicht nicht aus (BGHZ 33, 266, 268; BGH Beschl. vom 17.12.1990 – BRAK-Mitteilungen 1991, 102). Diese Rechtsprechung ist vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 04.11.1992 ausdrücklich gebilligt worden.
Wenn es entsprechende Regeln auch für Psychotherapeuten gibt (Ausübung nur als Hauptberuf), dann wird eine gleichzeitige Ausübung nicht möglich sein.
Bis man diese beiden langwierigen und aufwändigen Studiengänge + Fortbildungen alle komplett fertig und erfolgreich abgeschlossen hat, um sich sowohl als Psychotherapeut als auch als Anwalt bezeichnen zu dürfen, da ist man ja schon fast im Rentenalter ;-)
Es gibt - meines Wissens - kein Gesetz, dass das verbieten würde.
Wozu sollte das gut sein?
Hielte ich eher für kontraproduktiv.
Rechtlich. Nur rechtlich
Welcher Rechtsperson gegenüber denn?
Dem Vermieter?
Dem Ärztebund?
Der Anwaltskammer?
Das verträgt sich nicht mit der Berufs-ordnung.
Es geht nur um die rechtliche Kompetente