Kann man als Anwalt auch mehrere Kanzleien gründen?

5 Antworten

Eine weitere Kanzlei ist möglich.

Der Unterschied zu Filialen ist klar? Mehrere Filialen sind möglich, Kanzleien sind im Gegensatz dazu "unabhängig" mal einfach ausgedrückt.

Bitte bei Rechtsanwälten, Ärzten usw. beachten, dass sich diese nicht der Gewerbeordnung unterliegen sondern den jeweiligen Rechtsordnungen, bei Rechtsanwälten nach der Bundesrechtsanwaltsordnung. Der § 27 BRAO wurde 2017 entsprechend geändert.

LonleyBoy 
Beitragsersteller
 11.02.2021, 17:11

Unabhängig? Wie genau ist das gemeint? Kann man denn nicht 2 Kanzleien gründen, die den selben Namen tragen, sowie in der gleichen Rechtsordnung unterliegen

Eckengucker  11.02.2021, 17:23
@LonleyBoy

Es ist nicht wie im Gewerberecht.

Eine Kanzlei kann man nicht als unabhängiger Unternehmer gründen, dafür bedarf es eines in der RA-Kammer eingetragenen Anwalts. Und das gilt auch nur für einen bestimmten Bereich, der RA muss die Kanzlei in dem Bereich der RA-Kammer begründen, in dem er selbst eingetragen ist.

Früher war es gar nicht möglich eine zweite unabhängige Kanzlei zu gründen.

Das zu beschreiben sprengt den Rahmen des Forums. Du kannst die gesetzlichen Vorschriften gern nachlesen. Eine RA-Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit allen Funktionen, unter anderem auch der Maßregelung. Sie ist eine "mittelbare Staatsverwaltung" und nimmt hoheitlich die ihr übertragenen Aufgaben wahr.

Natürlich geht das. Das ist aber kein passives Einkommen. Das ist ein ganz normales Einkommen aus unternehmerischer Tätigkeit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, das ist machbar.

Ich denke mit "passivem" Einkommen meinst du die Differenz zwischen dem, was Angestellten gezahlt wird und dem, was du vom Klienten verlangst, oder? Also klassischer "Gewinn" eines Unternehmens.

In den meisten Großkanzleien ist das so.

LonleyBoy 
Beitragsersteller
 11.02.2021, 17:03

Mit passivem Einkommen meine ich, dass du als Unternehmer (Kanzleigründer) ebenso außerhalb deiner Arbeitszeit, Geld durch deine Mitarbeiter erwirtschaften kannst, ohne dass du an der Arbeit beteiligt bist. Indem du beispielsweise mehrere Kanzleien gleichzeitig führst.

Aequitas49  11.02.2021, 17:05
@LonleyBoy

Wie gesagt, das ist das zugrunde liegende Prinzip in jedem Arbeitnehmer/Arbeitgeberverhältnis. Gewinn ist so betrachtet immer auch vorenthaltener Lohn.

Jedenfalls kommt es dazu natürlich auch in Kanzleien vor, wenn man dort Anwälte anstellt.

Highlands  11.02.2021, 17:28
@LonleyBoy

Es gibt kein Geschäft / Gewerbe der Welt das von alleine läuft und wo man seine Angestellten einfach schalten und walten lassen kann. Man muss trotzdem selber ständig am Ball sein und schauen was die machen. Einfach ein paar Kanzleien / Betriebe eröffnen und sich dann im Sessel zurücklehnen funktioniert in der Realität leider nicht

LonleyBoy 
Beitragsersteller
 11.02.2021, 17:56
@Highlands

Ja das ist klar, trotzdem generieren deine Arbeitnehmer für dich Geld.

Klar —> Zweigstelle