Rechtsanwaltsbriefe
Hallo, ich habe folgende Frage: Wie lange muss man Briefe von Rechtsanwälten und Inkassobüro aufheben, wenn die Schuld gebliechen ist.
5 Antworten
Wesentlich ist, ob eine Forderung tituliert ist (Vollstreckungsbescheid, Urteil, -notarielles- Schuldanerkenntnis).
Titulierte Forderungen verjähren nach 30 Jahren, sonstige in der Regel nach 3, wobei es sich um Kalenderjahre handelt, d.h. diese Fristen zwischen dem Jahr der Entstehung und dem aktuellen Zeitpunkt liegen müssen. Außerdem gilt bei Darlehen, einschließlich Ratenkäufen, eine 10jährige Verjährungshemmung; die 3 Jahre beginnen erst danach.
Bei einer normalen Forderung von irgendwann in 2009 wären das die 3 Jahre 2010, 2011, 2012 -> Anfang 2013 wäre sie verjährt.
Ich würde die Sachen aber ein paar Jahre länger aufbewahren, vor allem auch Zahlungsbelege! Gerade bei Inkassos, aber auch bei vielen einschlägigen Anwälten sind völlig willkürliche Nachforderungen, auch von längst verjährten oder bezahlten Beträgen gang und gäbe.
Einfache Forderungen von 2005 oder 2008 (keine Titel, Darlehen, Ratenkäufe) sind verjährt. Wenn die das noch fordern, reicht es normal, dass man denen schreibt, man werde wegen Verjährung nicht zahlen. Einem evtl. gerichtlichen Mahnbescheid muss man fristgerecht gegenüber dem Gericht widersprechen, sonst wird auch eine unberechtigte Forderung rechtsgültig.
Ansonsten: Inkassos sind nur private Dienstleistungsfirmen, keine Behörden. Sie haben auch keine Sonderrechte und keinen Anspruch auf jede beliebige Fantasiegebühr die sie fordern!
Ich würde die Briefe vorsichtshalber noch einige Jahre aufheben. Falls du mal nachweisen musst, dass die Schulden getilgt sind. Das ist vor allem wichtig, falls du einen Schufa-Eintrag hast und diesen Löschen lassen möchtest. Generell gibt es jedoch keine Pflicht diese Briefe zu behalten.
Nichtitulierte Forderungen aus 2009 oder früher sind ohnehin verjährt
Inkassobriefe brauchst du gar nicht aufheben, die sind zumeist für den Papierkorb gedacht.
Ist die Forderung tituliert oder nicht? Hast du ein Schuldanerkenntnis bzw. eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben oder nicht?
Regelverjährungszeit beträgt in den meisten Zivilsachen 3 Jahre beginnend ab dem Kalenderjahr das auf das Jahr folgt, in dem der Anspruch entstanden ist. Verjährt sind alle nicht titulierten Forderungen bis einschließlich 2009.
Ausnahmen bilden z.B. das Steuerrecht mit 4 bzw. 5 Jahren sowie Bank- und Darlehenssachen, da nach Vertragsbeendigung (z.B. Kontoauflösung) eine 10 jährige Verjährungshemmung eintritt.
Bei Inkassobüros lieber aufheben denn die haben es sehr oft faustfick hinter den Ohren und könnten nach Jahren versuchen dieselbe Forderung erneut einzutreiben und hier auf Unkenntnis des EX Schuldners spekulieren
Hebe sie einige Jahre auf ,den manche kommen oft nach 10 Jahren noch daher.
Die Briefe sind von 2005 bis 2008, die auch?