rechtliche frage, kaution halle mieten
hallo, wir haben am samstag gefeiert. um 2.00 uhr nachts kam die polizei - wir mussten die musik leiser drehen. jetzt ist es so das wir die mietkaution (155 €) nicht zurückbekommen, da die polizei da war. steht auch so in der mietvereinbarung. (wenn die polizei kommt - kein geld zurück)
nun die frage ob das so rechtens ist. kennt sich da jemand aus?
11 Antworten
Hi wilsonmandela,
Du kennst die Wirksamkeit von Verträgen?
Verträge werden geschlossen, damit sich alle dran halten und man sich verträgt.
Aber jetzt zweifelst Du Deinen eigenen Willen an, den Du mit Deiner Unterschrift bekundet hast?
Da kommste nicht raus - Grüße.
nicht alles was in verträgen steht ist bindend - auch nicht mit unterschrift. aber wegen 155 € werden wir nicht klagen.
danke aber für die antwort wilson
Müsste mal von einem Fachanwalt geprüft werden, nicht jede Klausel ist rechtens und wird auch nicht automatisch bei Unterschrift rechtswirksam. Sowas kann Methode haben - Halle vermietet- Klausel in Mietvertrag - bissel gelauscht und Zack wird die Polizei gerufen und noch mal 155 € dazuverdient ;-) Ich will nix unterstellen, aber ich würd meine Hand dafür nicht ins Feuer legen- kann aber auch sein, dass die Klausel so ihre Richtigkeit hat.
stell dir Frage noch mal hier ;-) http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=75&sid=501d7cea560a7e513350d848a1b876d2 da hab ich schon richtig gute Tipps berkommen
Dadurch, dass du den Mietvertrag unterschrieben hast, hast du dieser Regelung zugestimmt und wurdest auch informiert was passiert wenn man nach 22:00 Uhr Lärm macht.
wenns so im vertrag steht ist es auch rechtens.. warum denn nicht.. ihr habts genauso mit dem Vermieter vereinbart
nun die frage ob das so rechtens ist
Es steht so im Vertrag und du hast ihn unterschrieben. Also wo ist das Problem?
die vermieter haben selber die polizei gerufen :D das haben die uns selber gesagt. deswegen gehen wir auch davon aus, das die es selber in den vertrag getippt haben.