Leute die 2 Parkplätze besetzen! Anzeigbar?
Hey :)
Kann ich Fahrzeugbesitzer anzeigen die 2 Parkplätze brauchen und sich nicht ordentlich einparken (wollen).
Ich denke die Situation kennt jeder!
LG und danke im voraus
12 Antworten
Machen wirs kurz:
DU kannst niemanden anzeigen. Du kannst höchstens der Polizei bescheid geben, die dann nach pflichtgemäßen Ermessen diese geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeit VERWARNEN können. Was in der Regel eine mündliche Verwarnung sein wird, da der Polizeibeamte ja nicht weiß, ob derjenige, der gerade über 2 Parkplätze steht sich als erstes dort hin gestellt hat oder ob das die einzige Parklücke war, die ihm die anderen gelassen haben...
also: ärgerlich, aber kannst nichts machen außer dem Fahrzeugführer ins Gewissen reden
Das ist nur menschlich. überleg dir einfach folgende Situation: du hast eine Parkplatzreihe, wobei der Parkplatz ganz links von einem... nennen wir es mal "eigenwilligen" Einparker benutzt wird. Der nächste wird sich so platzsparend wie möglich neben dem ersten stellen, also so weit links wie möglich, auch wenn er dann über 2 Parkplätze parkt. Sollen wir jetzt dem 2., der ja nur platzsparrend parken will wirklich eine Verwarnung runterreißen? Denke eher nicht;)
Und nein es ist nicht möglich als Privatperson geringfügige Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen, das musst du mir laut Definition einfach glauben. Es ist möglich das zu melden, aber auf eine Anzeige zu bestehen oder sowas ist nicht möglich.
Dann google mal bitte nach Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Du bekommst mehrere Ergebnisse bei denen man sich Formulare downloaden kann um eben diese Ordnungswidrigkeitenanzeige damit zu erstellen. Die Formulare werden von verschiedenen Kommunen oder Behörden zur Verfügung gestellt, und das nicht für interne Mitarbeiter, sondern für den Privatmann.
@Dommie1306
"...das musst du mir laut Definition einfach glauben."
Warum? Welche Definition?
Es ist einfach falsch! Jedermann kann eine Ordnungswidrigkeit anzeigen. Dies ist formlos möglich, ebenso wie bei einer Straftat. Die zuständige Behörde wird daraufhin ein Verfahren einleiten.
ok wie schon in dem anderen thema mit dem blitzen hast du recht :) bist vermutlich ein thüringer verkehrspolizist und deswegen werd ich mit dir nicht länger diskutieren, hat eh keinen sinn. ursprüngliche frage ist beantwortet...
ursprüngliche frage ist beantwortet...
Aber von Dir leider nicht richtig.
Kritikfähig und einsichtig bist Du jedenfalls nicht. Aber dafür schätzt Du es richtig ein: hat eh keinen sinn.
Sollte sowas gehen, müsste man die Person auf frischer Tat ertappen. Velleicht hat auch der Nachbar des Parkenden schlecht geparkt und der andere hat sich nur daneben gestellt. Sowas ist doch aber Rentnersport, wenn man nicht wirklich einen Grund dazu hat.
Jepp. Das kann man anzeigen. Wenn Parkflächenmarkierungen da sind, dann heißt der Vorwurf "Sie parkten nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung" was 10 oder 16 € kostet (Tarife habe ich nicht im Kopf. Ohne solche markierten Prktaschen oder -häfen lautet der Vorwurf "sie parkten nicht platzsparend". Das sind dann 10 € wenn ich nicht irre. Und : Ja, mich regt es auch tierisch auf, wenn die StVO immer rücksichtslos als grobe Richtlinie gesehen wird.
"...Ja, mich regt es auch tierisch auf, wenn die StVO immer rücksichtslos als grobe Richtlinie gesehen wird." <-- bei manchen hat man auch den Eindruck sie würden die StVO nur als gut gemeinten Vorschlag der Behörden ansehen. :-D
§ 12 StVO Halten und Parken
(6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.
TBNR 112456
Sie hielten/parkten nicht Platz sparend.
§ 12 Abs. 6, § 49 StVO; § 24 StVG; 62 BKat
10€ Verwarnungsgeld
TBNR 141015
Sie parkten nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung.
§§ § 41 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
10€ Verwarnungsgeld
Es lohnt sich also nicht, man hat nur viel Arbeit und die 10€ stören den Anderen wahrscheinlich nicht.
Dann lieber ein Foto gemacht und auf http://www.kunstparker.de/ hochladen...
Ich verstehe den Gedanken. Hat man öfter.....
Aber prinzipiell ist bei einer Anzeige für soetwas doch der Aufwand zu groß. Egal ob möglich oder nicht.
Die Frage ist, ob jemand der 2 Parkplätze blockiert auch für beide Gebühren zahlen muss^^
Du wirst lachen: Wenn es sich um gebührenpflichtige Parkplätze handelt, dann müsste er. Käme nämlich so eine freundliche Dame in Uniform vorbei, dann hätte er ratzfatz eine kostenpflichtige Einladung zum Polizeifaschingsball an der Windschutzscheibe. ;-)
Aber natürlich ist das möglich.
Das ist aber eine seltsame Auslegung. Wenn also ein Anderer eine OWi begeht dann habe ich das Recht auch eine zu begehen und kann nicht belangt werden?
Das ist nicht richtig!