Rechte und Pflichten bei Nutzungsrecht von Räumlichkeiten
Situation: Einer Person wurde durch ein Testament ein Nutzungsrecht von Räumen in einem Haus gewährt. Muss der Erbe des Hauses anfallende Strom-, Wasser- und Heizkosten bezahlen die der Nutzungsrecht-Inhaber durch die Nutzung der Räume verursacht. Dies wurde im Testament nicht extra erwähnt, es steht nur drin das die Person die Räume nutzen darf.
Darf der Eigentümer des Hauses diese Räume so verändern das die Person die das Nutzungsrecht inne hat sie nicht mehr für ihre geplanten Zwecke nutzen darf. Muss sie sich mit dem Hausbesitzer arrangieren wenn dieser den Raum/Räume mal selbst nutzen möchte? Wer hat das Vorrecht wenn beide zur gleichen Zeit diese Räume benötigen? Kann der Inhaber des Nutzungsrechts es an Dritte weitergeben? Beispiel: der Inhaber des Nutzungsrechts möchte in den Räumen eine Feier ausrichten und beauftragt Dritte mit der Dekoration usw. Kann der Hausbesitzer diese dritten Personen des Hauses verweisen? Wer hat Rechtswissen zu diesem Thema? Wenn die Räume durch die Nutzung beschädigt werden, wer muss sie wieder herrichten? Der Eigentümer oder der Nutzer? Greift hier das Verursacherprinzip?
Danke für Eure Hilfe
4 Antworten
Das ist eine Frage für anwaltliche Beratung.
Des eingeräumte Nießbrauch des Räume bezieht sich auf die Kaltmiete, nicht auf die Nebenkosten - sonst hätte dies testmentarisch festgelegt werden müssen.
Die Räume sind im Besittz des Begünstigten und dürfen keinesfalls einseitig vom Hauseigentümer betreten oder verändert werden. Der Begünstigte hat das Hausrecht.
Eine Auflösung des Wohnrechts ist nur einvernehmlich möglich, es ist dann der vergleichbare Mietwert für die Restlebensdauer des Begünstigten (Dazu nimmt man die Sterbetafel) einzufordern. Das wird teuer!
Aber bei einem solchen Konfliktfeld ist es meist besser, man trennt sich mit viel Geld, als das man sich einen jahrelangen Kleinkrieg aussetzt. Also: auf zum Rechtsanwalt...
Nutzungsrecht ist letztlich nichts wesentlich anderes als Wohnrecht - nur wohnt man eben nicht in einer Garage/ Werkstatt / Waschküche sondern man nutzt diese.
Das Nutzungsrecht bezieht sich ausschließlich auf die Räumlichkeiten - mögliche Verbrauchskosten sind darin nicht inbegriffen, d.h. dafür muss der Nutzer schon aufkommen.
Der Inhaber des Nutzungsrechts muss keinen baulichen Veränderungen, die die vereinbarte Nutzung einschränken zustimmen - insoweit sind die Rechte des Hauseigentümers eingeschränkt.
Der Inhaber des Nutzungsrechts kann selbstverständlich Dritte beauftragen Dekorationsarbeiten, Malerarbeiten u.ä. in dem von ihm genutzten Bereich auszuführen ohne das der Hauseigentümer dies verbieten kann.
Eine Weitergabe des Nutzungsrechts an Dritte könnte durchaus problematisch werden. Hier wäre ein Fachanwalt zu fragen. Das Nutzungsrecht ist personengebunden. Mitunter stehen hinter dem Nutzungsrecht notarielle Vereinbarungen die genauere Regelungen dazu enthalten.
Im Testament steht nur das die Person die Räume nutzen darf, nicht wofür sie sie nutzen darf. Es handelt sich z.B. um eine Waschküche. Könnte der Hauseigentümer die Wasseranschlüsse entfernen?
Er könnte die Wasseranschlüsse nur mit Einverständnis des Nutzungsberechtigten entfernen - sonst nicht.
Sie dürfen die Räume nutzen, dass heisst ganz sicher nicht, das Ihnen jemand den Strom etc bezahlen muss, das müssen Sie selbst...
Ob der Eigentümer die Räume verändern darf, das kommt darauf an, nur weil Sie Zwecke "geplant" haben, heisst dies lange noch nicht, dass der Eigentümer alles mitmachen muss. Hier würde ich sagen es kommt auf die Räume an, was sind es für Räume und was wollen Sie da treiben und was will der Eigentümer tun, also ist so pauschal nicht zu beantworten.
Wenn Sie ein Nutzungsrecht haben, dann sind das Ihre Räume, wenn der Eigentümer diese "benötigt" kann er sie ja von Ihnen mieten.
Wenn Sie zur Nutzung berechtigt sind kann der Eigentümer Dritte die mit Ihrem Einverständniss da sind nicht "wegjagen". Das Hausrecht liegt dann bei Ihnen.
Beschädigen dürfen Sie die Räume natürlich nicht. Sie können ja nicht erwarten dass Sie da ständig alles kurz und klein schlagen (Beispiel) und der Eigentümer das herrichten muss. Grundsätzlich muss er aber dafür sorgen, dass alles in Ordnung ist.
Mit einem Nutzungsrecht sind Sie "Mieter" ohne Miete bezahlen zu müssen.
Es handelt sich im beschriebenen Fall um eine Waschküche und eine Werkstadt bzw. Garagen. Kann der Eigentümer z.B. in der Waschküche die Wasseranschlüsse entfernen weil er den Raum anderweitig nutzen möchte. Wie denn mieten? Darf der Eigentümer den Raum gar nicht mehr nutzen, weil ein Anderer ein Nutzungsrecht hat? Das ist etwas verwirrend? Denn wenn der Nutzungsberechtigte den Raum z.B. für ein halbes Jahr im Winter nicht nutzt und somit auch nicht heizt könnten ja Schäden entstehen. Der Eigentümer wird sicher nicht auf seine Kosten einen Raum beheizen den er selbst nicht nutzen darf. Wie ist die Rechtslage?
Der Hauseigentümer hat mit den betroffenen Räumen nichts zu tun, auch dann nicht, wenn der Nutzungsberechtigte diese z.B. über Winter nicht benutzt. Für die von dir angesprochenen Sicherungen gegen Frost ist der Nutzungsberechtigte vollumfänglich verantwortlich und haftbar.
Oedelfänger hat vollkommen recht. Stellen Sie es sich so vor als wären Sie Mieter dieser Räume (ohne Miete zu zahlen). Wenn Sie eine Wohnung gemietet hätten und ein halbes Jahr nicht da wären, dann könnten Sie auch nicht hingehen und einfach nicht heizen so dass es Frostschäden gibt.
Da sollte ein Fachanwalt ran. Sicher bin ich bei den verusrachten Nebenkosten. Die muss der Verursacher schon selbst tragen, fragt sich natürlich, ob das bei einem Haus, das 2 Parteien nutzen so einfach zu trennen ist.
Gruß
Aber Nutzungsrecht ist doch nicht gleich Wohnrecht oder? Es handelt sich um Wirtschaftsräume, wie Werkstatt, Waschküche, Garagen etc.