Recht: Mahnbescheid - Widerspruch trotz Zahlung
Ich habe für einen sächsischen – nun wohl besser ehemaligen – Kunden gearbeitet und mußte meine Rechnung bis zum Mahnbescheid bringen. Nachdem er den Mahnbescheid erhalten hat und schon im Vorfeld allerlei Blödsinn versucht hat (Androhung einer "Unterlassungsklage" wegen meinerseitigem "Stalking" – weil ich mein Geld haben will etc.^^), hat er nun die Volle Summe des Mahnbescheid inkl. aller dort aufgeführten Gerichtskosten auf mein Konto überwiesen und trotzdem angekreutz, daß die Forderung unzutreffend sei, den Bescheid also abgelehnt.
Kann sich einer Denken, was das soll und wo da der Sinn liegt?
Vielen Dank.
3 Antworten
Hier liegt wohl ein Verständnisproblem vor. Mit Zahlung gilt die Rechnung ja als anerkannt; insofern ist die auf dem MB angegebene Bestreitung der Forderung fehlerhaft. Dem Schuldner ging es wohl in erster Linie darum, dem MB zu widersprechen, um einen ggfs. ansonsten fälligen VB zu verhindern. Das Mahngericht wird sich deswegen ohnehin an Dich wenden; hier ist m.E. seitens des Gläubigers schlicht die Weiterbetreibung mit Verweis auf die beglichene Forderung gegenüber dem Mahngericht zu unterlassen und das Verfahren somit einzustellen.
Für dich ist der Vorgang mit dem Zahlungseingang, voller Betrag, zunächst erledigt.
Sollte, was nicht zu erwarten ist, das Gericht sich noch einmal der Sache annehmen, dann teilst du den Zahlungseingang vom .... mit. Damit dürfte der Fall dann endgültig abgeschlossen sein.
Was sich Dein Schuldner dabei denkt, lässt sich nur erraten. Möglicherweise hat er die juristische Bedeutung des MB überschätzt und deshalb bezahlt, obwohl er das furchtbar ungerecht findet - was ja sein Problem ist.
Du hast Dein Geld und wirst ihn nach Deiner eigenen Einschätzung nicht wiedersehen.
Selbst wenn Du beim Antrag auf den MB angekreuzt hast, bei Widerspruch automatisch klagen zu wollen, wird nichts passieren, bevor Du die dafür erforderlichen Gebühren einzahlst.
Insofern hat sich das Thema für Dich erledigt.