Recht auf abschließbare Haustür?

3 Antworten

Auch wenn es schnell gehen musste, Du hast Dir die Wohnung selbst ausgesucht und könntest jetzt wieder nach einer besseren Wohnung Ausschau halten.

Wenn das aus irgend einem Grund nicht geht, überlege, was Du selbst machen kannst, um ein besseres Gefühl hinsichtlich Einbruchsicherheit zu bekommen.

Die Haustür muss möglicherweise schon deswegen offen bleiben, damit bei einem Feuer in dem alten Kasten der Fluchtweg durch die Haustür nicht versperrt ist.

Die Wohnungstür kann man auch als Mieter mit ein wenig Investition sicherer machen. Dazu ist man nicht auf den Vermieter angewiesen.

Zum Beispiel mit einem Panzerriegel.

IchEben1996 
Beitragsersteller
 22.10.2016, 09:28

Erstens ist es nicht möglich umzuziehen, da das Amt kein Umzug genehmigt. Zweitens geht es nicht nur darum das Fremde in die Wohnung reinkommen sondern auch ins Haus und somit in die Keller etc. Da es ständig Ärger wegen irgendwelchen Weg gekommenen Sachen gibt und ich als jüngste im Haus ständig beschuldigt werde. Drittens ist es Quatsch das die Tür wegen Feuerschutztechnischen Gründen offen bleiben muss. Wir haben 2 Türen, eine zum Garten raus und die andere zur Straße. Der Vermieter könnte ein Panikschloss einbauen, welches sich von innen jederzeit öffnen lässt, von außer aber nur mit einem Schlüssel. Sonst würden hier die anderen Vermieter alle gegen den Brandschutz Verstößen, da alle anderen Häuser eine verschließbare Tür haben. Außerdem ist an meiner Wohnungstür ein extra Riegel vorhanden. Trotzdem ändert dies nichts daran das die Tür dadurch nicht sicher ist, da die Tür extrem Dünn ist. Beim Einzug wurde gesagt dass die Tür noch gemacht wurde, trotz mehrfachen Anrufen kam bis heute nichts. Zudem kommt hinzu, das ich vor Einzug nicht wusste, dass die Nachbarn hier oft Sturzbetrunken sind und ein schwer Krimineller hier wohnt, wo ich nicht unbedingt möchte dass die jederzeit hier rein können. Wenn ich könnte wäre ich schon längst umgezogen.

bwhoch2  22.10.2016, 09:56
@IchEben1996

Erstens ist es nicht möglich umzuziehen, da das Amt kein Umzug genehmigt.

Dass Du derzeit aufs Amt angewiesen bist, konnte ich nicht wissen.

Zweitens geht es nicht nur darum das Fremde in die Wohnung reinkommen sondern auch ins Haus und somit in die Keller etc.

Das muss Du ggf. in weit besseren Häusern ggf. auch hinnehmen.

Drittens ist es Quatsch das die Tür wegen Feuerschutztechnischen Gründen offen bleiben muss. Wir haben 2 Türen, eine zum Garten raus und die andere zur Straße.

Auch das kann ich nicht wissen, wenn Du es nicht mitteilst.

Außerdem ist an meiner Wohnungstür ein extra Riegel vorhanden. Trotzdem ändert dies nichts daran das die Tür dadurch nicht sicher ist, da die Tür extrem Dünn ist.

Deswegen mein Vorschlag: Panzerriegel! (Google mal!)

 Wenn ich könnte wäre ich schon längst umgezogen.

Wieso kannst Du nicht? Hast Du keine Arbeit? Findest Du keine Arbeit, um selbst das Geld zu verdienen, das man für eine vernünftige Wohnung braucht?

Du bist jung und anscheinend auch nicht unintelligent. Nimm Dein Leben selbst in die Hand und verlass Dich nicht länger auf das Amt.

Sie können lediglich für Ihre Wohnungstür eine gewisse Sicherheit fordern, sonst nichts. Weißt diese Wohnungstür keinen ordnungsgemäßen Verschluß auf, so ist der Vermieter dazu laut BGB verpflichtet

Als erstes gilt, gemietet wie gesehen. In welchem Zustand die WET ist und ob die HT nur technisch nicht schließt, lässt sich so nicht sagen. Fragen Sie mal beim Mieterbund vor Ort nach?

IchEben1996 
Beitragsersteller
 22.10.2016, 09:32

Ich hatte bei Einzug gesagt das die Tür Mängel aufweist. Es wurde gesagt, es wird noch was gemacht. Bis heute kam nichts, die Vermieter kümmern sich hier aber auch um nichts. Nicht das Schloss ist kaputt, sondern niemand hat Schlüssel ausgehändigt bekommen. Zum Mieterbund wollte ich eh nächste Woche gehen.

eilemuc  22.10.2016, 13:24
@IchEben1996

Zum Mieterbund sollten Sie auch die Schreiben, welche Sie dem Vermieter gesendet haben (vermutlich per Einschreiben?) mitnehmen.