Recht am eigenen Bild - Anspruch auf Foto?
Ich bin als Teilnehmer auf einem kleinen Reitturnier von einem freien Fotografen fotografiert worden, der die Bilder an eine Internetzeitung verkauft hat. Diese hat die Bilder im Rahmen eines kurzen Berichts über das Turnier veröffentlicht. Auf den Bildern bin ich gut erkennbar, es handelt sich nicht um Gruppenaufnahmen, sondern ich bin mit meinem Pferd in Großaufnahme abgebildet. Hätte man mich nicht vor Veröffentlichung um Erlaubnis fragen müssen? Ich habe mich an die Zeitung gewendet, mit der Bitte mir Dateien von den Bildern, auf denen ich abgebildet bin, zukommen zu lassen. Sie haben mich nun wiederum an den freien Fotografen verwiesen, mit dem ich auch die Konditionen verhandeln sollte. Konditionen?! Kann ich nicht wenigstens um Ausfertigungen für persönliche Zwecke verlangen? Wie ist das mit dem Recht am eigenen Bild? Richtig: ich habe kein Problem damit, dass die (schönen) Fotos veröffentlicht wurden, suche aber nach einem Weg, für mich Kopien zu bekommen (kostengünstig).
9 Antworten
Dein Recht am eigenen Bild wird hier nicht greifen. Du wurdest als Teilnehmer einer öffentlichen (Sport-)veranstaltung fotografiert. Hier greift sowohl "öffentliches Interesse" als auch "zeitgeschichtliches Ereignis". Du kannst den Fotografen natürlich trotzdem nach einer digitalen Kopie der Bilder fragen.
Definitiv doch...
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=67921&pos=0&anz=1
"Der für die Frage, ob es sich um ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt, maßgebende Begriff des Zeitgeschehens umfasst alle Fragen von allgemeinem gesellschaftlichem Interesse. Dazu können auch Veranstaltungen von nur regionaler oder lokaler Bedeutung gehören (vgl. zu Sportveranstaltungen Senatsurteil vom 28. Mai 2013 - VI ZR 125/12, aaO)."
Üblicherweise wirst du bei der Teilnahme an dem Turnier eine Anmeldung unterschreiben und dabei verpflichtest du dich, der Veröffentlichung von Bildern, welche die Turnierteilnehmer zeigt, zuzustimmen.
Sollte dies nicht der Fall sein, dann hätte der Fotograph das Bild so nicht veröffentlichen dürfen, kann ich mir aber fast nicht vorstellen.
Dann sprich ihn doch einfach an und frag nach den Fotos.
Vermutlich stand da irgendwo was in den AGBs das du dich mit der Veröffentlichung der Fotos einverstanden erklärst.
Du hast nur ein Persönlichkeitsrecht. Kein Kopierrecht. Das liegt beim Urheber/Fotografen.
Im Rahmen deines Persönlichkeitsrech, kannst du einer Weitergabe/Kopie widersprechen, kannst aber nicht bestimmen, wer das Bild haben darf. Das gilt auch für eine Kopie für dich selbst.
Da es sich hier scheinbar um eine Öffentliche Veranstaltung handelt, hast du zudem durch deine Teilnahme der Nutzung zugestimmt.
Du bist also auf das Wohlwollen des Fotografen angewiesen. Und er kann für die Kopie auch Geld von dir verlangen.
Es ist zunächst einmal nicht entscheidend, wer das Bild fotografiert hat, sondern, daß es veröffentlicht wurde, hier als Pressefoto.
Eine Reitsportveranstaltung z. B. von regionaler oder lokaler Bedeutung fällt nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG in den Bereich des "Zeitgeschehens", weshalb die Einwilligung des abgebildeten Sportler - wie es die Rechtsprechung formuliert - entbehrlich ist.
Naiver hat das alles richtig ausformuliert, auch, wie Du an Abzüge kommen kannst.
Nicht ganz richtig oder erklärungsbedürftig ist seine Ausführung, was eine weitere Veröffentlichung angeht. Pauschal gesagt: Solange dies eine Presseveröffentlichung ist, bleibt die Veröffentlichung ohne Zustimmung des abgebildeten Sportlers legal.
Wenn dieses Foto jedoch für Werbezwecke genutzt wird, dann ist die Zustimmung des Abgebildeten erforderlich. LG. Nadin
Dies ist definitiv kein "zeitgeschichtliches Ereignis".