Schreiben der BID (Bayerischer Inkasso Dienst)

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da es vom BID ist - würde ich es sowieso erstmal zur Seite legen..

Ansprüche, z.B. Geldforderungen, unterliegen der Verjährung. Bei einem verjährten Anspruch hat der Schuldner das Recht, die Leistung an den Gläubiger zu verweigern. Die Verjährung vernichtet also nicht den Anspruch des Gläubigers als solchen, sondern begründet für den Schuldner nur ein dauerndes Recht, die Leistung zu verweigern.

Wird der Schuldner also wegen einer verjährten Forderung in Anspruch genommen, so darf er sich keinesfalls passiv verhalten. Die eingetretene Verjährung berechtigt ihn, die Leistung zu verweigern. Deshalb muss er sich auf sein Leistungsverweigerungsrecht berufen. Das Gericht prüft nicht von Amts wegen, ob Verjährung eingetreten ist.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie gilt für alle Ansprüche des Bürgerlichen Gesetzbuchs; allerdings gelten für bestimmte Ansprüche andere Verjährungsfristen (vgl. unten). Die regelmäßige Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Vergiss das Ganze. Einfach abwarten, ...