Rechnung nicht bezahlt. Betrug?

14 Antworten

anzeige kannst du schon erstatten vielleicht hast du glück das er schon in der schufa steht oder gar die ev abgegeben hat. wenn er die ev abgegeben hat, hat er von vornherein gewusst das er nicht zahlen kann und das ist vorsätzlich.

Klar KANNST Du ihn anzeigen - ebenso SOLLTEST Du beim Amtsgericht einen Schuldtitel erwirken.

Mit dem Schuldtitel kannst Du 30 Jahre gegen ihn vollstrecken lassen - der Gerichtsvollzieher macht das dann, Du musst ihn allerdings vorfinanzieren.

guppys 
Beitragsersteller
 26.10.2012, 10:41

Also wiegesagt das Amtsgericht ist schon beauftragt, warte nur noch auf den Gerichtstermin.......

kevin1905  26.10.2012, 11:50
@guppys

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein automatisierter Prozess, da gibts keine Termine, nur Fristen.

Oder hast du schon Zahlungsklage eingereicht?

Wozu eine Anzeige? Er hat doch erklärt, dass er kein Geld habe, folglich kann er auch nicht zahlen. Das Ganze ist zunächst eine zivilrechtliche Angelegenheit und damit nicht von strafrechtlicher Relevanz. Zivilrechtlich haben Sie das Richtige in die Wege geleitet. Zahlt er weiter nicht, geht die Sache an das zuständige Amtsgericht. Stellt dies in einem Urteil Ihren berechtigten anspuch fest, wird daur in der Folge ein Titel, mit dem sie dann alle Konten des Schuldners solange dichtmachen können, bis er Sie bezahlt hat. Darüber hinaus können Sie durch eine Gerichtvolllzieher seine Hab und gut Pfänden und versteigern lassen. Alle diese maßnahemn finden eingang in die Schufa und dasd Schuldnerverzeichnis; so machen Sie Ihren Schulner finanziell restlos fertig. Rufen Sie ihn doch einfach nochmal an und führen Sie ihm diese Szenario vor Augen. Manchmal hilft das und die Brüder bezahlen den, der ihnen massiv auf die Pelle rückt. Über den Titel können sie darüber hinaus eine Zwangssicherugnhypothek auf das Grundstück mit Haus, und Pool eintragen lassen, sofern dies Eigentum Ihres Schuldners ist.

Verkauf Deine Forderung an ein Inkassobüro, die sind auf solche Fälle spezialisiert.

kevin1905  26.10.2012, 11:48

...und können auch nicht mehr machen als Briefe schreiben.

Genauso gut kann ich die Forderung meinem Bäcker verkaufen.

hoermirzu  26.10.2012, 10:40

Ein schlechter Rat!

erkundige Dich bitte bei der Polizei.Ansonsten ist Dir bei der heutigen Zahlungsmoral nur zu empfehlen,dass Du Dir mindestens die Hälfte oder 3/4 der Kosten schon vorab zahlen lässt.Den Rest bei Fertigstellung.Es geht heute nicht mehr anders.Ansonsten besteht für Dich die Gefahr irgendwann Pleite zu gehen.Lg