Mahnbescheid mit Fremdwährung?
hallo zusammen,
ich fülle gerade einen arbeitsgerichtlichen Mahnbescheid gegen den Ex-Arbeitgeber aus. Eine Frage dazu ist:
ich habe mal online ein paar Bürowaren für die Firma aus China gekauft und mit chinesische Yuan bezahlt. Die Rechnung und Zahlungsbestätigung sind vorhanden. Kann ich diese Kosten auch fordern? wenn ja, direkt in EURO umrechnen und als Nebenforderung?
danke vor ab!
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Ja wenn du es mit deinem privaten Geld gekauft hast.
dank sehr
Du musst deine Forderung belegen. Natürlich musst du sie in EURO festlegen (lassen)
danke sehr
wieso wurden Bürowaren fürn Chef privat gekauft?? Schriftlicher Auftrag vorhanden? Nein, vergiss es. Mit welcher Begründung willst das erstattet haben?
Cheffe hätte das doch selbst einkaufen können, er kann die Kosten absetzen
trotzdem habe ich alles gut gesammelt😉
da er kein chinesisches Konto hat. Auf der Rechnung steht der Name der Firma, auf Zahlungsbestätigung steht mein privates Konto. Ich glaube, so kann das gut bewiesen werden.
Das schöne am Mahnbescheid ist ja, dass man dort gar nichts begründen muss ;-)