Rechnung für Krankenwagen den wir nicht bestellt haben?
Um es genauer zu erklären. Es hat vor ein paar Wochen bei uns im Nachbarhaus gebrannt und daraufhin haben die Nachbarn die Feuerwehr gerufen. Die kamen mit Krankenwagen und allem möglichen. Mein Onkel ging zu den Nachbarn um ihnen zu helfen da er sie gut kennt und jetzt nach ein paar Wochen bekommt mein onkel eine Rechnung über 190€ wo er für die kosten der fahrt vom krankenwagen zum brandhaus bezahlen soll. Er war kurz um der Nachbarsfrau beizustehen am krankenwagen und wurde von einem Sanitäter aufgefordert ein paar tests durchzuführen um eine rauchvergiftung auszuschließen. Also: Er hatte nichts mit dem Hausbrand zu tun, er hat keinen Krankenwagen gerufen und er wurde dazu aufgefordert ohne dass er es wollte sich untersuchen zu lassen. Muss er also wirklich die 190€ bezahlen für dienste die er nicht verlangt hat und womit er nichts zu tun hat? Er hat lediglich den betroffenen beigestanden. Klingt für mich ziemlich bescheuert dass er es bezahlen muss. Hoffe auf Antwort :)
7 Antworten
Selbstverständlich muss er diese 190 € nicht zahlen. Er hätte sich auch nicht zwangsweise untersuchen lassen müssen.
Mit welcher rechtlichen Begründung will man denn die 190 € verlangen? Nach dem Motto: Es war aufgrund des Brandes notwendig deinen Onkel zu untersuchen und aufgrund dieser Untersuchung werden 190 € berechnet.
Absolut lächerlich. Dein Onkel sollte der Rechnung schriftlich widersprechen und eine nachvollziehbare Erklärung für die Forderung verlangen.
Als ob dein Onkel was dafür kann, dass im Nachbarhaus ein Feuer ausbrach, er daraufhin menschlich und moralisch korrekt geholfen hat und wiederum darauf "zwangsweise" vom Arzt untersucht worden ist.
Das ist eben nicht immer so einfach. Wird die öffentlich-rechtliche Hand beispielsweise tätig (lässt sich hier nciht eindeutig beurteilen), können auch Kosten erhoben werden für Maßnahmen, die der Betroffene nicht will oder "aufgezwängt" bekommt.
Rechtliche Grundlage hierfür?
Exakt.
Weil ein Leistungsbescheid einen Verwaltungsakt darstellt, welcher grundsätzlich nach Ablauf der Widerspruchsfrist/Ausschöpfung des Rechtsweges vollstreckt werden kann.
Unabhängig davon wer den Krankenwagen/Rettungswagen/Notarztwagen bestellt:
Die Gebühren für die Inanspruchnahme eines Rettungswagens belaufen sich auf etwa 380 Euro, für die Inanspruchnahme eines Notarzt-Einsatzfahrzeuges auf 255 Euro und für die Inanspruchnahme eines Notarztes auf 280 Euro.
Rund 190 Euro sind zu berappen, wenn ein Einsatz nicht mit einem Transport zum Krankenhaus abgeschlossen wird (z.B. weil aufgrund der Situation bzw. der Behandlung am Einsatzort eine weitere Behandlung im Krankenhaus nicht erforderlich ist oder abgelehnt wird).
Ärztliche Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen.
Schau auch mal unter
Die Nachbarn wurden mit dem krankenwagen weggefahren. Also habeb die doch sicher dafür bezahlt. Wieso muss dann mein onkel noch mal dafür bezahlen. Er wird am Montag nachfragen und dann mal sehen. Meiner Meinung nach macht es wenig Sinn wenn die nachbarn schon dafür bezahlt haben.
Vom persönlichen Rechtsempfinden stimme ich dir zu; wenn z.B. ein Handwerker deinen Termin in einen festen Tourenplan eingeschoben hat, wie das bei Servicefahrten üblich ist, sind auch nur anteilige Fahrtkosten fällig.
Ob das bei Gebühren genau so aussieht, bin ich überfragt.
Alles Gute für dich und deinen Onkel und ich drück euch die Daumen!
Ich vermute, dass es sich bei der Forderung um einen öffentlich-rechtlichen handelt, es also ein widerspruchsfähiger Leistungsbescheid ist.
Lege Widerspruch gegen den Bescheid ein und begründe ihn so wie du hier geschrieben hast. Wenn du Pech hast, hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 VwGO) und du musst dennoch erstmal zahlen. Evtl. könntest du die Vollstreckung aussetzen lassen.
Da kann ja jeder einen unsinnigen Bescheid erlassen, den man erstmal zu zahlen hat, auch wenn er nach 1 bis 2 Jahren zurück genommen wird.
Sollte es ein privater Rettungswagen (eher unwahrscheinlich) gewesen sein, würde unmittelbar mit der Versicherung abgerechnet.
Das Rettungswesen ist aber i.d.R. öffentlich rechtliches Handeln, dessen Kosten mittels Leistungsbescheid beigetrieben werden. Ich vermute, dass die Kostenforderung von der Kommune, vom Landratsamt oder gar vom Land kommt.
Wenn es sich um Kosten nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO handelt, sind sie zu zahlen, auch wenn im Verwaltungsstreit dagegen vorgegangen wird. Ausnahmen gibt es nur bei nichtigen VAs.
Ich denke, dass der Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist, wo genau das steht was ich geschrieben habe.
Da kann ja jeder einen unsinnigen Bescheid erlassen, den man erstmal zu zahlen hat, auch wenn er nach 1 bis 2 Jahren zurück genommen wird.
Da die Bescheide von "jedem" qua Gesetz nichtig sind, besteht keine Zahlungspflicht.
Hi!
Normalerweise muss derjenige den Krankenwagen zahlen der ihn gerufen hat wenn überhaupt jemand zahlen muss!
Da würde ich auf jeden Fall nochmal nachfragen. Auf keinen Fall einfach bezahlen.
Würde ich auch sagen. Am Montag wird sich alles klären. :)
Nein, wenn er ihn nicht gerufen hat, muss er auch nicht bezahlen. Also Rechnung in Umschlag stecken und mit dem Vermerk, er sei nicht der Auftraggeber, zurücksenden.
Die Rechnung sollte der Onkel schon behalten. Schließlich kann hier versuchter Betrug seitens der Ärzte vorliegen.
Ok. Danke. Habe mir auch gedacht dass das keinen Sinn ergibt. :)