Rechnung an falsche Adresse
Im Oktober wurde einem Stromanbieter telefonisch gekündigt (ist üblich), diesem wurde die neue Adresse an die weitere Forderungen sollten mitgeteilt. eine Mitarbeiterin hat die Adresse falsch eingetragen, weshalb weder die Rechnung selbst, noch die folgenden 2 Mahnungen den Schuldner erreichten. Bei der alten Adresse gab es einen Nachsendeauftrag. Nun gab es ein Inkassoschreiben an den Schuldner mit Verzugszinsen etc. pp., da das Inkassounternehmen die korrekte Adresse ausfindig machte.
Nun die Frage: Muss der Schuldner für den Fehler der Mitarbeiterin aufkommen? Die Hauptforderung ist selbstverständlich seitens des Schuldners zu zahlen, aber hat sich das Inkassounternehmen für die eigenen Kosten nicht viel mehr an den Stromanbieter zu wenden, da dieser den Fehler eigens gemacht hat? Hier liegt weder fahrlässig noch vorsätzliches Verschulden seitens des Schuldners vor.
Wenn nichtm wie geht man weiter vor? Wiederspricht man dem Schreiben des Inkassounternehmens schlicht und bezahlt nur die Hauptforderung?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
3 Antworten
Im Oktober wurde einem Stromanbieter telefonisch gekündigt
Verträge können nicht mündlich beendet werden.
Muss der Schuldner für den Fehler der Mitarbeiterin aufkommen?
Eigentlich nicht. Jedoch haben wir hier wieder einen Fall von telefonischer Kommunikation und so lange Menschen immer noch meinen man sollte über das Telefon Willenserklärungen abgeben, wird es auch immer wieder Streit geben.
Nein, denn Verzug tritt erst ein, wenn eine Mahnung zugegangen ist. Hier mangelt es am Zugang, sodass kein Verzugsschaden geltend gemacht werden kann!
Eine Ausnahme von der Erforderlichkeit einer Mahnung sehe ich nicht, sodass die Kosten des Inkassobüros nicht zu ersetzen sind.
Ich würde die Hauptforderung samt ein paar Euro für Zinsen und Briefporto an den Gläubiger überweisen
Ich würde die paar Euro für Zinsen und Briefporto weglassen. Ohne Verzug kein Verzugsschaden, also auch kein Porto und keine Zinsen!
In diesem Fall würde ich mich an einen Anwalt wenden, der vermittelt besser als man selber das machen kann. Ich selbst würde vermuten, dass die Fahrlässigkeit ja nun beim Stromanbieter, denn der "Schuldner" hat seine Adresse ja nun korrekt (vermute ich mal) beim Stromanbieter angegeben und kann nicht haftbar für den Fehler der Mitarbeiterin gemacht werden. Zu beweisen am besten über einen Anwalt (Telefon beim Stromanbieter, manche zeichnen ja auch auf). Im schlimmsten Fall (so denke ich also Bauchgefühl) würde hier ein Vergleich (über Gericht) entstehen, aber dieser Fehler liegt ja nun beim Stromanbieter und wenn die ein Inkassounternehmen beauftragen, sollten die Daten auch stimmen!!! (heißt: der Stromanbieter sollte sich dessen auch sicher sein)
Wieso einen Anwalt? Der muss bezahlt werden und das rechnet sich normalerweise nicht, wenn nur Inkassokosten strittig sind. Es gibt viele Gründe, warum Inkassokosten nie eingeklagt werden, wenn man die Hauptforderung zeitnah bezahlt.
Darüber hinaus gibt es "Mitverschulden" m BGB. Das besagt, dass der Schaden, der durch den Gläubiger selbst verursacht wurde, auch von diesem selbst zu bezahlen ist. Dass du denen absichtlich die falsche Adresse genannt haben willst, ist natürlich nicht nachvollziehbar. Insofern ist klar, dass der Fehler beim Gläubiger passierte.
Ich würde die Hauptforderung samt ein paar Euro für Zinsen und Briefporto an den Gläubiger überweisen und im Verwendungszweck klar machen, dass das Geld für Hauptforderung, Zinsen und Briefporto ist. Das Inkasso ignorieren, sollte ein Mahnbescheid kommen, diesem widersprechen.