Rauswurf aus eigenem Haus durch Nießbrauch möglich?
Ich habe eine dringende Frage an jemanden der den ´Mist schon mal durch hat oder juristisch fit ist Ich und meine 3 Geschwister haben vor 4 Jahren ein Mehrfamilienhaus von meinem Vater geerbt in dem ich auch wohne. Um damals Streit zu vermeiden und meine Oma die angst zunehmen wir würden sie in heim bzw. auf die Strasse setzen wurde meiner Oma das nießbrauchrecht eingeräumt. es wurde dann halt wie man das so in einer "Familie" macht mündlich vereinbart das wer im von der Familie im Haus wohnt die anfallenden Kosten fürs haus (Müll,Wasser;Brandversicherung) anteilig trägt und halt seine Nebenkosten. So jetzt hat meine Oma aber ein Problem mit meiner neuen Freundin und will mich vor die Tür setzen bzw. im Moment ist für sie ein Hausverbot ausgesprochen. Wie siehts geht das ?
2 Antworten
Um die Frage ganz genau beantworten zu können, müsste man den Grundbucheintrag und die Bewilligung vorliegen haben. Handelt es sich aber tatsächlich um einen Nießbrauch, ist die Oma quasi wirtschaftlicher Eigentümer und der eigentliche Eigentümer hat nicht mehr viel zu melden. In diesem Fall könnte sie nicht nur deine Freundin, sondern auch dich des Grundstücks verweisen, wenn es ihr beliebt.
Hallo! Du bist der Eigentümer des Hauses. Dann hast Du das alleinige Hausrecht. Außer Dir kann niemand ein Hausverbot aussprechen! Deine Oma hat ein mündlich vereinbartes Wohnrecht auf Lebzeit. Naja,wenn sie es beweisen kann..!Ein Wohnrecht muß im Grundbuch eingetragen sein! (so leid es mir tut) Aber sie kann Deiner Freundin auf keinen Fall ein Hausverbot erteilen!!!
Die Oma hat ein "mündlich vereinbartes Nießbrauchrecht" für das Wohnzimmer im EG und ein Zimmer im Obergeschoss" !!!!!!!!!!!!! Das NbRecht ist auf 2 Räume beschränkt. Da kann sie machen,was sie will!!! Der Nißbrauch richtet sich nicht auf das ganze Haus! Zudem ist es nur MÜNDLICH vereinbart! Ist das so schwer zu verstehen????
Die Oma hat den Nießbrauch. Also das vollumfängliche Nutzungsrecht. Aus diesem Grund hat der Eigentümer nicht mehr viel zu melden.