Rauswurf als Untermieter ohne Grund?
Guten Abend,
zu mir als Person, ich lebe mit meinen beiden Brüdern in einer Wohnung, die wir von unserer Mutter übernommen haben. Leider stehen nur mein großer und mein kleiner Bruder im Vertrag. Ich wurde nicht mit im Vertrag aufgenommen, weil ich an diesem Tag arbeiten war. Beide sagen ich soll nun ausziehen ohne einen Grund. Ist dieses Rechtens? Ich mache noch mein Abitur und habe einen Midijob. Somit ist eine eigene Wohnung noch nicht realisierbar. Ein Gespräch mit beiden ist hoffnungslos. Was kann ich dagegen tun. Habe nun 3 Monate mein Zimmer zu räumen und zu gehen. Was kann ich nun dagegen tun? Bitte nur antworten wenn es eine ernstgemeinte und gescheite Antwort ist.
2 Antworten
Ihr lebt in einer Wohnung, die ihr von eurer Mutter "Übernommen" habt. Wie ist das zu verstehen? Vermutlich lag die Übernahme in einer Zeit, in der du noch minderjährig warst und daher nicht berechtigt, einen Mietvertrag mit wem auch immer abzuschließen.
Sollte deine Mutter verstorben sein, würdest du als Miterbe ebenfalls in den Folgemietvertrag > Übernahme < eingegangen sein. Bitte beschreibe diese Übernahmesituation.....
Deine Brueder sind also Mieter der Wohnung und du bist deren Untermieter, richtig?
Dann koennen sie dir kuendigen, ohne dies begruenden zu muessen. Die Kuendigungsfrist richtet sich danach, ob der von dir gemietete Wohnraum ueberwiegend von deinen Bruedern mit Einrichtungsgegenstaenden ausgestattet wurde oder nicht, also ob du dein(e) Zimmer moebliert oder unmoebliert gemietet hast und - wenn unmoebliert - wie lange das Mietverhaltnis bereits besteht.
Wenn moebliert, gilt die Kuendigungsfrist nach BGB § 573c Abs. 3 (Kuendigung ist bis zum 15. eines Monats zum Ablauf des gleichen Monats zulaessig).
Wenn unmoebliert, gelten die Fristen des BGB § 573c Abs. 1 in Verbindung mit BGB § 573a Abs. 2. Insgesamt betraegt die Kuendigungsfrist dann mindestens (knapp) 6 Monate, nach fuenfjaehrigem Bestehen des Mietverhaeltnisses (knapp) 9 Monate und nach mindestens achtjaehrigem Bestehen (knapp) 12 Monate.
Ergaenzend ist anzumerken, dass die Kuendigung nur wirksam ist, wenn sie schriftlich erfolgte (also auf richtigem Papier mit eigenhaendigen Originalunterschriften deiner beiden Vermieter).
Bei unmoebliertem Wohnraum muss in der Kuendigung zusaetzlich angegeben worden sein, dass die Kuendigung auf die Voraussetzungen des BGB § 573a Abs. 2 gestuetzt wird.
Wenn deine Brueder das nicht wissen und bei der Kuendigung einen Formfehler machen, ist die Kuendigung unwirksam. Damit koenntest du dann etwas Zeit gewinnen.