Rausgeschmißen von mein Eltern was kann ich nun machen?
Hallo ich bin 23 seit über ein Jahr auf Arbeitssuche bis jetzt nur absagen bekommen und dann letzte Woche haben mich meine Eltern raus geschmissen. Beim Amt um Hartz 4 zu beantragen war ich und hab den dort auch gesagt das meine Eltern mich rausgeschmissen haben die gute Dame kam nur mit den Satz da sie unter 25 sind bekommen sie noch kein Hartz 4 das müssen ihre Eltern für sie beantragen. Das wollen meine Eltern aber nicht da sie meinen das mein Vater zu viel verdient sie versuchen es nicht einmal. Bin zur zeit bei ein Bekannten untergekommen aber da kann ich auch nicht lange bleiben... Weiss einer was ich nun machen kann? Es gibs keine möglichkeit zur nach Hause.
6 Antworten
Wer zum Bezug von Hart IV berechtigt ist, steht im § 7 SGB II.
Weniger wichtig als die Altersgrenze 25 ist hier die Frage ob jemand bereits von zuhause ausgezogen ist oder nicht. Im bzw. mit dem § 22 Abs. 2a soll lediglich verhindert werden dass Arbeitslose unter 25 "wild" von zu Hause ausziehen dürfen, nur um ALG II zu erhalten. Da Deine Eltern Dich raus geworfen haben, trifft diese Regelung hier wohl eher nicht zu.
Allerdings hast Du Unterhaltsansprüche gegen Deine Eltern. Diese gehen, wenn Du Hart IV bekommst, auf die Arge über. Das ist in § 33 SGB II Abs. 2 geregelt.
Hallo, das ist eine üble Situation. Geh am besten erst einmal zu dem für dich zuständigen Rathaus, die müssen dir ein Zimmer oder eine Wohnung stellen, dazu sind sie verpflichtet. (Abwendung der Obdachlosigkeit)
Danach gehst du auf das für dich zuständige Amtsgericht und beantragst einen Beratungshilfeschein. Mit dem kannst du zu einem Anwalt deiner Wahl gehen, der soll dich gegenüber dem Arbeitsamt vertreten, denn du hast ein Recht auf Grundsicherung. Die Gebühr für den Anwalt bezahlt (bis auf 10€, die du ihm einmalig zahlen musst) der Staat.
Sie können Ihre Eltern auf Unterhalt verklagen ! Ohne Einkommen bekommen sie Prozesskostenhilfe ! Lassen sie sich bitte durch einen Anwalt , vor Ort beraten. Ihre Kosten belaufen sich auf 10 E Alles Gute
Nicht wirklich ! Mit dem Rauswurf ist eine Notsituation entstanden. Das darf nicht sein ! Somit haften ihre Eltern
Hartz IV beantragen. Du bekommst zwar keine Leistungen für die Unterkunft, aber 80 % des Regelbedarfes. Ansonsten bleibst du entweder bei deinem Bekannten (wenn das geht) oder du ziehst in eine Obdachlosenunterkunft.
Manche lernen es eben nur auf die harte Tour.
Mit etwas Charakter und Willensstärke kommst du auf die Idee, mal Arbeit zu finden und nicht nur zu suchen oder vom Freitag bis Sonntag suchen zu wollen. Es ist so einfach, immer wieder andere für sich in Anspruch nehmen zu wollen, weil sie es sollen.
Die Soziale Gemeinschaft lebt von der Stärke der Leistung des Einzelnen in der Gemeinschaft. Also nicht nur nehmen, auch geben!
Sowas kann man sich auch sparen! Ihr tut alle so als ob ich nichts mache. Mehr als Bewerbung Schreiben kann ich nicht ok!
Aber Kinder über 18 Jahren sind meines Wissens nur unterhaltsberechtigt, wenn sie in der Schul- oder der ersten Berufsausbildung sind. Trifft hier beides nicht zu.