Dürfen Eltern ihr Kind mit 18 rausschmeißen?
HalliHallo:)
undzwar hab ich ein kleines Problemchen:
Meine mUtter hat sich vor Jahren einen Freund zugelegt, mit dem ich überhaupt nicht klarkomm, er lebt wohl noch in seiner Diktatur, was er sagt, so wird's gemacht und nicht anders. Und wenn man seine Meinung sagt, wird einem was verboten. Nun macht meine Mutter da mit und mit ihr kann man überhaupt nicht reden, sie schreit ständig rum. Ich bin auch schon einmal freiwillig gegangen vor 3 Jahren - ins Betreute Wohnheim, dann wieder zurück weil Jugendamt das wollte. Dann wieder raus - zu meinem Vater. Dann aber wieder zurück weil er zu seiner Freundin gezogen ist und ich nicht mitkonnte. Dann letzten Sommer wurde ich rausgeschmissen und bin vorrübergehend zu meinem Freund gezogen. Und jetzt der Hammer: sie wollen mich nun endgültig raushaben, weil ich nicht an den Strängen zieh, aber genau das tu ich ja. Ich gehe einfach nur ihrem Freund so gut wie es geht aus dem Weg. Auf Jeden fall heißt es je´tzt wenn ich kein Hartz4 beantrage flieg ich raus. Und hier die Preisfragen? ist das nicht Erpressung? :O und dürfen die mich eigentlich rausschmeißen, zu meinem Vater hab ich kein Kontakt mehr, und generll niemanden aus der Familie und zu meinem Freund kann ich auch nicht Meine Schwiegermutter hat gesagt, das sie mir alles finanzieren muss wenn sie das macht, stimmt das? und kann ich überhaupt Harzt 4 Beantragen? Hab ja keine Arbeit, bzw bin auf suche aber finde nix und meine Ausbildung fängt diesen Sommer erst an.
wäre toll, wenn ihr das echt so schnell wie möglich beantworten könnten, weil ich echt verzweifelt bin :/ Danke schonmal:)
12 Antworten
Deine Eltern haben ab Volljährigkeit die wahl, ob sie dir naturalunterhalt (Kost und Logis) oder eben barunterhalt gewähren. § 1612 BGB
Soll heissen: Ja, sie dürfen dich raus schmeissen.
tun sie das, sind sie dir allerdings zum Unterhalt verpflichtet. Solange dieser gerichtlich noch nicht erstritten ist, geht das Jobcenter in Vorleistung (und kassiert dann die nachzahlung des unterhalts ein).
Es finanziert dir dann die Bude und den lebensunterhalt in Höhe der SGB2-Leistungen. Und es wird dich sofort in irgendeine Maßnahem stecken udn dich schnellst möglich vermitteln...und wenns an ne Leihbude ist! Zumindest bis zum Beginn deiner Ausbildung...
Ab Lehrbeginn hast du Anspruch auf BAB. Dein Kindergeld muss übrigens, wenn du ne eigene Bleibe hast, an dich gezahlt werden, das musst du unter Vorlage deiner meldebescheinigung bei der familienkasse beantragen.
Grundsätzlich: WENN BAB, Lehrgehalt udn Kindergeld nicht zum Leben ausreichen (pi Daumen 750€/Mtl), dann stockt das JC auf nach Einzelfallprüfung (KAnn-Entscheidung)
Mein rat:
Such dir schnellstmöglich ne Bleibe, und wenns auf dem sofa von nem freund ist! beantrage ALG2 sowie Zusicherung der kostenübernahme KdU, Mietkaution und der Erstausstattung (erste eigene Wohnung), lass dich nciht abweisen weil du "beim freund" wohnst. Melde dich erst mal auf der Adresse des freundes an, geh zur familienkasse und beantrage de Überweisung des kindergeldes auf DEIN konto, da eigener Wohnsitz.
Damit hättest du zumindest schon mal 184€ im Monat an "Einkommen". Versuch übergangsweise einen nebenjob zu finden. Und wenn du Zeitungen austrägst...Hauotsache etwas Kohle kommt rein.
... bis 25 Jahren muss die Mutter das Kind versorgen . Wirft sie dich raus, geh gleich zum Arbeitsamt oder Jugendamt. Die versorgen dich dann und schicken Mama eine nette Rechnung. Harz4 mit 18 ist nicht mehr, dass war mal. - Arbeit kannst du sehr leicht finden, aber wo darf ich hier nicht schreiben, das wird zensiert. - Ich kann aber schreiben, geh mal zur Tafel. Dort gibt es Menschen, die diese Problematik kennen. Schriftlich kann dazu fast keiner was sagen, das geht nur von mund zu mund progaganda.
... bis 25 Jahren muss die Mutter das Kind versorgen .
FALSCH
Lies mal meinen Kommi!
deine eltern wollen dich rausschmeißen wenn du kein hartz4 beantragst?! warum stellen sie denn nicht selbst den antrag? da du unter 25 bist und mit ihnen in einem haushalt lebst bildet ihr eh eine bedarfsgemeinschaft und werdet gemeinsam berechnet... egal wer von euch den antrag stellt, ihr könnt in eurer situation nur gemeinsam hartz4 bekommen... wenn das einkommen der beiden ausreichend für euch alle ist bekommt keiner von euch was... auch wenn du als antragsteller selbst kein eigenes einkommen hast.
ja rausschmeißen können sie dich. da du volljährig bist sind sie nicht mehr verpflichtet dich bei sich leben zu lassen. bei einem rausschmiss wärst du kein teil der bedarfsgemeinschaft mehr und könntest alleine einen antrag auf hartz4 stellen. allerdings würde das jobcenter prüfen ob und in welcher höhe unterhaltsansprüche gegenüber den eltern bestehen und geltend gemacht werden können.
Melde dich umgehend bei der ARGE arbeitslos und stelle gleich noch mit Antrag auf eigene Wohnung mit dem Antrag auf Erstausstatung und Darlen für Mietkaution, suche dir umgehend ein Wohnungsangebot in den für dich geldenten Ramen ( Größe, Kaltmiete, Nebenkosten mit Heizkosten ) die Wohnungsgesellschaften wissen in der Regel welche Angebote von der ARGE genemigt werden. Noch eins, suche dir unbedingt Arbeit das du wieder aus der ARGE rauskommst und selbständig wirst !!!
Da du unter 25 Jahre alt bist, würde das A-Amt anordnen, dass du bei einem Elternteil wohnst und dort mitversorgt wirst. Du würdest wahrscheinlich gar kein Geld bekommen. Rauswerfen können sie sich insofern also nicht. Sobald du Hilfe vom Amt beantragst, steckt das Amt dich wieder zu einem Elternteil.
das Amt MUSS gar nichts. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Das ist der offizielle (finanzielle) Teil, da gebe ich dir recht. psychisch ist das Ganze nicht ganz so einfach.
Da du eine Ausbildung sicher hast, würde ich evtll. einfach die Zeit versuchen zu überbrücken, bis diese anfängt... weiß ja nicht, wie die finanzielle Lage bei dir / deinem Freund aussieht.
dazu kommt es nur, wenn keine der beiden parteien sagt "nein, auf keinen fall".
wenn die mutter und ihr freund sie also rausschmeißen wollen, geht das.
Da gibt es aber Ausnahmen. Man wird nicht IMMER einfach wieder zu den Eltern gesteckt.
Das Amt DARF die Unterbringung gar nicht anordnen! dazu fehlt es an jeglicher gesetzlichen Grundlage.
Nur wenn U25 VON SICH AUS daheim ausziehen, werden die KdU nur in Ausnahmefällen übernommen. Schmeissen die Eltern den nachwuchs raus, MUSS das Amt leisten.