Männerwohnheim und Hartz 4?

4 Antworten

Du möchtest gerne nach Berlin und dort erst einmal ein paar Monate ausruhen??

Das kannst du vergessen. Das Jobcenter deines jetzigen Wohnortes ist für dich zuständig. Hier kannst du deine Anträge stellen.

Und in deinem Alter bist du sehr, sehr schnell in Maßnahmen um einen Job zu finden. Da ist rein gar nichts mit monatelangem Ausruhen!!

Wenn Du rausgeworfen wirst, solltest Du Dir ganz schnell einen Job suchen.

Und nein, Du kannst NICHT hinziehen, wohin Du willst. Als U25 brauchst Du dazu die Erlaubnis des JC, damit die Miete bezahlt wird.

Und eine Wohnung musst Du schon selbst suchen.

Ich weiß ja nicht, was Du angestellt hast, dass es zu einem Rauswurf kommt. Aber vlt. kannst Du mit Deinen Eltern verhandeln, dass sie Dich bei der Wohnungssuche unterstützen.

Und ALG II steht Dir nach einem Rauswurf zu.

Wenn ich dann endlich eine Sozialwohnung habe will ich erstmal ein paar weitere Monate vom Arbeitslosen Geld leben, mich in Ruhe nach einem recht gut bezahlten Job umgucken und erstmal auf die Lage klarkommen bis ich mir dann eine Arbeit suche 

Das wird so nicht funktionieren, schließlich ist das Amt keine Einrichtung für wünsch dir was. 

Willst du Geld und Leistungen beziehen musst du Bedingungen erfüllen. 

Dazu gehört in erster Linie dein ehrgeiziges Bemühen um einen Job....und das jetzt, nicht später.

Hartz4 ist als Übergangslösung für Bedürftige gedacht...

Bis 25 sind im Grunde deine Eltern für dich zuständig, also reiße dich zusammen und sehe zu das du auf die Füße kommst. 

AalFred2  26.07.2016, 12:55

Bis 25 sind im Grunde deine Eltern für dich zuständig,

Es gibt keine 25-Jahre-Grenze im Unterhaltsrecht.

user8787  26.07.2016, 13:02
@AalFred2

Bis Abschluss 1. Studium / 1. Ausbildung....passiert dazu nix bis 25

Ausnahmen gibt es als Einzelfallentscheidungen oder bei Behinderungen des Kindes. 

Quelle Jura 

Prüfung der Unterhaltsbedürftigkeit bei Volljährigkeit


Hier gelten strengere Anforderungen. Bei volljährigen Unterhaltsbedürftigen, die keine sogenannten priviligierten Volljährigen sind, wäre bei Unterhaltsbedarf zunächst der eigene Vermögensstamm zu Unterhaltszwecken aufzuzehren. Auch ist der Volljährige grundsätzlich verpflichtet durch Eigeneinkünfte seinen Lebensbedarf selbständig zu decken.

Unter Umständen kann von Volljährigen auch verlangt werden, daß diese eine Erwerbstätigkeit mit der Ausbildung verbinden, wenn und soweit die Kindeseltern sich in schwierigen finanziellen Verhältnissen befinden. Unter diesen Voraussetzungen kann im Einzelfall auch ein Teilerwerb des eigenen Unterhalts durch beispielsweise Ferienjobs und dergleichen verlangt werden.


AalFred2  26.07.2016, 13:05
@user8787

....passiert dazu nix bis 25

Eben nicht. Woher nimmst du diesen Quatsch?

user8787  26.07.2016, 13:11
@AalFred2

Na dann kläre mich mal auf, wo steht das Eltern bis zum bitteren Ende für ihre Kids sorgen müssen. 

Ich rede hier von Kindern die nichts schaffen wollen und absichtlich auf der Tasche liegen.....welches Gesetz verpflichtet Eltern dazu? 

Ich lerne sehr gerne dazu . 🤓

AalFred2  26.07.2016, 13:16
@user8787

Das habe ich doch gar nicht behauptet. Für Kinder die nicht arbeiten wollen, entfällt ab 18 jede Unterhaltsverpflichtung. trotzdem gibt es keine 25-Jahre-Grenze im Unterhaltsrecht.

Schön, dass ich dich noch etwas lehren konnte.

user8787  26.07.2016, 13:17
@user8787

Dauert die Ausbildung länger als bis 25 schaut das natürlich anders aus, aber auch hier sagt das Gesetz das bei schwierigen finanziellen Bedingungen der Eltern der Auszubildende / der Student dazuverdienen muss.

Aber das sprach ich oben bereits an...

Gelernt habe ich noch nichts von dir, ich warte auf eine Auslegung. 

AalFred2  26.07.2016, 13:23
@user8787

Was für eine Auslegung? Eltern sind grundsätzlich unterhaltspflichtig bis zum Abschluss der beruflichen Erstausbildung. Dabei gibt es keine Altersgrenze, weder nach oben noch nach unten.

user8787  26.07.2016, 13:24
@AalFred2

Bitte lese meine Kommis korrekt, das habe ich 2 mal deutlich gesagt....*seufz

Bis Abschluss 1. Studium / 1. Ausbildung....

Dauert die Ausbildung länger als bis 25 schaut das natürlich anders aus....

AalFred2  26.07.2016, 13:26
@user8787

Also sind wir uns jetzt einig, dass deine 25 Jahre aus der Antwort Blödsinn waren?

user8787  26.07.2016, 13:33
@AalFred2

Nein....ich bin jetzt aus jetzt Prinzip anstrengend und warte noch auf den Lerneffekt. 😏

Aber keine Sorge, ich streite mich virtuell nie und schlürfe genügsam meinen weißen Tee. *g

Wir sind hiemit off topic...dir einen schönen Tag. 

AalFred2  26.07.2016, 14:16
@user8787

Was soll denn deiner Meinung nach bzgl. des Unterhalts passieren, wenn das Kind 25 wird?

Nichts? Dann hast du ja doch was gelernt.

Du hast den Sinn des Lebens noch garnicht begriffen. Erst mal ein halbes Jahr gammeln ist ja schon mal eine Alternative. Sieh zu, daß Du eine Arbeit findest . So schnell  Geld vom Amt zu kriegen, daß kannst Du Dir abschminken oder hast Du gedacht, die warten nur auf Dich?