Ratenzahlung wurde abgelehnt beim Finanzamt. Was kann ich tun?
Hallo,ein guter Freund muss ans Finanzamt 235000 Nachzahlen und bietet dem Amt an eine Ratenzahlung von 5000,-€ um seine Existenz nicht ganz zu gefährden!Ihn ist die pünktliche Zahlung immer möglich da jeden Monat ca Umsatz von 50000-60000,-€ da ist!Das Amt sagt wir wollen bis Dato das Geld sonst Vollstreckung!Das Konto ist natürlich nie so hoch gedeckt und er würde auch eine Einamlzahlung von 100000 leisten oder er sagt sich er geht in die Insolvenz und da würden Sie doch wenig bis garnichts bekommen und eine Rate von 5000,-€ ist ja nun auch nicht wenig!Klar im gegensatz zu der Forderung vielleicht aber wenn er sein Geschäft aufgibt und dann evtl Arbeiten geht und nur Bsp. 1500 verdient er in die Insolvenz geht dann haben Sie ja garnichts davon oder sehe ich das falsch? Vielen Dank im voraus für Ihre Mühe MfG
9 Antworten
Die Steuerschuld kommt nicht aus dem Nirvana. Entweder er hatte Umsätze aus denen Umsatzsteuer angefallen ist, dann hat(te) er das Geld und sich entschlossen die Steuer nicht zu zahlen.
Oder er hatte einen Gewinn und selbst dort war absehbar, dass Steuer anfallen würde und er hat sich entschlossen nichts zurückzulegen.
In allen Fällen hat er es selbst "verbockt". Würde ihm das Finanzamt eine derart großzügige Ratenzahlung anbieten, wäre er besser gestellt als seine ganze Konkurrenz und der Staat würde somit in den Markt eingreifen. Das darf nicht sein. Daher muss ihn das Finanzamt behandeln wie jeden anderen Geschäftsmann auch, und das heißt, dass es die Steuer betreibt und ihn notfalls in Insolvenz schickt.
Wenn er tatsächlich monatlich 50.000 EUR Umsatz hat, wird ja wohl auch ein entsprechender Unternehmenswert da sein. Was hindert ihn also, das Unternehmen einfach zu verkaufen und vom Verkaufserlös seine Steuerschulden zu bezahlen? Dann bliebe ihm die Insolvenz erspart und er hätte keine Sorgen mehr mit dem Finanzamt! Übrigens kann das Unternehmen auch in der Insolvenz verkauft werden - es ist keineswegs gesagt, dass es platt gemacht werden muss!
Das FA kommt an erster Stelle, die bekommen nicht weniger. Wäre ja noch schöner, wenn der Betrug an der Allgemeinheit amnestiert würde!
Sinn und Zweck des Finanzamtes ist es Steuern festzusetzen und zu erheben, und diese notfalls zwangsweise beizutrieben.
Jeder ungerechtfertigte Aufschub einer Steuerzahlung bedeutet eine Benachteiligung aller pünktlichen Zahler und ist letztlich nichts anderes als staatliche Willkür bzw. staatliche Begünstigung.
Die höchsten Gerichte haben entschieden, dass Steuern pünktlich zu zahlen jedem Bürger zugemutet werden kann. Es ist auch zumutbar, dass für die Steuertilgung ein Kredit aufgenommen wird.
Wenn ihm die Bank keinen Kredit gewährt, dann ist er auch nicht stundungswürdig und das Finanzamt muss auf Sofortzahlung bestehen, da der Anspruch hochgradig gefährdet ist.
Naja das Finanzamt sieht bzw weiß ja auch welche Einnahmen/ Gewinn der Freund monatlich oder jährlich hat. Das Geld wird ja irgendwann mal da gewesen sein, sonst würde die Nachzahlung ja nicht so hoch ausfallen. Wenn er das Geld für andere Dinge verbraten hat- sein Pech. Das Finanzamt muss sich auf keine Ratenzahlungen einlassen.
Bei einem Durchschnittsumsatz von 55.000,- sind da Umsatzsteuerzahlungen aus ca. 26 Monaten aufgelaufen, um eine Nachzahlung von 235.000,- zusammenzubekommen.
Da sagt das FA zu recht, dieser Steuerschuldner hat sich selbst schon ausreichend Zahlungsaufschub verordnet.
Umsatzsteuer ist ja denn auch was, die der Unternehmer VORHER schon von seinen Schulden einkassiert hat. Das Geld müsste also eigentlich da sein - sagt sich das Finanzamt.
Hier noch Stundung heraushauen zu wollen dürfte sehr schwierig werden. Eine Genehmigung der Stundung wäre aussichtsreicher, wenn der Steuerschuldner dem Finanzamz eine Sicherheit überlässt. Z.B. das Eigenheim des Unternehmers.
Und eine Insolvenz kann böse ausgehen, wenn nämlich die Steuerschuld als deliktisch angesehen wird.
Und wer 26 Monate keine Umsatzsteuer abführt, dafür aber andere Ausgaben bezahlt, der befindet sich in einer gang gefährlichen Zone, genannt "Durchgriffshaftung".
Hier ist übrigens in jedem Fall die Beratung eines Steuerberaters Pflicht der Vernunft.
Sonst passiert es nämlich, dass das FA freundlich fragt: "Ach ja, welche Sicherheiten haben Sie denn?" und ZACK sind die gleich mit weggepfändet.
So wie ich es mitbekommen habe,hat der Steuerberater wohl nicht so gearbeitet das es zu sein gunsten liegt und es wurde eine Steuerrüfung veranlasst und dadurch kommt diese Nachzahlung!Wie gesagt es ist zwar ein kleines Unternehmen mit dem Chef und ein Angestellter aber Sie haben sich in den letzten 8 Jahren so gut etabliert das halt der kontinuierliche Umsatz da ist und der ja auch Schön bei 80000 im Monat war aber halt durch Konkurenz dies schwangt Und zum Pfänden hat er nichts,wohnt zur Miete,fährt Auto von Papa
Das siehst Du falsch, denn alles was da ist, geht zuerst ans Finanzamt.
Wenn er einen Umsatz von 50 000/mon hat, muss sich das FA mit Raten von 5000 verschaukelt fühlen.
Dein Freund soll persönlich zu seinem Sachbearbeiter beim FA gehen, mit ihm eine Lösung erarbeiten; 235000 an Steuerschulden laufen nicht innerhalb eines Monats auf.
Und dazu kommt ja noch dass das Finanzamt nicht nur die Rate bekommt, sondern Sie bekommen ja weiterhin die anfallenden Steuern!Und bei der Vollstreckung würden Sie ein Unternehmen das Bein brechen und evtl nur ein Teil von der Vorderung bekommen
Ja aber wird er in die Insolvenz gezwungen dann sehen Sie doch noch weniger und das wird ja nicht Sinn und Zweck des Finazamtes sein denke ich! Ich denke mal,klar weiss er das er was falsch gemacht haben muss sonst wäre diese Forderung nicht so hoch aber er ist einsichtig und möchte bezahlen um halt das Unternehmen nicht zu schliessen oder zu Überschreiben