Liebe Leute, bevorzugt Juristen bitte um Hilfe!
...da ich noch niemals mit Inkasso zu tun hatte bin total verwirrt und weiß leider nicht was ich tun soll...
Also im Juli bei dm.de wie gewohnt Ware bestellt, erhalten soweit alles gut, Überweisung wegen Urlaub vergessen rechtzeitig an Klarna zu zahlen und gleich kam die erste Mahnung! Habe noch im Juli den erforderlichen Betrag überwiesen und erhalte Tage später eine Rückzahlung von Klarna... Lt. Klarna konnte meine Überweisung nicht zugeordnet werden?! Im August dann nochmal den Betrag mit Mahngebühren überwiesen, Tage später wieder eine Rückzahlung weil scheinbar wieder was mit der Überweisung nicht gestimmt hätte... Da ich sicher war das beim 2. mal alles in Ordnung war habe ich die Rückzahlung von Klarna nicht sofort gesehen und im September erhalte ich von Ceoe Inkasso eine Zahlungsaufforderung von 128€ und der ursprüngliche Warenwert 72 € !!! Ich war stinksauer und geschockt rief sowohl bei Klarna als auch bei Inkasso an; Klarna teilte mir mit das ich nichts mehr an Sie überweisen solle sondern ab sofort nur noch mit dem Inkasso Büro zu tun hätte... Die vom Inkasso meinten ich solle eine Email schreiben und die Überweisungen im Anhang mitschicken damit der Fall "geprüft" wird... Solange sei die Forderung auf Eis gelegt, sooo und heute erhielt ich folgendes Mail:
in vorbezeichneter Angelegenheit kommen wir zurück auf den von Ihnen überlassenen Zahlungsnachweis und teilen Ihnen gern zur näheren Erläuterung Folgendes mit:
Die Klarna AB weist auf ihren Rechnungen deutlich darauf hin, dass jede Zahlung unter Angabe des jeweiligen, korrekten Verwendungszweckes vorzunehmen ist.
Aufgrund der Vielzahl der Geschäftsvorfälle sind derartig präzise Angaben in Überweisungsvorgängen üblich und erforderlich, um zeitnah und sicher die entsprechenden Zuordnungen vornehmen zu können.
Der entsprechende Betrag wurde Ihnen daher - gegebenenfalls anteilig - wieder zurückerstattet; bitte prüfen Sie insoweit Ihre Kontoauszüge.
Die hier gegenständliche Forderung ist insofern nach wie vor zur Zahlung offen. Infolgedessen sind Sie in Verzug geraten und haben die Kosten, die mit der Beauftragung unseres Hauses entstanden sind, nach §§ 280 Absatz 2, 286 BGB zu erstatten. Wir hoffen, mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und erwarten nun einen Ausgleich der noch offenen Forderung in Höhe von 128,36 EUR bis zum 29.10.2018.
Sofern Sie eine Teilzahlungsvereinbarung wünschen, melden Sie sich bitte innerhalb derselben Frist. Nutzen Sie für weitergehende Informationen und Zahlungen (z.B. per SOFORTÜBERWEISUNG oder BARZAHLEN.DE) gerne auch unseren Webservice unter www.schuldnerportal.coeo.de.
Also was soll ich tun? Zahlen und alles erledigt oder nur an Klarna, bitte um Hilfe?