mit Klarna bezahlt, jetzt Inkasso, droht mir somit ein SCHUFA-Eintrag?
Hallo,
ich habe von KLARNA ein Mahnung bekommen, die zweite nicht erhalten und am 23.12. den Ratenkauf getätigt bzw. einen Teil an Klarna überwiesen. Am Donnerstag (02.01.2014) bekam ich nun Post von Ident Inkasso über eine Gesamtforderung von 99,35€. Diese habe ich auch sofort überwiesen, da das Zahlungsziel der 7.1.2014 ist und ich der Drohung des möglichen SCHUFA-Eintrages umgehen möchte. Habe jetzt im Internet ein wenig recherchiert und mir ist aufgefallen, dass schon sehr viele mit KLARNA Probleme haben und sich bei dem Ident Inkasso Büro wohl um das hauseigene Büro handelt.
Muss ich mit einem SCHUFA-Eintrag oder Ähnlichem rechnen? Hat jemand ähnliche Erfahrungen.
Danke schonmal für die Hilfe. Bin gerade sehr beunruhigt.
4 Antworten
Ich werde jetzt mal deine Wissenslücken füllen. Dein Kopf und dein Geldbeutel in der Zukunft werden es mir danken. =)
Zur SCHUFAUm eine Forderung bei der Schufa eintragen zu lassen müssen 3 Aspekte zwingend erfüllt sein.
- Im Rahmen des Vertragsschlusses musst du einer wirksamen Schufa-Klausel zugestimmt haben.
- Das Unternehmen (in diesem Fall Klarna) muss Mitglied der Schufa sein. Dies kostet Mitgliedsbeiträge, nicht jeder ist bereit diese zu bezahlen, drum ist die Drohung mitunter recht leer
- Die Forderung muss offen, überfällig und unbestritten sein. In deinem Fall vermutlich war sie wohl all dies.
- Es gibt keinen Grund eine Zahlung an Inkassobüros zu leisten. Diese ist mir Gebühren aufgebauscht die vor einem Gericht entweder komplett gestrichen werden würden, oder heftigst gekürzt würden.
- In der Regel wird das Inkassobüro auch nur mit dem Forderungseinzug beauftragt, und die Forderung selbst wird nicht abgetreten. Nur bei einer abgetretenen Forderung wäre das Inkassobüro neuer Gläubiger, dürfte dann aber keine Gebühren erheben.
- In beiden Fällen müsste das IB sich legitimieren, spätestens nach deiner Aufforderung. Entweder durch Vorlage der Gläubigervollmacht nach § 174 BGB oder eben durch Vorlage der Abtretungsurkunde nach § 410 BGB.
- Inkassobüros haben keine Sondervollmachten. Sie sind keine Behörden, keine Organe der Rechtspflege. Bei berechtigten Forderungen empfiehlt es sich also die Forderung an den Gläubiger zu zahlen und den Gebühren des Inkassobüros schriftlich zu widersprechen.
Wahrscheinlich nicht.
Aber schau doch selbst nach und mach eine Schufa-Selbstauskunft. Einmal im Jahr kostenfrei möglich (ohne Score).
Wenn du den Score haben willst musst du 18,50 € bezahlen.
Gibt keinen Eintrag
Die Inkassokosten hättest Du allerdings einsparen können denn diese Gebühren werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mangels Erfolgsaussichtren nicht eingeklagt http://inkassokosten.wordpress.com/
OK, vielen Dank. Werde wohl so schnell nicht mehr mit Klarna bezahlen, da ich sowas ja noch nie erlebt habe...
Klarna sind meiner Meinung nach Abzocker welche auf Unkenntnis hoffen
Ja, das finde ich mittlerweile auch. Zudem habe ich von denen fast nur negatives gelesen.
seltsam ist auch bzw. ist mir gerade aufgefallen, dass das sog. Aktenzeichen also der Verwendungszweck des Inkassobüros die gleiche Nr hat, wie schon auf der Klarna Rechnung/Mahnung.
Das hat nichts zu sagen
Schau auch mal was der Verbraucherschutz zu den Verzugsgebühren bei Online bezahlsystemen wie paypal etc pp sagt : http://www.gutefrage.net/tipp/iff--clickandbuy-inkassogebuehren-unzulaessig
Klarna gehört dazu
Interessant, also quasi alles reine Abzocker.... Wieder etwas gelernt. Werde nie wieder über Klarna etwas kaufen und hoffe sehr, dass ich von diesem Inkassounternehmen (hat übrigens die gleiche Adresse /Postfach wie Klarna) nichts mehr zu hören bekomme.
Um nur mal eine Gegenmeinung einzuwerfen: Ich war im Zusammenhang mit Klarna auch mal in Verzug geraten; bei minimalem schriftlichen Widerstand meinerseits überwies ich - nicht ganz ohne eine gewisse Ironie - als Ersatz für den Verzugsschaden sechs Cent; es gab keine weitere Diskussion.
Es gibt wohl kaum etwas dagegen einzuwenden, dass Unternehmen sich bezüglich vertragswidrigen Verhaltens möglichst schadlos halten wollen. Als bummeliger Student habe ich schon einige Zahlungsnachlässigkeiten auf meinem Kerbholz, allerdings war Klarna in dieser Reihe eine eher angenehme Erfahrung.
Fordern Sie die Bearbeitungsgebühren von Klarna zurück. BGH Urteil vom 28.10.2014 / Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen sind nicht zulässig. Klarna hat bis 2013 noch Bearbeitungsgebühren ausgewiesen € 1,95 monatlich. Das wurde dann 2014 einfach umbenannt in „Ratenkaufgebühren“ Diese sind auch nicht erlaubt. Diese Gebühren können Sie verzinst zurückverlangen. Musterbriefe finden Sie bei den Verbraucherzentralen. SCHENKEN SIE KLARNA KEIN GELD !
Schufa-Einträge dürften nicht so schnell kommen.Hast du an Klarna schon was gezahlt? Hatte letztens ne Angabe vergessen und sie konnten meine Einzahlung nicht zuordnen.Ein Anruf bei denen und alles war paletti.
ja, habe an KLARNA bezahlt, die Ratensumme von 9,47€ die auf der 1.Mahnung stand. (am 23.12.2013)
die Kosten vom Inkassoschreiben: also Hauptforderung von 56,95 + 9,90(iMahnkosten)+ 32,50 (Inkassokosten); habe ich am Tage des Inkassoschreibens komplett überwiesen... (am 02.01.2014)
somit müsste KLARNA bzw. das Inkasso Unternehmen also jetzt 9,47 zuviel haben...
dann am besten anrufen und klären-wie gesagt manchmal kann man das nur nicht zuordnen.Die haben meins auch im System gefunden
dann werde ich Klarna morgen mal anrufen. wegen dem Inkasso schreiben brauche ich nichts weider zu befürchten, oder was meinst du? Habe ja sofort alles gezahlt! dieses Inkasso Büro hat morgen geschlossen..
Nicht anrufen !
Du sprichst lediglich mit einem weisungsgebundenen Call Agent Die Inkassokosten wären nicht durchsetzungsfähig gewesen
Hätte ich nicht bezahlt
Warte ab ob sich das Inkasso nochmal meldet und poste gegebenenfalls nochmal hier
Nee wenn die ihr Geld haben sind die ruhig.Mit denen muss Klarna das klären,wenns was zu klären gibt nach deinem Anruf.
werde ich machen. Ich hoffe aber, dass ich von diesem Inkasso-Büro nichts mehr zu hören bekomme....
OK. Danke!
Die Mahnkosten in Höhe von 32,50 bei einer Hauptforderung von 56,95 plus 9,90 an Mahnkosten sind aus meiner Sicht völlig übertrieben und nicht zulässig.
Ich hätte die Inkassokosten nie bezahlt und es auf einen Streit ankommen lassen.
Richtig. Mahngebühren maximal 2,50€.
OK, vielen Dank für die ausführliche Antwort. Gibt es nun einen Eintrag oder nicht?