Muss ich die Raten nach Tod der Mutter weiterzahlen?
7 Antworten
Wenn ein Verstorbener Schulden hat, muss man die nur dann abzahlen, wenn man das Erbe angetreten hat.
Sobald man das Erbe ausschlägt, ist man nicht verpflichtet, noch ausstehende Zahlungen zu begleichen. Das weiß ich ganz genau, denn meine Schwiegermutter hatte Schulden hinterlassen. Wir haben das Erbe nicht angenommen und mussten lediglich für die Bestattung aufkommen. lg Lilo
Das war damals eine gute Entscheidung von uns. Noch nach Monaten bekamen wir plötzlich sehr hohe Rechnungen eines Arztes, den haben wir dann an den Nachlassverwalter weiter verwiesen.
Es geht darum das wir die Küche gekauft haben und das die anderen Brüder sich an der Abzahlung beteiligen. Weil wir jetzt aber die geschenkte Küche benutzen, wollen sie sich nicht mehr an der Abzahlung beteiligen.
wenn du das erbe von deiner mutter angenommen hast, dann hast du auch evtl. schulden oder wie in diesem fall, die ratenzahlungen übernommen.
Wer das Erbe annimmt, verpflichtet sich, die Raten zu zahlen.
So weit ich weiß, erbt man auch die Schulden einer verstorbenen Person. Das kann man nur umgehen, wenn man das Erbe ausschlägt.