Rasenmäher in Partnerschaft Steinschäden, reperatur?
Guten Abend,
In meiner letzten Beziehung habe ich mit dem rasenmäher meiner ex Freundin bei mir gemäht und habe einen Steinschaden am mäher bzw Motor verursacht. Früher hieß es wenn dem mäher was passiert ist es nicht so schlimm da der mäher Baujahr 2008 ist. Der steinschlag war im juni. Jedenfalls will sie den mäher morgen zur reperatur bringen und mir die Rechnung zukommen lassen. Jetzt frage ich mich ob ich rechtlich für die komplette Rechnung haftbar bin. Ich meine mich an eine Rechnung zwecks Schadensersatz zu erinnern welche den Seitwert bestimmt und da sind rasenmäher mit einer Lebensdauer von 10 Jahren angegeben.
Ich danke schonmal.
4 Antworten
Wenn du nicht darauf angewiesen bist zwingend das Geld zu sparen, würde ich dir empfehlen zu versuchen inhaltlich und vom Niveau her über deiner Exfreundin zu stehen.
Betrachte, was das für ein Gerät ist, was das Teil neu gekostet hat. Wenn das wirklich ein hochwertiges teures Teil von Stihl oder so ist, würde ich mich auf eine Reparatur bis 100 oder 150 € einlassen, darüber nicht, wenn nicht drüber gesprochen wurde.
Wenn das irgendeine billige Eigenmarke aus dem Baumarkt ist, würde ich mich nicht auf eine Reparatur einlassen, allenfalls eine Ersatzzahlung von 50 € oder so. Wenn du vor 13 Jahren ein Gerät für 100 oder 120 € im Baumarkt von der Eigenmarke gekauft hast, ist der Restwert aktuell vermutlich gegen 0 Euro.
Zumindest musst du keine Reparatur über dem Zeitwert bezahlen. Denn ansonsten wäre ja eine Neuanschaffung eines vergleichbaren Gerätes billiger, als die Reparatur.
Ob der Zeitwert jetzt tatsächlich bei 0 Euro liegt, ist sicherlich diskussionswürdig. 250 € – das ist jetzt so ein Zwischending, nicht der letzte billiger Schrott und auch kein super edles Gerät.
Einen gewissen (geringen) Restwert würde ich schon mutmaßen. Wenn ich jetzt an deiner Stelle wäre würde ich vermutlich für mich so 50-80, absolut maximal 100 € an Reparatur übernehmen, um unnötigen Diskussionen aus dem Weg zu gehen.
Klar, letztlich gab es offenbar eine Absprache zwischen euch bezüglich Defekt und so weiter, aber auf sowas kann man ja leider nicht immer sicher setzen, wenn eine Beziehung auf unschöne Weise zu Ende geht. Und schriftlich werdet ihr ja mutmaßlich nichts ausgemacht haben…
Insofern würde ich es versuchen es sachlich zu halten – du hast dir ein Gerät ausgeliehen, was leider bei der Benutzung beschädigt/zerstört wurde – dann würde ich für meinen Teil versuchen sachlich den tatsächlich vorhandenen Schaden zu begleichen – der würde dann aber halt maximal dem Zeitwert entsprechen, den ich realistisch bei 50-80 € ansetzen würde.
Wer etwas kaputt macht, muss es bezahlen. Wenn der >Schaden den Zeitwert überschreitet, Muss der Zeitwert beglichen werden. Angenommen die Reparatur kostet 100 EUR, das Dingsi ist aber nur noch (also vor dem Schaden) 20 EUR wert, dann müssen nur 20 EUR bezahlt werden.
Am besten gibst du das deiner Privathaftpflichtversicherung. Die sind da emotionslos und knallhart. Aber pass auf, dass dein Beitrag nicht unnötig steigt.
Vielen dank für die Antwort!
Und was ist wenn der zeitwert gegen 0 geht?
Mit der Haftpflicht habe ich leider bis jetzt immer aufgeschoben daher stehe ich im Moment ohne Schutz da..
Dann ist es Verhandlungssache. Schau bei ebay Kleinanzeigen nach, für wie viel so'n Ding noch verkauft wird und biete maximal diesen Preis an. Dann zurücklehnen und abwarten. Mach es aber so, dass du das notfalls nachweisen kannst.
Geld musst du ihr auf jeden Fall geben.
Zeitwert, kostenlos bekommst die auch nicht.
Es gilt immer, dass maximal der Zeitwert ersetzt werden muss.
Je nach den genauen Umstände und den Versicherungsbedingungen kann das ein Fall für deine Privathaftpflicht sein.
Vielen Dank für die Antwort!
Wie berechne ich denn den zeitwert? Was, wenn der Wert rechnerisch gegen 0 geht?
Danke schonmal für die Antwort, es ist ein mtd bolens rasenmäher, vermutlich früher 250€. Also müsste ich lediglich den zeitwert bezahlen? Also wäre das im Endeffekt eine Rechnung gegen 0?