Was muss die Versicherung zahlen wenn Elektrogeräte Defekt sind?
Bei uns hat ein Baggerfahrer die Hauptstromleitung angebaggert, wodurch es zu einer Überspannung kam und einige Elektrogeräte kaputt gegangen sind.
jetzt meine Frage:
Was muss die Versicherung zahlen und was darf sie einfordern? Wir haben einen Brief bekommen, wo drin stand das wir die Defekten Elektrogeräte einschicken sollen und dann nur den Zeitwert erstattet bekommen. Weitergehend wollen sie die Defekten Geräte einbehalten. Ist das so Rechtsmäßig?
Oder habe ich ein Recht darauf meine Defekten Geräte ersetzt zu bekommen? Eins der defekten Geräte war zum Beispiel ein HDMI Verteiler der damals 34€ gekostet hat und mir bringt es wenig wenn von der Versicherung festgestellt wird das mein vorher voll funktionsfähiges Gerät nur noch einen Zeitwert von 15€ hat.
5 Antworten
Du bekommst den Schaden ersetzt, warum sollten die Dir mehr geben? Der Zeitwert ist der Wert, für den Du Ersatz bekommst. Wenn ein Teil früher mal teurer war ist das egal. Du bekommst das Geld für ein modernes Gerät das den gleichen Zweck erfüllt. Warum sollten die Dir Ersatz und extra Geld zahlen? Und wenn Du neue Geräte hast, was wilst Du mit den alten? Schadensersatz ist kein Lottogewinn, Du kriegst den Schaden ersetzt und mehr nicht!
Da es sich bei dem Schaden um einen Haftpflichtschaden handelt, habt ihr nur Anspruch auf den Zeitwert der beschädigten Geräte.
Die Versicherung wird auch überprüfen, ob die Geräte zu reparieren sind. Das ist ihr gutes Recht und aus diesem Grund kann sie auch die beschädigten Geräte zur Begutachtung einfordern.
... und sie wird auch prüfen lassen, ob die Dinger wirklich zu viel Strom abbekommen haben. Wenn eine Leitung ausfällt, kann doch eigentlich nichts mehr ankommen und zu viel doch auch nicht, oder?
In Europa haben wir ein Drehstrom Netz. Wird der Neutralleiter gekappt kommt aus der Steckdose zwischen 0V und 400V! Kommt dann noch eine Phase an den abgetrennten Neutralleiter, kommt aus 2/3 aller Steckdosen genau 400V raus, aus dem Rest dann 0V.
Bei Haftpflichtschäden wird grundsätzlich nur der Zeitwert gezahlt !
Das ist korrekt so.