Radfahrer angehupt, ist sowas strafbar?
Die letzten 500 Meter zu meinem Arbeitsplatz führen über eine Straße die links und rechts bewaldet ist. Zur Zeit ist es da morgens also echt stockdunkel.
Heute ist dort ein Radfahrer langgefahren. Komplett schwarz angezogen und OHNE LICHT. Die Straße ist zunächst 1 Spurig, rechts kommt dann eine Autobahnabfahrt die dann in eine zweite Spur von der besagten Straße übergeht. Ich wollte dann von der linken Spur auf die rechte Wechseln und hätte den Typen fast umgenietet. Ich hab mich so erschrocken das der da plötzlich im Scheinwerferlicht aufgetaucht ist, dass ich gehupt habe. Der Radfahrer hat sich dann scheinbar auch tierisch erschrocken, denn er ist stehen geblieben und hat mir irgendwas hinterhergerufen.
Er wird mich zwar nicht anzeigen, da er ja dann wegen dem fehlenden Licht ebenfalls dran wäre, aber mal angenommen er würde das machen - war mein Hupen falsch?
9 Antworten
Die Hupe ist zur Warnung vor Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer gedacht.
Da du den Radfahrer nicht gesehen hast / nicht erkennen konntest, halte ich das Hupen zur Warnung vor einer herannahenden Gefahr (dein Auto) für vertretbar - zumal er die vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung nicht benutzt hat, obwohl es die Verhältnisse erfordert hätten.
Über mögliche Konsequenzen brauchst du dir keine Sorgen zu machen, das missbräuchliche verwenden von Schallzeichen kostet 5€ - als Radfahrer ohne Beleuchtung unterwegs zu sein (bei entsprechender Erfordernis) 20€ Verwarngeld.
Viele Grüße
Alex
Hier greift § 16 Abs. 1 der STVO. Dort steht:
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
- wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
2. wer sich oder Andere gefährdet sieht.
Die Gefährdung des Radfahrers durch die fehlende Beleuchtung war wohl offensichtlich. Daher war dein Hupsignal vollkommen richtig und rechtlich gedeckt.
Der Radfahrer darf froh sein, dass er noch mit heilen Knochen gesegnet ist. Solche Situationen können auch schlimmer ausgehen.
Nein im Gegenteil! Hupen ist dafür da um in Gefahrensituationen auf sich aufmerksam zu machen. Nicht anderes hast du hier getan. Stell dir vor der wäre auf einmal irgendwie rübergezogen genau vor dein Auto. Generell ist Hupen meines Wissens nach überhaupt nicht strafbar, du bekommst höchstens eine Verwarnung wenn du das in total unnötigen Situationen machst und dabei auf frischer "Tat" ertappt wirst...
Strafbar mit Sicherheit nicht, weil es sich höchstens um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Ein solche wird mit einem Bußgeld geahndet.
Bei Deiner Schilderung würde ich aber davon ausgehen, dass Du die Hupe benutzt hast, um vor einer konkreten Gefahrensituation zu warnen.
Damit liegt kein Missbrauch vor.
Nein, da riskierst Du nichts.
Es könnte sogar sein, dass es ein Gesetz gibt, was Dich dazu verpflichtet, zu hupen, wenn Du einen Radfahrer "überholst" .... ich müsste das eigentlich wissen, aber ich war zu faul, eine Behauptung von einem Freund, in Frankreich, zu überprüfen. Der hat behauptet, man MUSS (in Frankreich) beim überholen, von Radfahrern hupen. Wenn das wahr ist, dann müsste das auch in anderen EU-Staaten gelten. Der Freund fand diese Vorschrift zum sich "kranklachen" ... da fährt man an einem Radler vorbei und hupt ... dann erschreckt der derartig, dass er vielleicht vom Rad fällt ....