RA Plegge

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Lass dir eine Rechnungskopie für die fraglichen Posten kommen. Bezahlen musst du nur, was notwendig war (§788 ZPO). Wenn die beispielsweise deine aktuelle Anschrift kannten, musst du die Adressauskunft und den vermutlich an falscher Adresse beauftragten GV nicht bezahlen. Wenn du nur einmal umgezogen bist und die diese neue Adresse nicht kannten, musst du ggf. eine Adressauskunft und beide Gerichtsvollzieher bezahlen (ersten an falscher Adresse und den neuen an richtiger Adresse, sofern er denn bei dir vorstellig wurde).

Kannst ja versuchen die Rechnung zurückzuweisen, da nicht nachvollziehbar.

War der GV zweimal bei dir? Wurde 2 mal eine Adressauskunft angefordert?