Inkassokosten ---> DB-Bahn |Muss ich sie zahlen?

4 Antworten

Dann hat die DB ihre Forderungen an das Inkassobüro abgetreten.Somit musst du der DB nichts mehr zahlen.

Die Rechnung von dem Inkasso würde ich komplett bezahlen,wenn sie gerechtfertigt ist,sonst wird das immer mehr an Forderungen.Da wirst du nicht gegen ankommen.

franneck1989  11.05.2015, 17:20

Wenn eine Abtretung stattgefunden hätte, dann

-müsste es eine Urkunde diesbezüglich geben

- wären hier der Straftatbestand des versuchten Betruges erfüllt, da das Inkassobüro keine eigenen Gebühren fordern darf

fknfrage  11.05.2015, 17:28
@franneck1989

Befindest du dich mit der Zahlung einer Geldforderung in Verzug, können grundsätzlich die Kosten für die Beauftragung für ein Inkassounternehmen dir gegenüber geltend gemacht werden.

Solange die Forderung berechtigt ist...danch sieht es ja aus.Und ein in Deutschland konzessioniertes Inkassounternehmen kann dann durchaus die Kosten für die Beauftragung in Rechnung stellen.

franneck1989  11.05.2015, 17:50
@fknfrage

Du solltest aber nochmal nachschlagen, was sich hinter dem Begriff "Abtretung" verbirgt. Das passt nämlich nicht zu dem, was du da geschrieben hast.

Deine Argumentation hört sich zwar erstmal schlüssig an, hat aber mit dem geltenden Recht und der Rechtsprechung in D wenig zu tun. Hier werden nämlich Inkassogebühren i.d.R. nicht als Verzugsschaden anerkannt, wenn es sich beim Gläubiger um ein geschäftserfahrenes Unternehmen handelt. Meist reicht als Begründung schon der §254 BGB aus

franneck1989  11.05.2015, 17:54
@fknfrage

Darüber hinaus arbeiten Inkassobüros auf Erfolgsbasis, d.h. sie stellen dem Gläubiger keine Rechnung -> der hat keinen Schaden, kann also auch keinen Schadenersatz verlangen. Ganz einfach.

kevin1905  12.05.2015, 00:25
@fknfrage

Eine Zession (§ 398 ff BGB) ist etwas anderes als eine Beauftragung!

Und ein in Deutschland konzessioniertes Inkassounternehmen kann dann durchaus die Kosten für die Beauftragung in Rechnung stellen.

Kann es und darf es, aber diese muss der Schuldner i.d.R. nicht bezahlen.

Hat jedoch eine Zession (Abtretung) stattgefunden, hat nicht der Gläubiger Geld bezahlt, damit das Inkassobüro für ein aktiv wird (Beauftragung), sondern das Inkassobüro hat dem Gläubiger Geld gezahlt um selbst Gläubiger zu werden.

Nun würde das Inkassobüro in eigener Sache handeln und nicht i.A. eines anderen. Es entstehen keine Kosten, wenn man sich selbst beaufragt. Dann dennoch vom Schuldner Geld zu verlangen wäre eine vorsätzliche Täuschung mit Bereicherungsabsicht und damit erfüllt sie alle 3 Tatmerkmale des Betruges (§ 263 StGB).

Ramultak 
Beitragsersteller
 11.05.2015, 17:20

Hab ich mir irgendwie gedacht... ist ja auch meine Schuld

franneck1989  11.05.2015, 17:28
@Ramultak

Trotzdem brauchst du die Inkassogebühren nicht bezahlen

Du musst nur die Hauptforderung, sowie die Zinsen und maximal 2,50 € pro Mahnung an die Bahn bezahlen.

Ein Konzern, wie die DB bedarf für seine Inkassotätigkeit keine externen Dienstleister. Daher sind die Kosten gem. §§ 254 BGB und 4 Abs. 5 RDGEG NICHT erstattungsfähig.

Gehe am besten wie folgt vor: Du überweist die (hoffentlich unstrittige) Hauptforderung plus pauschal 5 Euro direkt an die DB. Dem Inkassobüro einen kurzen Dreizeiler zukommen lassen, dass die Forderung bereits beglichen ist. Deren Gebühren sind nicht durchsetzbar, brauchst die also nicht bezahlen

Ramultak 
Beitragsersteller
 11.05.2015, 17:51

Würde ich ja sehr gerne machen, aber 760€ habe ich grade nicht so zur Hand.

Weil das bis zum Ablauf der Karte in Rechnung gestellt wird. Auch wenn es "sozusagen" noch nicht fällig ist.

franneck1989  11.05.2015, 17:56
@Ramultak

Auch hier ist Vorsicht geboten.  Es handelt sich also um ein Abo? Wurde dir dies fristlos gekündigt? Dann darf DB unmöglich 100% der Gebühren bis zum Ende der Laufzeit verlangen.

Ramultak 
Beitragsersteller
 11.05.2015, 18:18
@franneck1989

Ich werde dir gerne mal den Wortlaut geben:

" [...]. Aufgrund der vorzeitigen Kündigung kann der günstige Abo-Preis nicht gewährt werden, deshalb wird zusätzlich der Differenzbetrag zum Preis der Monatskarte in Höhe von insgesamt 35,48€ nachberechnet. [...] Wird die Fahrkarte nicht bis zum genannten Termin per Einschreiben an uns zurückgesandt, wird der Monatskartenbetrag bis zum Ablauf der Karte in Rechnung gestellt."

franneck1989  11.05.2015, 19:31
@Ramultak

Ich würde das mal von einer Verbraucherstelle checken lassen, ob das alles so in Ordnung ist. Die schauen sich den ganzen Vorgang mal an und können dann sicher weiter helfen. Ich mag mir hier an der Stelle kein abschließendes Urteil erlauben

Ramultak 
Beitragsersteller
 11.05.2015, 19:38
@franneck1989

Alles klar.

Ich danke dir trotzdem für deine Hilfe!

mepeisen  12.05.2015, 08:23
@Ramultak

Das klingt nach völligem Quatsch. Sie dürften bestenfalls den ursprünglich vereinbarten Preis bis Vertragsende fordern. wenn sie aber zeitgleich sperren lassen und die Karte zurückverlangen, nicht einmal das. Der Punkt ist, dass sie hier ja Schadensersatz fordern. Das ist u.U. legitim, aber da sie dich ja quasi rauswerfen, sparen sie auch einiges ein. Sie müssen dich ja nicht mehr befördern. Diese Ersparnis muss abgerechnet werden. Wie Franneck empfiehlt, ist es eventuell gut, hier mal zur Verbraucherzentrale zu gehen.

Die Inkassogebühren kannst Du bei cleverer Vorgehensweise leicht einsparen da dies nicht expl mangels Erfolgsaussichten eingeklagt werden

Zahlungen immer zweckgebunden an den GL (nicht ans Inkasso)