Quad kauf betrogen, was nun?
Guten Morgen zusammen,
habe ein großes Problem, wo ich nun mal euren Rat brauche wie ich am besten vorgehe. Habe letzte Woche Mittwoch ein mir ein Quad gekauft für 3000€ . Die Beschreibung im Internet war super, war es anschauen Probefahren und hab es von den Herrn privat gekauft, dafür hab ich einen Kredit bei der Bank aufgenommen. Hab dann am Donnerstag bei Motor Talk mal nachgefragt wie sich dieses Quad so macht, kurz darauf kamen haarsträubende Beiträge wie besorg dir nen Kanister Schraubenkleber, die Teile sind überhaupt nicht gut. Bin skeptisch geworden und hab mir gedacht fährst mal bei der Werkstatt deines Vertrauens vorbei und lässt die Fachmänner einfach mal drüber gucken. Das Ende der Geschichte ist: Die Werkstatt hat das Quad eingezogen, da unter anderen ein Bolzen fehlte und die Dämpfer gar nicht richtig montiert waren. Auch eine Spureinstellung wurde nicht gemacht, um mal ein paar Sachen zu nennen.
Im Kaufvertrag steht eindeutig, ohne Mängel übergeben und ich selber habe bei der Probefahrt nur nach Reifen, Bremsten und Lichtanlagen gekuckt, eben das was ich als Laie so weiß.
Nun will ich mein Geld zurück, da die 14 Tage Widerrufsrecht noch nicht um sind. ER weigert sich aber:
Wie gehe ich jezt da am besten vor.
THx im vorraus
8 Antworten
Hallo "SmaragdDragon",
wie ich dem Sachverhalt entnehme, hast Du das Quad von einer Privatperson erworben und einen schriftlichen Kaufvertrag geschlossen. Wenn in diesem Kaufvertrag kein 14tägiges Widerrufsrecht vereinbart worden ist, so steht Dir hierzu auch keines zu. Eine Rückgabe wäre demnach durch einen Widerruf ausgeschlossen.
Ferner bleibt zu prüfen, ob in dem Kaufvertrag die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen wurden. Da der Verkäifer als Privatperson auftritt, kann er die Gewährleistung im Vertrag wirksam ausschließen. Dies sollte überprüft werden.
Was genau Gewährleistungsrechte bei einem Mangel sind, erspare ich mir hier vorerst, da dem Sachverhalt nicht eindeutig zu entnehmen ist, ob diese bestehen oder nicht.
Ein möglicher Gewährleistungsausschluss ist jedoch nach § 444 BGB unwirksam, wenn es sich, wie "madquat" bereits schrieb, um einen sogenannten "versteckten Mangel" handelt und Du arglistig getäuscht wurdest.
Dies ist dann der Fall, wenn der Käufer die nun aufgetauchten Mängel kannte, Sie aber nicht angegeben hat. Die Beweislast hierzu trägst jedoch Du. Das heißt, im Streitfall müsstest Du beweisen, dass der Verkäufer die Mängel bereits kannte.
Jedoch kommt es auch auf die gesamte Vertragsgestaltung an. Denn:
Sind in einem Kaufvertrag zugleich eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache und ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart, ist dies regelmäßig so auszulegen, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit gelten soll (...) (vgl. BGH, Urt. v. 29.11.2006 – VIII ZR 92/06).
Es bleibt daher nach genannten Kriterien zu prüfen, ob sodann Rechte nach § 437 BGB für Dich gelten.
Nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 hast Du dann eventuell sogar das weiterführende Recht, Dich vom Kaufvertrag wirksam zu lösen.
Viele Grüße, Will.
Hallo "SmaragdDragon",
vielen Dank für Deinen Kommentar, den ich gerne beantworten möchte.
Ein Widerrufsrecht steht Dir per Gesetzt nicht zu, wie auch "madquat" schon geschrieben hat. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn dies explizit im Vertrag unter Euch vereinbart wurde. Dies ist nicht der Fall wie Du schreibst.
Daher bleibt, wie ich bereits schrieb, zu prüfen, ob die Gewährleistung durch den Verkäufer wirksam ausgeschlossen wurde. Du solltest den Vertrag hierzu prüfen und schauen, ob es einen wirksamen Gewährleistungsausschluss gibt.
Wenn es keinen Ausschluss gibt, so steht Dir das Recht auf kostenloser Nacherfüllung zu. Das heißt, der Verkäufer hat die von Dir angezeigten Mängel zu beseitigen.
Wenn Du dies geprüft hast, kannst Du gerne die Kommentarfunktion nutzen und hierzu berichten. Ich werde sodann weiter Stellung beziehen.
Viele Grüße, Will.
Du hast das Quad, wie du selbst schreibst nicht vom Händler sondern privat gekauft. Somit hast du weder Garantie noch ein Umtauschrecht, Ein 14tägiges Umtauschrecht gibt es bei Privatkauf nicht.
Sollte es sich allerdings bei dem Verkäufer um eine Firma handeln hat der Verkäufer gegen das Gesetz verstoßen. Du kannst zum einen vom Kaufvertrag zurücktreten und der Verkäufer muß auch mit einer nicht unerheblichen Strafe rechnen. Du solltest das ganze dann allerdings sofort einem Anwalt übergeben
Da wirst Du ein China Murks Ding gekauft haben, wobei 3000 Euro schon eine ordentliche Hausnummer ist, jedenfalls für China Quads. Gut wäre es zu wissen welche Marke Du denn nun gekauft hast?
Was Du während der Probefahrt bemerkt hast, das spielt keine Rolle. Du hast das Ding für gut befunden und dann auch im guten Glauben gekauft.
Alles andere, die Mängel die dann nun aufgetreten sind, klar ärgerlich aber hier musst Du dem Verkäufer beweisen dass er schon vor dem Kauf von diesen Mängeln gewusst hat. Wirst Du nur sehr schwer können. Auch hast Du den Kaufvertrag unterschrieben und wie bereits erwähnt, eine Probefahrt damit unternommen.
Widerrufsrecht kannst Du ebenfalls vergessen, da Du das Quad
a. von privat gekauft hast
b. es sich nicht um ein online Geschäft handelt. Du hast das Quad ja probegefahren und demnach beim Verkäufer vor Ort gekauft.
Alternativ, klar, kannst Du zum Anwalt rennen aber die Beweislast der arglistigen Täuschung, die liegt bei Dir. Der Verkäufer muss das Gegenteil nicht beweisen,.
Fazit: Teures Lehrgeld. Ich komme aus der Quadbranche und lerne Woche für Woche Menschen (Laien) kennen die vor lauter "Ich will Spaß Gier" schnell mal ein Quad kaufen. Ein Quad oder ATV kauft man nur bei einem professionellen Quad und ATV Händler oder man erkundigt sich vor dem Kauf im Internet. Hinterher macht das 0 Sinn, dann ist die Karre schon mitten drin, im Schlamassel Schreib doch bitte einmal um welches Quad es sich genau handelt. Evtl. wurde es überteuert verkauft und ist das Geld überhaupt nicht wert.
ja, unfassbar wie nach inzwischen jahrelanger berichterstattung in den medien die laien immer noch auf sowas reinfallen...
aber,geiz scheint leider immer noch geil zu sein....
Guten Morgen,
Es handelt sich genau um ein Jingling Speedstar 300ccm. ist derzeit im Internet als Auslaufmodel für 2899€ zu haben, darüber habe ich mich auch schon geärgert.
Gucken ob die Verbraucherzentrale was tun kann, vielleicht könne die mir helfen ,da ich keine Rechtsschutz Versicherung habe.
Lass dich doch von einem Anwalt beraten- so teuer ist das nicht! Grüsse
Geh am besten zum Anwalt, und weil du im Recht bist wird er Später alles bezahlen sogar die Anwaltskosten
Also die Anwälte für Verkehrsrecht die ich heute abtelefoniert haben wollen alle einen Vorschuss ab 150€ und die habe ich im Moment einfach nicht, da ich mitten in einen Umzug stecke und eine Rechtsschutzversicherung habe ich derzeit auch nicht, die ist Anfang des Monats ausgelaufen, weil ich ins Ausland ziehe wollte ich für 14 Tage keinen neuen Vertrag abschließen, da meine alte Versicherung da eh keine Leistung hätte erbringen können. Allerdings wohne ich noch in Deutschland, das quad ist auch in Deutschland gekauft und ab dem 1.11 bin ich offizielle nicht mehr in Deutschland als Bürger gemeldet und ab dann greift auch erst meine neue Rechtsschutzversicherung.
Guten Abend,
Also ich habe jetzt meine Vertrag von oben bis unten durchgeschaut, da steht nichts von Wiedergabe recht. Also habe ich demnach gar keinen Anspruch drauf. Allerdings habe ich am Samstag Beweisfotos von den Mängeln mit meinen Handy gemacht, also die Werkstatt das Fahrzeug eingezogen hat. Würde mich das etwas weiterbringen? Außerdem wusste ich von den Mängeln nichts und im Vertrag wurde eindeutig angekreuzt, dass das Quad in einwandfreien Zustand ist.