Quad hat direkt nach Kauf einen Motorschaden kann man das Geld zurück verlangen?
Also mein Mann hat sich am Sonntag ein Quad für 4100€gekauft ,gestern haben wir es dann angemeldet und ca.2 Stunden von uns abgeholt nach ca. 100 km blieb es dann einfach auf der Strasse stehen hat Öl verloren und geraucht. ADAC musste uns dann abschleppen.der Verkäufer sagt er wisse nix das etwas kaputt sei aber das glauben wir ihm nicht .jetzt meine Frage haben wir eine Chance das Geld zurück zubekommen ?heute Abend schaut sich das jemand an der sich damit auskennt und wahrscheinlich dann auch sieht ob da schon länger was im Argen liegt.meiner Meinung nach ist das betrug.
7 Antworten
heute Abend schaut sich das jemand an der sich damit auskennt und wahrscheinlich dann auch sieht ob da schon länger was im Argen liegt
genau. und vorher sind alle spekulationen müssig.
beim ADAC gibts ja ne gratis erstberatung in jura...
vorher jmd. des betrugs zu bezichtigen kann übrigens arg nach hinten losgehen...
Wenn das kein Betrug ist fress ich einen Besen...
Dann kauf den schonmal.
Ales geht irgendwann kaput. Und manchmal sogar ohne Vorwarnung. Worauf stützt du deine Ansicht, der Verkäufer müsse von einem drohenden Motorschaden gewußt haben?
Ihr macht das schon richtig. Lasst einen Gutachter den Schaden und die Ursache betrachten und dann damit zum Verkäufer und, wenn der Schaden wirklich nicht von euch ist, Geld zurückholen. Ist es eine Privatperson, einfach sagen, dass man sonst zum Anwalt geht und es dann richtig teuer wird, man sei im Recht - ist es ein Händler, wird der vermutlich keine Anstalten machen und sich freuen.
Betrug - damit wäre ich vorsichtig - es kann ja auch sein, dass dem Verkäufer der Schaden wirklich nicht bekannt war.
Wenn Du arglistige Täuschung beweisen kannst, dann ist ein Rücktritt vom KV möglich.
Da Du in deinem Kommentar erwähnst das dies ein Privatverkauf war, hast Du ansonsten das Recht auf Nacherfüllung durch den Verkäufer, wenn dieser die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) nicht ausgeschlossen hat und Du belegen kannst, dass der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme bereits bestand.
Was steht im Kaufvertrag?
Im Zweifelsfall müsst ihr nachweisen, dass der Defekt schon beim Verkauf bestand. Wenn das Quad noch 100km fahren konnte, war das vermutlich nicht so.