Pta Ausbildung Praktikum?

1 Antwort

Für die Zulassung zum ersten Prüfungsabschnitt müssen dir insgesamt 160 Stunden Praktikum bescheinigt werden.

Wenn du im ersten Jahr bist, solltest du dir vielleicht zwei Wochen in die Osterferien und den Rest in die Sommerferien legen.

Falls du im zweiten Jahr bist, solltest du mit der PTA-Schule und dem Praktikumsleiter Rücksprache halten, um in Erfahrung um bringen, wie es am besten gehandhabt wird, um die Zulassungsvoraussetzungen definitiv einzuhalten.

Siehe Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA-APrV), Abschnitt 1, § 1, Absatz 1, Absatz 3 ; "..." ; "...Das Praktikum nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 ist während des Lehrgangs nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 außerhalb der schulischen Ausbildung in einer Apotheke unter der Aufsicht eines Apothekers abzuleisten. Es soll den Schülern Einblicke in die Betriebsabläufe einer Apotheke und die pharmazeutischen Tätigkeiten vermitteln und in Abschnitten von mindestens fünf Tagen abgeleistet werden. Über die regelmäßige Teilnahme an dem Praktikum erhält der Schüler eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 3. Für Apothekenhelfer, Apothekenfacharbeiter, pharmazeutische Assistenten und pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte entfällt das Praktikum. ..."

Mmsh19 
Beitragsersteller
 03.03.2018, 10:36

Ok, Danke.