Prüfungszulassung Kaufmann im einzelhandel?

3 Antworten

Dein Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule müssen Dir das nötige Wissen vermitteln, damit Du an der Abschlussprüfung teilnehmen kannst. Hast Du nun zu viele Fehlzeiten, geht die IHK davon aus, dass Dir die nötigen Kenntnisse nicht vermittelt werden konnten. Damit steht dann eine Teilnahme an der Abschlussprüfung auf dem Spiel. (Das ist ganz einfach Sinn dieser Regelung!)

Dein Ausbildungsbetrieb sowie die Berufsschule können Dir nun bescheinigen, dass sie Dir trotz dieser Fehlzeiten alle zur Prüfung notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt haben. Damit kannst Du dann trotzdem an der Prüfung teilnehmen. Beide müssen aber eine Teilnahme an der Abschlussprüfung befürworten!

Nein, bei den vielen Fehltagen ist es auch absolut nicht sinnvoll dich überhaupt zuzulassen. Ist doch auch nicht schlimm ein halbes Jahr hinten dran zu hängen

Dafür ist diese rwgelung ja da. Wer 10% gefehlt hat, dem fehlen 10% wissen was wohl prüfungsrelevant ist.