Ihk Prüfung durchgefallen - Hat jemand eine Ahnung ob ich das irgendwie anfechten kann und damit auch durchkommen kann?

3 Antworten

Hi,

mit dem Problem bist Du nicht allein ... Welche IHK war es?

Solltest Du einen Prüfungsbescheid mit Rechtsbehelsbelehrung erhalt haben, musst Du binnen einem Monat ab dessen Erhalt reagieren, ohne Belehrung hast Du ein Jahr Zeit. Es kommt dabei auf den Eingang bei der zuständigen Stelle an.

In Bayern kannst Du entweder Widerspruch bei der zuständigen IHK einlegen oder beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage erheben.

Widerspruch wäre wesentlich kostengünstiger, wird aber von den IHKs nicht immer ordentlich bearbeitet, so dass ggf. Geld- und Zeitverschwendung.

In anderen Bundesländern kann es sein, dass Klage ohne Widerspruch gar nicht möglich ist ...

Egal ob Widerspruch oder Klage musst Du auf jeden Fall begründen können, warum die mündliche Note falsch ist. Und Du musst entweder eine Neubewertung der von Dir erbrachten mündlichen Prüfungsleistung beantragen (bei mündlicher Prüfung schwer möglich) oder ne Wiederholungsprüfung.

Ich tät nen Anwalt hinzuziehen, weil die IHKs da teilweise Parteivertretung ihrer Prüfungsausschüsse betreiben ...

Du kannst es zwar anfechten, aber das wird garantiert keinen Erfolg haben. Wenn du es anfechtest und sie es ablehnen musst du übrigens 50€ zahlen. Die würden doch nicht zugeben dass sie dich durchfallen lassen haben, obwohl du es vllt bestanden hast. Ich spreche da aus Erfahrung, bei mir war es fast genauso. Ich kann dir einen Tipp geben und zwar: Versuche so viel wie möglich zu erzählen, über Dinge wo du dich wirklich auskennst. D.h. wenn Sie dir eine Frage stellen, die du gut beantworten kannst, dann rede einfach viel darüber. Die Welt wird nicht unter gehen, wegen einer nicht bestandenen Prüfung, beim nächsten mal packst du es. Viel Glück

julchen8686 
Beitragsersteller
 24.06.2015, 10:59

Das schlimme ist ich kannte die Fragen, hatte von meiner Firma aus eine prüfungssimulation mit den selben Fragen und da hatte ich eine 3. und ja ich weis es gibt schlimmeres aber momentan bin ich einfach kaputt und kann das Ergebnis nicht akzeptieren was ich wohl aber muss. Hast du dann noch dein Protokoll angesehen? 

shined  24.06.2015, 11:14
@julchen8686

Also als ich durchgefallen bin, konnte ich es auch nicht verstehen und das bis zum heutigen Tag nicht. Ich hatte ein paar Tage danach einen Termin bei der IHK gemacht, um mir die Bewertungsunterlagen der Prüfer anzusehen (man darf sich aber keine Kopie davon machen, sondern man darf sich nur Dinge notieren). Dort habe ich dann festgestellt, dass Sie die Fragen z.b. als nicht beantwortet vermerkt haben, obwohl ich diese komplett beantwortet hatte (es ging um Themen in denen die Prüfer sich nicht auskannten, da ich in keinem Industrieunternehmen arbeite, obwohl ich Industriekaufmann gelernt habe). Diese Dinge hatte ich mir dann auch notiert und dagegen dann Einspruch eingelegt. Wie erwartet wurde es abgelehnt und mir wurden nur lächerliche Rechtfertigungen genannt. (Z.b. dass ich nachfolgende Fragen über das Thema nicht beantwortet hätte, was nicht stimmt, denn es gab nur eine Frage). Aufjedenfall was ich dir raten kann, spar dir die 50€. Mir wurde als ich die Unterlagen angesehen hatte, von einer IHK Mitarbeiterin gesagt, dass bisher alle Einsprüche abgelehnt wurden. Ich hab mich da wirklich sehr darüber geärgert aber das bringt halt alles nichts, hängt halt auch teilweise von den Prüfern ab.

Anfechten? Nein, dazu IST das eh schon eine Prüfungskommission, die aus "unabhängigen" Menschen (Vertretern) zusammengesetzt ist, die sonst nicht viel miteinander zu tun haben und kein einzelner Lehrer, Wirtschafts- oder Kammervertreter. => Wiederholungsprüfung.

shined  24.06.2015, 11:39

Man kann Einspruch gegen das Urteil (Prüfungsergebnis) einlegen, nur viel Erfolg hat das nicht.

julchen8686 
Beitragsersteller
 24.06.2015, 11:46
@shined

Dann muss ich wohl ein halbes Jahr warten. 

Vienna1000  24.06.2015, 10:59

Ich muss mich korrigieren. Ich kenne einen Fall, da wurde tatsächlich eine Frage in der mündlichen Prüfung im Nachhinein als unzulässig erklärt. Das lag daran, dass die Frage nach einer aktuellen Gesetzesänderung zum Zeitpunkt der Prüfung nicht mehr hätte gestellt werden dürfen. Am Ergebnis hats letztlich nichts geändert und ich gehe mal davon aus, dass bei dir formal alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

julchen8686 
Beitragsersteller
 24.06.2015, 11:07
@Vienna1000

Ich bin mir halt sicher das ich mindestens 50% richtig hatte. Ich hatte auch sonst noch nie eine 5 und sogar die nicht so guten aus meiner Klasse haben es geschafft.  Aber ja wahrscheinlich kann man da nix machen. Wenn die zu viert sind glauben die sicher nicht einem kleinen Mädchen.  Aber danke für deine Antwort :)

Vienna1000  24.06.2015, 11:14
@julchen8686

Wenns ein Trost ist.. Mit nacherlernen erreichst du vielleicht am Ende noch was besseres als ein "gerade mal so" in dieser Situation.