Prüfung nicht bestanden, wiederholung ohne Betrieb, welche Bezüge stehen mir zu?
Hallo, ich habe tausende Fragen im Kopf, die mich wahnsinnig machen und auf die ich noch keine genauen Antworten im Internet gefunden habe. Meine Situation: Ich schreibe Übermorgen meine Abschlussprüfung, bin mir aber sicher, dass ich es nicht schaffe, da ich in den letzten 2 Jahren nicht ehrgeizig war ( ja, war dumm von mir, aber ich kanns nicht mehr ändern :( ) Das Gute ist, dass ich die Prüfung in nem halben Jahr wiederholen kann. So..mein Betrieb bzw. meine Kanzlei macht diesen Monat noch zu. Mein chef geht in Rente. Das heißt, ich kann das halbe Jahr bis zur Wiederholungsprüfung nicht dort bleiben, habe also kein Einkommen mehr. Was kann ich für dieses halbe Jahr für Bezüge vom Amt beantragen? Ich bekomme jetzt BAB, aber das wird ja dann wohl wegfallen ohne Betrieb oder? Und wenn ich Arbeitlosengeld beantragen würde (was ja nur 67% des alten einkommens wären), könnte ich gerade mal so meine Miete zahlen.
HILFE :( Vielen Dank schon einmal für eine hilfreiche Antwort.
7 Antworten
Dein Ansprechpartner wäre die IHK. Sie sorgt dafür, dass die Prüfung wiederholen kannst und vermittelt auch einen Ausbildungsbetrieb.
Wenn du dich arbeitslos meldest, musst du dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen. Da die Ausbildung ja pflichtversichert ist, steht dir AlG 1 zu.
die ausbildung wo anders zu ende machen???
Sternchen
Du hast die Prüfung ja noch nicht hinter Dir. Viellicht geschieht ja noch ein wunder. Wenn Du in den 2 Jahren halbwegs vernüftige Noten hattest, schaffst Du es ja eventuell doch noch. Woher Du Bezüge bekommst, kann ich auch nicht sagen.
Ich hatte keine halbswegs vernünftigen Noten leider..:/ das halbe jahr "pause" wäre gut um zu lernen, und meine gesundheitlichen Probleme auf die reihe zu kriegen..sonst würde ich natürlich irgendwo jobben gehen..
Die Kammer ist Dir behilflich, einen Ausbildungsbetrieb bis zur Nachbrüfung zu finden.
du kannst dich da arbeitsscuehnd melden oder dir einen job für das halbe jahr suchen. verdienst du dann zu wenig wird das amt dein einkommen vllt auf alg2 aufstocken. mehr wird da nicht drin sein
Aufstocken müssen die Eltern, nicht der Staat. Ist ja noch in der Ausbildung.