Prüft das Einwohneramt die Adresse des Vermieters?

3 Antworten

Du brauchst zur Anmeldung ja sogar noch eine spezielle schriftliche Bestätigung des Wohnunggebers.

Selbstverständlich wird das geprüft, sonst könnte man sich das ganze Verfahren ja sparen.

Padri  03.10.2020, 11:56

Eine schriftliche Bestätigung braucht ein Mieter vom Vermieter nicht, wenn dieser sich ummeldet. Es reicht die Ummeldung, zu der der Mieter verpflichtet ist.

banana469 
Beitragsersteller
 19.09.2020, 15:38

Die Wohnungsgeberbestätigung ist noch schlimmer. Da könnte ich noch nichtmal meine eigene Adresse entziffern, wenn ich sie nicht wüsste.

DerHans  19.09.2020, 15:39
@banana469

Wenn die unleserlich ist, darfst du noch einmal wieder kommen, zur Anmeldung.

banana469 
Beitragsersteller
 19.09.2020, 15:41
@DerHans

Okay, dankeschön

Warum haben Sie bislang den Vermieter nicht kontaktiert und sich die Adresse buchstabieren lassen?

Und weiter kennen Sie schließlich die Adresse der Wohnung, die Sie gemietet haben. Dafür bedarf es nicht der Adresse des Vermieters, denn dieser ist dem Einwohnermeldeamt als Eigentümer des Hauses bekannt.

Selbst schuld ! Mit Glück verrät dir seine Bank die Adesse des Kontoinhabers , nimm zum Ableich das " hingeschmierte " mit ;-))