Prüft das Einwohneramt die Adresse des Vermieters?
Zur Ummeldung muss man ja unter anderem die Adresse des Vermieters angeben. Überprüft das Einwohnermeldeamt diese Adresse?
Mein Vermieter hat die Adresse auf dem Mietvertrag nämlich so schlampig hingekritzelt, da könnte alles stehen.
Auf dem Anmeldungsbogen habe ich dann einfach das hingeschrieben, was mir am wahrscheinlichsten vorkam. Jetzt brauche ich seine Adresse aber, da ich kündigen möchte.
Hat das Einwohnermeldeamt die Adresse meines Vermieters abgeglichen? Stimmt die, die ich angegeben habe?
3 Antworten
Du brauchst zur Anmeldung ja sogar noch eine spezielle schriftliche Bestätigung des Wohnunggebers.
Selbstverständlich wird das geprüft, sonst könnte man sich das ganze Verfahren ja sparen.
Eine schriftliche Bestätigung braucht ein Mieter vom Vermieter nicht, wenn dieser sich ummeldet. Es reicht die Ummeldung, zu der der Mieter verpflichtet ist.
Wenn die unleserlich ist, darfst du noch einmal wieder kommen, zur Anmeldung.
Okay, dankeschön
Warum haben Sie bislang den Vermieter nicht kontaktiert und sich die Adresse buchstabieren lassen?
Und weiter kennen Sie schließlich die Adresse der Wohnung, die Sie gemietet haben. Dafür bedarf es nicht der Adresse des Vermieters, denn dieser ist dem Einwohnermeldeamt als Eigentümer des Hauses bekannt.
Selbst schuld ! Mit Glück verrät dir seine Bank die Adesse des Kontoinhabers , nimm zum Ableich das " hingeschmierte " mit ;-))
Die Wohnungsgeberbestätigung ist noch schlimmer. Da könnte ich noch nichtmal meine eigene Adresse entziffern, wenn ich sie nicht wüsste.