Fahrkartenkontrolleur erwischt, aber weiterfahren?
Hallo. Wenn man von einem Fahrkartenkontrolleur erwischt wird und er einen rausbittet, muss man aussteigen? Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage, dass man sofort aussteigen muss? Beförderungsklausel der Bahn steht, sofern recht erinnere, nichts diesbezüglich.
Da der "Bußgeldschein" und das Erfassen nicht die Strecke betrifft, kann man doch einfach weiterfahren und auch evtl. verbale Gewalt sowieo körperliche einsetzen, wenn man widerrechtlich "rausgebracht werden würde"?
8 Antworten
Die Fahrt mit ÖPNV ist eine kostenpflichtige Dienstleistung. Du hast sie nicht bezahlt und somit besteht auch kein Anspruch auf eine Weiterfahrt.
Menschen kommen auf Ideen … 🤦♂️
Durch das erhöhte Beförderungsentgelt zahlt man ja - nur viel mehr als man müsste - damit kann man auch bis zur geplanten Zielhaltestelle weiterfahren...
Wenn du keine gültige Fahrkarte hast, kannst du logischerweise auch nicht auf weitere Beförderung bestehen.
Das Ordnungsamt darf dich auch unter Zwang rausbefördern, nennt sich Ausübung des Hausrechts
Das erhöhte Beföderungsentgelt ist keine Strafe, sondern ein wesentlich teurerer Fahrpreis für seine geplante Strecke - daher kann man auch weiterfahren..
Da der "Bußgeldschein" und das Erfassen nicht die Strecke betrifft
- Es betrifft ausschließlich die Strecke...
Wenn man beim Schwarzfahren erwischt wird, muß man keine Strafe bezahlen, sondern ein erhöhtes Beförderungsentgelt.
Damit kann man grundsätzlich bis zur ursprünglich geplanten Endhaltestelle weiterfahren (die Haltestelle wird auf dem Beleg vermerkt, falls weitere Kontrollen kommen sollten)
Bei der Deutschen Bahn kann man, gem. den Beförderungsbedingungen, bis zum Zielbahnhof weiterfahren, es sei denn, man verweigert die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes.
Verweigerung heißt:
Man zahlt nicht sofort und gibt auch seine Personalien nicht freiwillig an bzw. man weist sich nicht aus, damit die Personalien festgestellt werden können.
Ja du musst aussteigen denn die haben auch das Hausrecht dazu
Das erhöhte Beföderungsentgelt ist keine Strafe, sondern ein wesentlich teurerer Fahrpreis für seine geplante Strecke - daher kann man auch weiterfahren..
Ohne Fahrkarte hast du auch keinen Anspruch auf Beförderung.
Das ist nicht überall so geregelt. Vielerorts ist das erhöhte Beförderungsentgelt nur der Fahrpreis für die bereits zurückgelegte Strecke. Für den Rest braucht man dann eine weitere Fahrkarte.
Na wenigstens einer der sachlich antwortet - deshalb habe ich in meinem Beitrag "grundsätzlich" geschrieben - bei der Bahn ist das aber so, daß man weiterfahren kann und auch im größten Verkehrsverbund Europas VRR und in weiteren anderen - aber es kann durchaus auch vereinzelt die Regelung gelten, die Du ansprichst.
Das erhöhte Beföderungsentgelt ist keine Strafe, sondern ein wesentlich teurerer Fahrpreis für seine geplante Strecke - daher kann man auch weiterfahren..