Problem mit Inkasso wegen Exfreund was kann ich tun?
7 Antworten
junge junge, wird hier viel mist erzählt :(.
Es ist wie folgt: man kann davon ausgehen das dein Ex den Vertrag ohne dein Wissen geschlossen hat.. (*1... bitte noch am ende lesen wie man doch noch aus der Sache rauskommen kann), das ganze dann tituliert wurde... mahn- und vollstreckungsbescheid per gelben brief eingeschmissen wurde und der Titel wirksam ist. Da du dort gemeldet warst wärst du in der Beweispflicht ihn niemals bekommen zu haben, da er in deinem Einflussbereich war. Das wirst du nicht können, daher ist der Titel gültig und vollstreckbar auch wenn es extrem unfair ist.
*1 so.... jetzt kommt noch die mögliche Lösung: einen Mobilfunkvertrag kann man nicht so schliesen, benötigt wird entweder im Laden der Ausweis, oder beim Post Identverfahren (bei Onlineverträgen)... das ganze muss 10 Jahre aufbewart werden ab dem nächsten Kalenderjahr. d.H. 2006 Vertrag... ab 2007 beginnt die Frist und endet ende des Jahres. Hier kommt es jetzt auf die Unterschrift an und anhand dieser Unterschrift könnte man nachweisen das du nicht unterschrieben hast und derjenige der das kontrollieren sollte mist gebaut hat.
Ist das dann entsprechend belegt und die Strafanzeige gegen deinen Ex gestellt könntest du damit den Titel angreifen (Kosten müsstes aber du erstmal zahlen dafür)... oder optimal, sich mit dem Mobilfunkanbieter einigen.
Die Fragestellerin sollte unbedingt zu einem Rechtsanwalt gehen und Beratungshilfe bei ihrem örtlichem Amtsgericht beantragen - das wird sie vermutlich nicht ohne diese Unterstützung schaffen.
"was aber eigentlich auch Aussichtslos da mein ex hoch verschuldet ist und bei ihm gefühlt tausend gläubiger /gerichtsvollzieher Schlange stehen"
Wenn du es schon weißt spar dir die mühe. Es könnte höchstens von Vorteil sein das da noch ein Strafverfahren auf ihn zukommen würde bei dem es natürlich vorteilhaft für ihn wäre wenn die zivilrechtlichen Schulden daraus schon beglichen wären. Wenn er das aber auch nicht zahlen kann ist es auch sinnlos. Solche Leute kommen nie auf die Beine, werden immer vom Gesetzgeber geschützt und das einzige was man machen kann ist so Leute zu meiden
Gehe zum Amtsgericht zur Rechtsantragsstelle, dort wird man Dir beim Ausfüllen helfen.
Wenn Du probleme mit dem Inkasso hast, dann bist Du selbst (Mit)Schuldner, also muesstest entweder den Glaeubiger an den Freund verweisen oder die schuld begleichen und danach regess bei dem Exfreund nehmen.
Was kannst tun, jemanden, der sich damit auskennt damit beauftragen sich das ganze mal anzuschauen und gegebenenfalls eine vereinbarung mit dem glaeubiger treffen ;-)
wenn das so war wie oben beschriben kann er verträge gemacht haben und den mahnbescheid hat er entsorgt. dann gibt es einen gültigen titel von dem sie nichts weiss
Was ist denn im eingang beschrieben?
Problem mit Inkasso wegen Exfreund was kann ich tun?Darauf habe ich geantwortet
Selbst die darstellung danach aendert gar nichts an meiner ausage.
Fragestellerin muss wiederlegen, dass sie zu keinem zeitpunkt einen vertrag abgeschlossen hat und nie kenntnis von den bestehenden titeln gegen sie erlangen konnte.
Deine behauptung, dass der freund den Mahnbescheid gegen den willen der fragesteller entgegengenommen und vernichtet hat, steht eine Unterschrift entgegen und der anscheinsbeweis. Es laege also an der Fragestellerin zweifelsfrei zu beweisen, dass der Exfreund gegen ihren Willen einen zugestellten Mahnbescheid entgegengenommen und vernichtet hat. Ist moeglich, aber ganz sicher nicht einfach zu beweisen, schon gar nicht nach mehr als einem schreiben und keiner antwort einer wirklich fachkundigen person.
Es gibt beratungkostenhilfe und prozesskostenhilfe, also fuer leute mit geringem einkommen eine moeglichkeit sich echte juristische hilfe zu nehmen, im beschriebenen fall waere das der einzig sinnvolle weg
Hallo, sie schreiben :
Deine behauptung, dass der freund den Mahnbescheid gegen den willen der fragesteller entgegengenommen und vernichtet hat, steht eine Unterschrift entgegen und der anscheinsbeweis. Es laege also an der Fragestellerin zweifelsfrei zu beweisen, dass der Exfreund gegen ihren Willen einen zugestellten Mahnbescheid entgegengenommen und vernichtet hat.
Wie ist dies zuverstehen? Hätte ich für den Titel unterschreiben sollen (also das mir der mahnbescheid zugestellt worden ist)? Ich habe nichts der gleichen unterschrieben (das wäre mir aufgefallen wenn ich was gelbes unterschrieben hätte und ich wäre bestimmt dagegen angegangen .....und mein ex hätte richtig Stress mit mir gehabt .....ich hätte mich getrennt ! Ein bekannter von mir meinte das wären gelbe Briefe die meist in den Briefkasten geschmissen werden (der Postbote würde unterschreiben das er den vollstreckungsbescheid in den Briefkasten geschmissen hat).
Die zustellung des Mahnbescheides erfolgt formbehaftet, kurz wie einschreiben mit rueckantwort, da wirft kein postbote einfach mal was ein
Ob der schein gelb ist oder nur auf nen mobilen geraet ist unerheblich, fuer die zustellung hat jemand unterschrieben, wer auch immer
Noch mal .... der beste weg ist ein anwalt, zum einen um alle moeglichkeiten zu nutzen, zum anderen um eine art waffengleichheit herzustellen.
Das hier ersetzt in keinem fall einen echten kompetenten rat,
Ich bin mir sicher das ich niemals sowas unterschrieben habe. Ich habe sowas niemals in der Hand gehalten (Sorry, ich bin Grade echt am verzweifeln) .ich wollte und will eigentlich garnichts mehr mit meinem ex zutun haben (aber nun gut wenn es keine andere Möglichkeit gibt dann muss ich wohl zum Anwalt) .auf dem Vollstreckungsbescheid ist nirgends eine unterschrift drauf (kann man hier irgendwie Bilder hochladen, damit ihr das auch seht) .wie kann ich das beweisen das ich niemals dafür unterschrieben habe? Die hfg gat mir nur dieses hier geschickt :
In dieser Sache teilen wir ihnen mit das die erbetenen unterlagen nicht mehr verfügbar sind, dieser Umstand hat jedoch keinen Einfluss auf den bestand der Forderung.
Nachweis für den rechtmäßigen bestand der Forderung ist der ihnen seiner zeit zugestellte vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts .
Wir Übersenden ihnen anliegend eine Forderungsaufstellung per 20. 10. 2015 zu obigen aktenzeichen. Eine ablichtung des uns vorliegendem vollstreckbaren titels sowie einer von uns laufenden vollmacht ist ebenfalls beigefügt .
Nachdem ich dieses hier erfragt habe :
-detailierte Forderungsaufstellung gem. BGB$367
-detailierte Forderungen der Firma telco services GmbH
-Kopie des angeblichen Vertragsabschlusses
-erteilte Vollmacht der Firma telco Services Gmbh gem. BGB $ 174
-Rechnungskopie der Firma telco Services GmbH
-falls es sich um eine warensendung handeln sollte, legen sie mir bitte denn Zustellungsnachweis vor
-sollte es sich um angebliche Verbindungsentgelte handeln legen sie mir bitte die EVN und das kostenlose prüfprotokoll der technischen Prüfung gem. TKG $ 45i vor
Bei der hfg Inkasso gebeten (ich habe dies alles aus dem Internet übernommen,weil ich ja mehr als ratlos bei sowas bin) Sorry ......für die Dollar Zeichen, das sollen paragraphenzeichen sein aber meine handytastatur besitzt sowas nicht.
Auf dem vollstreckungsbescheid muss keine unterschrift, auf eine zustellung schon, zwei unterschiedliche dinge
Du misst doch nicht mit Deinem exfreund verhandeln, sondern dem glaeubiger bzw in dem fall mit dem inkassounternehmen. Also musst auch nichts mit Deinem exfreund zu tun haben, auch nicht bezueglich anwalt .... gegebenenfalls benoetigt der einen eigenen, wenn Deine vertretung richtig arbeitet ;-)
Richtig ist, dass das Inkassounternehmen eine forderung kaufen kann, damit muss diese auch nichts mehr nachweisen, das kompliziert die sache zwar, ist aber loesbar. Im wesentlichen geht es darum zunaechst den bestehenden titel aus der welt zu schaffen, danach zu bestreiten, dass das Inkassounternehmen eine forderung erwerben konnte. Hier ist sicher nicht der richtige ort um das im einzelnen darzulegen und nicht grundlos verdienen leute fuer diese dinge geld und haften auch, wenn was schief geht.
Um es zu vereinfachen .... es gibt zwei wege ....
Du versuchst eine ratenzahlung zu vereinbaren erkennst also an
oder streitest Dich und wenn das erfolgreich machen willst, solltest zumindest in die naehe von waffengleichheit kommen und Dir jemanden an die seite holen, der sich damit auskennt. Moeglicher weise kannst in letzterem fall die kosten vermeiden.
da wirft kein postbote einfach mal was ein
nein, aber ist niemand da oder macht keiner auf unterschreibt er selbst (der Postbote) das er eingeworfen wurde und dann im Einflussbereich der Person steht. Das reicht.
Zwei Dinge
erstens nicht beim ersten versuch
Zweitens waere der dann trotzdem zugegangen
Desweiteren kommt es nach der gesamtschilderung kaum noch darauf an, denn wenn nur die forderung abgetreten wurde, ist das ein anderes und nettes spiel
Ich weiß ja das ich nicht meinem ex verhandeln muss aber ich ziehe es denoch eigentlich vor mit ihm nichts mehr zutun zuhaben bzw ihm niemals wieder über den weg zulaufen (ich will es mal so ausdrücken,die Beziehung ist nicht gerade fein verlaufen seinerseits,ich war froh als ich endlich dort weg war......aber meine angst besteht darin das wenn ich ihn anzeige und zum Anwalt gehe, daß ich ihn dann hier bei mir vor der Türe habe oder er mir sonst wie schaden will......keine Ahnung wie aber er ist halt nicht gerade der netteste und umgänglichste Mensch)!aber bezahlen will und möchte ich auch nicht dafür, da ich diese Sache niemals in Anspruch genommen habe! Ich habe meine alten Bankunterlagen mal durchgeschaut und dort steht nichts das irgendeine telco Geld hat versucht abzubuchen, also muss doch das Geld (wenn überhaupt welches gezahlt worden ist) von dem konto von meinem ex abgegangen sein?! Könnte man es evtl auch damit versuchen zubeweisen das ich niemals den Vertrag geschlossen habe? Kann ich irgendwie anders weitig an die angeblichen Vertragsunterlagen von telco gelangen (den die hfg will oder kann mir ja nicht die unterlagen Aushändigen .......ich vermute da ich ja bei der hfg angegeben habe das ich von datenmissbrauch ausgehe und dieses zur anzeige bringen möchte, sie mir deswegen nicht die unterlagen Aushändigen, da sie ja irgendwie an das Geld kommen wollen,ich denke sie nutzen die Situation aus das gich so unwissend bin) .ich sitze hier gerade vor der Forderungsaufstellung bis zur beauftragung von HFG (einschließlich der titulierten Positionen) und versuche dies zuverstehen .......ich verstehe mal garnichts! Kann man hier Bilder hochladen (ich hoffe das mir jemand das mal erklären kann ......ich verstehe die ganzen Sachen überhaupt nich. ......wie zum Beispiel zweimal mahnschreiben vom 23. 01. 2006 von je einmal 84, 50€ und einmal vom gleichen Tag von 16, 90€.dürfen die das? Ist sowas Anfechtbar?
Ich versuch Dir ja in gewissem rahmen zu helfen. Das mit den Bilder hier ..... ich schau mir die selten an und bei unterlagen bin ich so oder so extrem misstaruisch zumal datenschutzrechtlich koennte es in dem fall hier einiges geben ....
Angenommen Du schliesst einen vertrag aber ein anderer zahlt fuer Dich ..... was belegt das? Dein Krankenhausaufenthalt ist ein gutes beispiel dafuer ;-)
Also nutzt Dir das mit dem konto nicht wirklich was .... es ist ein moeglicher hinweis, aber beweis ..... sicher nicht
Du kannst .... moeglichst mit hilfe eines rechtsanwaltes .... eine kopie der angeblichen vertragsunterlagen anfordern, bzw einen beleg, dass zB fernmuendlich am telefon ein vertrag gheschlossen wurde. Diese Unterlagen muessten dem Unternehmen noch vorliegen, die aufbewahrungsfrist ist immerhin 10y.
Das Inkassounternehmen hat im zweifel nur die forderung gekauft, das heisst, die brauchen gar keine unterlagen weiter als den Mahnbescheid und der ist dann vollstreckbar.
Selbst wenn die im Auftrag einfordern haben die Inkasso allein aus datenschutzrechtlichen gruenden keinen zugang zu allen unterlagen. Wenn ein Dienstleister das andfers handhabt, dann stehen bei dem viele boese leute schlange
Wer schreibt Dir Mahnschreiben .... das Inkasso .... klar, es muss nicht mal alles auf einmal fordern, es kann auch teilschulden beitreiben, das Telko .... kommt darauf an moeglicher weise ja, wenn zB zwei ganz unterschiedliche forderungen bestehen .... grundgebuehr und verbindungskosten zB.
Wenn nicht den anwalt willst, dann nimm eine verbraucherschutzorganisation. Wenn Du was nicht verstehst und Dein gegenueber staerker ist, dann ist es aus meiner persoehnlichen sicht heraus besser sich hilfe zu holen.
Was Deine beziehung angeht ..... das hat mit dem problem Inkasso fuer mich nichts zu tun und selbst wenn Dich streitest, musst dem ex nicht unbedingt haeufig ueber den weg laufen. Das er sich nicht freut, wenn Du ihn in die schusslinie bringst sollte Dir klar sein und wenn nicht zahlen wirst, dann bleibt Dir nichts anderes uebrig.
Vielen lieben dank für ihre ausführlichen antworten ......danke, danke ;-)!
An wenn sollte ich mich den wenden wegen den angeblichen Vertragsunterlagen? An die Firma telco Services GmbH (bei meinen Recherchen im Internet, ich wusste ja nicht wer oder was dieses telco ist, habe ich rausgefunden das diese Firma pleite und insolvent ist und das schon seid vielen Jahren ......also demnach gibt es dann wohl auch keinen Ansprechpartner der mir dort helfen könnte an die unterlagen zukommen)? Ich wüsste nicht wie ich sonst noch an die Vertragsunterlagen kommen könnte ausser über die hfg (was ja scheinbar auch nicht möglich ist)!
Ich habe hier eine Forderungsaufstellung :Forderungsverlauf von der telco bis zur beauftragung der HFG (einschließlich titulierten Positionen)((vom 23.01.2006-25.10.2006)) und dort stehen unteranderem mahnschreiben vom 23.01 von 84,50€ und vom 23.01 von 16,90€ drauf (beides vom selben Tag und noch weitere kosten wie zum Beispiel Auslagen aus MB und und und) .dann habe ich hier noch eine Forderungsaufstellung ab Beauftragung von HFG einschließlich der titulierten Positionen ((vom 20. 11. 2006-07.09.2015(durch die telco) .
Ich hoffe ich konnte dies jetzt einigermassen Verständlich erklären ;-) ......
Die Drillisch AG hat die Kunden übernommen, die Veträge müssten dort also vorliegen.
https://www.drillisch.de/
Wird allerdings befürchte ich immer komplizierter an die Daten ranzukommen, ich würde erstmal strafanzeige gegen unbekannt mit verdächtigen deinen Ex stellen... der Polizei diese Infos geben (das die Verträge bei drillisch vorhanden sein müssten) damit diese die Unterlagen einfordern können. Hat eher eine Erfolgsaussicht als wenn du es selbst machst.
Würde es mir aber bei dem Aufwand der da vermutlich getrieben werden muss überlegen ob es den Stress wert ist oder ob man es mürrisch vieleicht doch zahlt.
Da hat ein user ja bereits den korrekten ansprechpartner fuer die frage wo der Vertrag abzurufen ist gegeben insoweit hast ja dort einen anlaufpunkt
Sebst wenn das unternehmen pleite waere gaebe es noch einen verwalter bzw der anspruch waere untergegangen.
Anders als der andere user sehe ich nicht dan aufwand als problem ob die schuld anerkannt wird als problem, sondern Du musst abwaegen ob Du Dich mit Deinem exfreund anlegst und den zahlen laesst oder eben nicht
Ich bleibe bei dem rat Dir einen kompetenten und haftenden ansprechpartner zu suchen und mit dem die vorteile, nachteile und risiken zu besprechen. Danach kannst Du immer noch entscheiden was Du warum wie weiter unternehmen moechtest.
Um zumindest keine weiteren kosten anlaufen zu lassen, wuerde ich mich zumindest beeilen eine entscheidung zu treffen. Der rat mit der strafanzeige ist gut, beinhaltet aber ebenso den punkt, dass Du Dich mit Deinem exfreund potentiell anlegst.
erstens nicht beim ersten versuch
Was den Vollstreckungsbscheid (und den vorausgegangenen Mahnbescheid) betrifft, wird dieser immer per Zustellurkunde zugestellt. Wird niemand angetroffen wird der Bescheid in den Briefkasten eingeworfen oder unter der Tür durchgeschoben.
Kurz: Der Titel scheint wohl wirksam und vollstreckbar zu sein, so wie es geheim007b schon schrieb.
Wie hoch ist denn die im Vollstreckungsbescheid genannte Schuldsumme?
Kannst du mal eine aktuelle Forderungsaufstellung posten? Ich gehe davon aus, dass dort allerlei verjährte oder ungerechtfertigte Posten auftauchen die du nicht bezahlen musst.
Wie sieht es einkommenstechnisch bei dir aus?
hallo Xipolis, wie nutze ich den externen filehoster und wie setze ich den Link dann hier rein (ich weiß vermutlich dumme frage aber ich bin noch nicht so sehr bewandert mit dem gutefrage und mit dem i-net) .
Schriftstück scannen oder photographieren, anschließend die persönlichen Daten unkenntlich machen und ggf. die/das Datei/Bild verkleinern.
Dann bei bspw. fotos-hochladen.net oder dropbox.com hochladen und den Link auf die/das Datei Bild hier posten.
Ich persönlich würde Dir außerdem das Forum 123recht.net empfehlen (kostenlos, Registrierung notwendig), dort ist die Qualität der Antworten besser.
Danke xipolis, ich habe ihren Rat befolgt und mich bereits bei 123recht registriert .......eine frage ist dort schon gestellt worden von mir! Danke nochmals
Habe ich bereits gesehen.
Hallo nochmals, ich habe nochmals eine neue frage eröffnet und dort Bilder eingefügt (vielleicht haben sie Lust, zeit und Laune sich das mal anzuschauen)! Ich bedanke mich schonmal im vorraus bei ihnen!
Hallo auch, danke für ihre Antwort! Ich würde gerne ein bild bzw mehrere Bilder von der Forderungsaufstellung reinstellen aber ich weiß leider nicht wie man das macht! Funktioniert das überhaupt?
Hallo nochmals, ich kann hier leider keine Bilder mehr hochladen (das hätte ich wohl in meiner frage machen sollen und nachträglich ist dies wohl leider nicht mehr möglich) .ich kann höchstens eine neue frage eröffnen und dort ein bild (evtl auch mehr Bilder einfügen) .leider :-. ........
Externen Filehoster nutzen und den Link hier posten.
dem inkasso vllt mitteilen das du keine schulden gemacht hast. wenn es denn dein freund war.
ansonsten sie auffordern dir nachzuweisen was es denn für schulden von dir sind
Hallo auch, danke für die Antwort! Ich habe letztes Jahr um :
-detailierte Forderungsaufstellung gem. BGB$367
-detailierte Forderungen der Firma telco services GmbH
-Kopie des angeblichen Vertragsabschlusses
-erteilte Vollmacht der Firma telco Services Gmbh gem. BGB $ 174
-Rechnungskopie der Firma telco Services GmbH
-falls es sich um eine warensendung handeln sollte, legen sie mir bitte denn Zustellungsnachweis vor
-sollte es sich um angebliche Verbindungsentgelte handeln legen sie mir bitte die EVN und das kostenlose prüfprotokoll der technischen Prüfung gem. TKG $ 45i vor
Bei der hfg Inkasso gebeten (ich habe dies alles aus dem Internet übernommen,weil ich ja mehr als ratlos bei sowas bin) Sorry ......für die Dollar Zeichen, das sollen paragraphenzeichen sein aber meine handytastatur besitzt sowas nicht.
Von der hfg bekam ich folgendes als Antwort zurück :
In dieser Sache teilen wir ihnen mit das die erbetenen unterlagen nicht mehr verfügbar sind, dieser Umstand hat jedoch keinen Einfluss auf den bestand der Forderung.
Nachweis für den rechtmäßigen bestand der Forderung ist der ihnen seiner zeit zugestellte vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts .
Wir Übersenden ihnen anliegend eine Forderungsaufstellung per 20. 10. 2015 zu obigen aktenzeichen. Eine ablichtung des uns vorliegendem vollstreckbaren titels sowie einer von uns laufenden vollmacht ist ebenfalls beigefügt .
Dann musst du irgendwann bereits einmal einen Mahnbescheid bekommen haben. Dem hättest du widersprechen müssen. Danach wäre dann eine mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht erfolgt.
Aber eine Forderung, die sie nicht mehr belegen können, dürfte es nicht geben.
Danke für die Antwort, ich habe niemals einen mahnbescheid erhalten (ich habe nur die Kopie von der hfg bekommen und das letztes Jahr 2016 vielleicht auch ende 2015) .......der vollstreckungsbescheid habe ich niemals in original gesehen. Ich habe hier Grade die unterlagen vor mir liegen (in Kopie,keine originale) .auf dem vollstreckungsbescheid steht :Vollstreckungsbescheid vom 14.03.2006 aufgrund am 14.02.2006 erlassen und am 16.02.2006 zugestellten mahnbescheids. Dort sind auch irgendwelche strichcodes drauf einmal von HFGD31.12.2000 printer01 und einer von KSPD29. 03.2006 printer05 .......für mich sieht das aus wie irgendwelche datums, einmal von der HFG und einmal KSP ......was mich aber auch wundert das der von der hfg auf den 31.12.2000 datiert ist (das passt doch hinten und vorne nicht vom Datum her) .
In dieser Sache teilen wir ihnen mit das die erbetenen unterlagen nicht mehr verfügbar sind,
Aufbewahrungsfrist von Verträgen liegt bei 10 Jahren, da würde ich sie mal fragen ob du das Finanzamt von dieser Tatsache in Kenntniss setzen darfst ;-). Sie haben einfach keinen Bock nachzuforschen.
Allerdings reicht der Vollstreckungsbescheid vollkommen aus um Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, es macht also wenig Sinn, wenn die Unterlagen, auf die die Fragestellerin Anspruch hat (Kopie Vollstreckungsbescheid, Forderungsaufstellung, Informationen nach § 11a RDG), vorliegen.
Teile dem Inkassounternehmen mit, daß Dein Freund nicht mehr bei Dir wohnt, sondern man die neue Anschrift beim Einwohnermeldeamt ermitteln möchte - oder teile gleich mit, wo er zu finden ist.
Witzlos, wenn der VB auf den Namen der Fragestellerin lautet
Hallo auch, vielen lieben dank für ihre antworten. ich versuche die letzten Wochen beim Anwalt einen Termin zubekommen (natürlich habe ich bei mehreren angefragt) dies gestaltet sich leider nicht so einfach, ein Termin wäre frühstens Mitte März möglich! den Beratungsantrag habe ich bereits hier zuhause liegen und zum grössten teil ausgefüllt .......ich bin mir nur mit manchen angaben ziemlich unsicher was ich dort einzutragen habe! ich weiß das ich dies auch mit dem Anwalt machen könnte aber ich meine bedenken das ich wenn ich dies mit dem Anwalt mache das er mir dies in Rechnung stellt da ja noch keine offizielle Beratung stattfindet. ich weiß nicht was ich bei "ich beantrage Beratungshilfe in folgender Angelegenheit (bitte Sachverhalt kurz erläutern) ".ich verstehe auch mich ganz den Satz im Antrag "ich versichere,das mir in der selben Angelegenheit Beratungshilfe weder gewährt noch durch das Gericht versagt worden ist und dass in derselben Angelegenheit kein gerichtliches verfahren anhängig ist oder war "...........es ist doch Gerichtsanhängig durch den Vollstreckungsbescheid oder versteh ich dies jetzt falsch? dem Inkasso habe ich nochmals ein einschreiben geschickt wo ich natürlich der Forderung im vollen Umfang trotz Titel wiedersprochen habe und wo ich nochmals auf die Verjährung hingewissen habe (Zinsen etc) .......auch habe ich um die kompletten nachweise der Einzelnen Positionen gebeten sowie nochmals um die Vertragsunterlagen (irgendwas muss ich ja tun bis ich einen Termin beim Anwalt habe) .ich denke nicht das ich dies alles alleine ohne rechtsbeistand schaffen werde!ich gehe auch sehr stark davon aus das das Inkasso sich quer stellen wird (ich habe damals beim ersten schreiben von mir die einrede der Verjährung angebracht und das Inkasso hat die Forderung nicht runterkorrigiert) ich vermute auch sehr das ich die Forderung ersteinmal bezahlen muss und dann evtl wenn ich beweisen kann das mein ex den Vertrag geschlossen hat gegen ihn klagen muss und dann gegen ihn einen vollstreckungsbescheid beantragen muss damit ich irgendwie und irgendwann an mein Geld komme (was aber eigentlich auch Aussichtslos da mein ex hoch verschuldet ist und bei ihm gefühlt tausend gläubiger /gerichtsvollzieher Schlange stehen) .