Schufaeintrag durch Abzocke Universum Inkasso Beate Uhse
Hallo,
ich habe ständig und jahrelang Schreiben vom Universum Inkasso für eine Forderung beim Versandhaus Beate Ushe bekommen. Da ich dort nie bestellt habe, habe ich im Internet recherchiert und etliche Einträge über ähnliche Fälle mit beiden Unternehmen gefunden. Da ich davon ausging, dass es sich um eine Abzocke handelt, habe ich nie reagiert. Rechnungen oder Mahnungen von dem Versandhaus habe ich auch nie bekommen. Da ich nun einen neuen Moblfunkvertrag abschliessen wollte, der abgelehnt wurde, habe ich eine Schufa-Auskunft besort. Ich habe einen Eintrag von dem Inkassounternehmen. Das kann doch nicht rechtens sein? Wie kann ich nun schnellsmöglich dagegen angehen?
6 Antworten
Das ist eigentlich nicht möglich, insofern kein Vollstreckungstitel gegen dich vorliegt. Du musst also irgendwann mal einen Mahnbescheid erhalten haben, auf den du nicht reagiert hast. An deiner Stelle würde ich jetzt nochmal bei der Schufa anfragen, auf welcher Rechtsgrundlage dieser Eintrag basiert. Außerdem würde ich bei dem für dich zuständigen Amsgericht auf der Vollstreckungsstelle anrufen und mich dort erkundigen, ob Einträge in der Schuldnerkartei mit deinem Namen vorliegen. Insofern kein Eintrag beim Amtsgericht vorliegt, basiert der Schufaeintrag ggf. auf internen Versandhandelsregistern und ist aus meiner Sicht nicht Rechtens. Insofern dir nie ein Vollstreckungstitel gerichtlich zugestellt wurde, kann das nicht sein!
Dh es kann ein Schufaeintrag geben ohne Titel, da ich die Forderungen nicht bestritten habe?
Eine nicht-titulierte Forderung in der Schufa einzutragen ist manchmal heikel aber möglich unter folgenden Bedingungen
- Bei Vertragsschluss unterschreibt man eine wirksame Schufa-Klausel. Anstelle der Unterschrift kann auch eine elektronische Zustimmung stehen.
- Das Eintragende Unternehmen (hier Beate Uhse) ist Mitglied der Schufa. Diese Mitgliedschaft kostet die Unternehmen Geld. Geld was Abzocker sicher nicht ausgeben wollen.3
- Die Forderung muss offen, überfällig und unbestritten sein.
Da du sagst nie ein Vertragsverhältnis mit besagter Firma gehabt zu haben scheitert es hier an Punkt 1. Daher hat sich das Inkassobüro durch den Eintrag schadenersatzpflichtig gemacht (§ 824 BGB).
Das heisst dann wohl es wird vermutlich ein Vollstreckungstitel vorliegen und ich muss mich mit dem Inkassounternehmen in Verbundung setzen und darauf bestehen den Eintrag löschen zu lassen.
Vielen Dank, dass hat mir schon mal viel weiter geholfen
Das heißt nicht, dass ein Titel vorliegt. Das heißt nur, dass es Angriffspunkte gibt, den Eintrag löschen zu lassen, wenn kein Titel vorliegt. Wie gesagt: Inkassounternehmen tragen das auch gerne mal einfach so ein, um dem Schuldner Angst zu machen oder Druck zu machen. Solange man das nicht bestreitet...
Normalerweise steht im Schufa-Eintrag aber auch dabei, ob es ein Vollstreckungstitel ist oder nicht.
vielen Dank für die Antwort. Einen Mahnbescheid habe ich definitiv nicht bekommen. Unter welchen Bereich fällt das beim Amtsgericht? Zwangsvollstreckung?
Nein, dass ist die Vollstreckungsabteilung oder auch M-Abteilung genannt. Hat nichts mit einer Zwangsvollstreckung zu tun. Sag einfach du willst eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis bzw. mit dem Schuldnerverzeichnis verbunden werden, die müssen dir dann Auskunft geben.
Vielen Dank das werde ich probieren. Angenommen dort ist ein Eintrag vorhanden, ist der Schufaeintrag rechtens? Auch wenn ich nie Rechnungen, Mahnungen oder Mahnbescheide bekommen habe?
geschweige denn bestellt und Ware erhalten
Wenn dort ein Eintrag vorhanden ist, ist auch ein Titel vorhanden. Dann gilt es zu schauen, ob und wie die an den Titel gekommen sind. Also das Inkasso anschreiben "Hallo Inkassobüro. Zur Prüfung der Forderung senden Sie mir zu: Vertragsnachweis, Zustellnachweis, Rechnung, Vollmacht im Original, etwaige Titelkopie, Forderungsaufstellung."
Sobald man dann Infos hat, kann man nochmal schauen.
für diejenigen die Interesse an der Lösung haben..ich war beim amtsgericht - kein eintrag. bin dann zur rechtsberatung, dort hat ein anwalt einen brief an das inkassounternehmen mit bitte der forderungsaufstellung binnen 14 tagen, sowie an die schufa geschickt, dass dieser eintrag besritte wurde. Von dem Inkassounternehmen keinerlei reaktion. Die schufa prüfte die einträge und nun habe ich eine neue schufa-auskunft bekommen mit keinerlei einträgen. diese wurden gelöscht.
Falls es einen Titel gibt, siehe Magares Antwort. Falls es keinen gibt:
"Hallo Inkassobüro. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück, mangels Vorlage einer Vollmacht und aufgrund der eingetretenen Verjährung. Zudem habe ich nie einen Vertrag abgeschlossen oder Waren entgegen genommen. Sie werden unverzüglich die Einträge bei Auskunfteien (Schufa usw.) löschen und die Auskunfteien anweisen, den Score so neu zu berechnen, als sei dieser Eintrag nie vorgenommen worden. Ansonsten werde ich auf ihre Kosten einen Anwalt einschalten und Klage wegen Gefährdung der Kreditwürdigkeit erheben. Sie haben 14 Tage Zeit, mir die Löschung der Einträge zu bestätigen."
So würde ich es formulieren. Als Einschreiben.
Das Inkassobüro binnen 1 Woche zur Löschung auffordern andernfalls musst du die Löschung per einstweiliger Verfügung erzwingen.
Das stimmt schlichtweg nicht. Eintragungen sind auch vorher schon möglich. Gerne machen das Inkassos um den Druck zu erhöhen, um mehr geht es nicht. Dass es ggf. unzulässig ist, bestrittene Forderungen einzumelden, ist ja richtig. Aber wenn der TE den Kopf in den Sand steckt und sich tot stellt, bestreitet er die Forderung nicht, insofern ist die Meldung auch momentan zulässig, ohne dass es einen Titel gibt.
Die Auwirkungen, falls es einen Titel gibt und wie man das ggf. rausfinden kann, hast du vernünftig beschrieben.