Darf man gesetzlich in Deutschland Tiere heiraten?
Also meine Frage an euch wäre, ob es gesetzlich erlaubt ist, in Deutschland Tiere also z.B. Hunde zu heiraten. In Japan geht das ja auch mit Videospielcharakteren und Puppen usw. Also ist da was dran? Ich streite mich gerade mit meinem Onkel darüber =P
8 Antworten
In Deutschland ist das nicht möglich, da Tiere genau wie Puppen und Schränke und weiß der Fuchs was noch alles als Sachen, also Gegenstände gelten. In Deutschland darfst du zwar mit Tieren GV haben (seit 1969, natürlich darf dem Tier nicht geschadet werden), aber heiraten geht NICHT.
Hab ich mir auch grad gedacht
Nein, Tiere gelten nicht als Gegenstände (ist ausdrücklich im BGB geregelt). Tiere gelten jedoch als nicht rechtsfähig.
Tiere [Bearbeiten]
Durch das TierVerbG wurde 1990 der § 90a BGB eingefügt, nach dem Tiere keine Sachen sind, man sie jedoch rechtlich wie Sachen zu behandeln hat. Das bedeutet, dass man beispielsweise einen Hund ohne weiteres nach den Vorschriften über den Kaufvertrag kaufen und nach den sachenrechtlichen Vorschriften übereignen kann.
§90a BGB besagt ja folgendes: Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Für mich ergibt sich daraus immer noch, dass Tiere vor dem Gesetz WIE Gegenstände behandelt werden - sie sind eher Sachen als Lebewesen. Man kann in Deutschland Tieren auch nichts vererben oder dergleichen. Wie gesagt, für MICH besagt dieser Paragraf, dass Tiere keine Sachen SIND, aber als solche behandelt werden, solange es nicht zu einem Konflikt mit bspw. dem Tierschutzgesetz kommt. Meiner Meinung nach kann man sich da streiten.
Für die eigentliche Frage aber spielt das keine Rolle, denn die Antwort bleibt ja gleich - man kann in Deutschland Tiere nicht ehelichen.
Ist aber trotzdem immer interessant, wie viele sich darüber aufregen ;o) Der Satz : "Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist "
ist nämlich keineswegs eine Abwertung für die Tiere. Würde dies nicht dort stehen, könnte man ein Tier nicht kaufen und verschenken, wie du schon sagst, man könnte es aber auch nicht stehlen, rauben oder unterschlagen. Ohne diesen Satz würden Tiere im Vergleich zu Sachen schlechter stehen! Sicher könnte man in jeden Paragraphen, der mit "Sachen" zu tun hat, auch noch "Tiere" hinzufügen, man kann es aber auch so schön ökonomisch machen wie unser Gesetzgeber hier und kommt zum gleichen Ergebnis.
Wir haben es als so hoch angepriesene Demokratioe grade erst geschafft mal endlich Homosexuelle heiraten zu lassen, von daher kannst du es mit Tieren und Gegenständen vergessen. Solcher Kram geht in den USA und Co. aber bei uns rein rechtlich nicht. Du kannst symbolisch selbst das feiern, aber du wirst kein Standesamt finden, dass eine rechtliche Verbindung eintragen würde.
Nein, das geht nicht, und auch in Japan ist so etwas garantiert nicht möglich.
In Japan hat tatsächlich ein Junger Mann einen Videospielcharakter geheiratet - rechtskräftig.
Quelle ?
Mit der 'Rechtskräftigkeit' dieser sog. Ehe habe ich ein kleines Problem, denn mit der Eheschließung sind immer bestimmte rechtliche Folgen verknüpft (Unterhaltsverpflichtung, Erbrecht, evtl steuerliche Vorteile), also kann ich mir kaum vorstellen, wie das in dem Fall funktionieren soll.
Nein, natürlich nicht ;-)
ganz klar nein
Man darf mit Tieren GV haben ?!