Aufteilung der Steuerrückerstattung?

16 Antworten

schon interessant wie manche Eheleute mit ihren finanziellen Mitteln umgehen. -Vielleicht bin ich schon zu lange verheiratet-. Ich kann nicht verstehen, wenn man verheiratet ist, dass man dann sogar das Geld aufteilt bzw. eine Aufteilung vorsieht (wer hat wie viel Geld verdient). Kopfschüttel.

In der Zeit wo der Mann sein Geld verdient und die Frau dann zu Hause die Hausarbeit leistet (wie Kochen, Waschen, Bügeln, Putzen, Kindererziehung, Einkaufen, Gartenarbeiten, sonstiges vieles was noch so anfällt) bekommt die Frau NADA an finanziellen Plus. Eigentlich müsste --und jetzt kommt es - deine Frau dir eine Rechnung präsentieren über die jeweiligen Leistungen und du müsstest deine Frau dafür entlohnen.

So und jetzt zu deiner Frage: Antwort von mir. 50/50 ist fair, wenn ihr schon den Blödsinn durchziehen wollt mit getrennten Konten.

Frage: wie macht ihr es eigentlich bei Neuanschaffungen?? (z.b. ein neues Auto oder ein gemeinsamer Urlaub). Wir dann auch aufgeteilt bzw. aufgerechnet wer wie viel bezahlt?

Mignon4  18.08.2016, 09:55

Vermutlich wird im Urlaub analog zu den Einkünften der Ehemann in einem 5-Sterne-Hotel wohnen und die Ehefrau in einem 1-Sterne-Hotel. :-))))

wiewar2011  18.08.2016, 10:17
@Mignon4

@Mignon4  grins. Leute gibt es oder?? Wollen verheiratet sein, aber wissen nicht wirklich was es heißt verheiratet zu sein.

Ich muss dir mal folgendes sagen, wie du da denkst finde ich gelinde gesagt Sch..... Ich bin nun seit 47Jahren glücklich verheiratet und solches Denken ist bei mir/uns noch nie aufgekommen. Gut zu Anfang hat noch jeder sein eigenes Konto gehabt aber nach etwa einen halben Jahr gab es nur noch eines.

Wir wechselten die Steuerklassen und mein Verdienst stieg dadurch auch an.

Zu Anfang hat meine Frau noch mitgearbeitet aber als das Kind unterwegs war, war natürlich auch irgendwann Schluss damit. Und danach erst recht. Und das so lange bist unser Sohn in die Lehre ging. Dann hat meine Frau wieder halbtags gearbeitet so das Mittags immer das Essen auf dem Tisch stand.

Erst als unser Sohn auszog arbeitete meine Frau auch wieder ganztags. Nach einigen Jahren hat das Geschäft geschlossen und meine Frau musste sich Umorientieren. War auch nicht so schlimm, ging auch alles gut bis sie plötzlich krank wurde und nicht mehr Arbeiten konnte.

So hat sie aber die ganzen Jahre dafür gesorgt das es meinem Sohn und mir gut ging. Auch das muss bewertet werden denn es ist nicht immer selbstverständlich. Ja, und ich war Alleinverdiener.

Ja glaubst du mir wäre einmal der Gedanke gekommen bei einer Einkommensteuerrückzahlung eine Aufteilung zu machen? Ich liebe meine Frau und bin für sie da wenn sie mich braucht genau so wie sie da ist wenn ich sie brauche. Da ergänzt man sich und nichts anderes.

Ich habe auch Arbeitslosigkeit mitgemacht, und? Da wird nicht aufgerechnet, da wird zusammengehalten. Wenn ihr so weitermacht, bzw. du dann weis ich nicht wie lange diese Ehe hält. Es tut mir leid das sagen zu müssen.

Und wenn du Fair bist, setz dich mit deiner Frau zusammen und plant für das Geld noch eine schöne Hochzeitsreise.

Ich wünsche euch aber trotzdem alles Gute

Berechne das einmal nach dem üblichen Schema:

http://www.iww.de/fk/archiv/steuerrecht-aufteilung-von-steuererstattungen-und-steuerschulden-zwischen-eheleuten-f13934

Siehe: erstes Beispiel: Doppelverdienerehe

Die notwendigen Steuerbeträge der Einzelveranlagung kannst Du per Elster-Programm ermitteln - einfach Daten getrennt eingeben - oder wenn Du das bereits mit Elster (oder einem anderen Programm) erstellt hast, dann "Einzelveranlagung" wählen - Zeile 24 Mantelbogen.

Nun ist es aber i. d. R. so, daß beide Ehepartner (in Absprache) auch über die gesamten Finanzen mitverfügen können, die in einer Ehe zufließen und das nicht getrennt wird - gibt es natürlich auch: manche Frau/Mann bekommt vom Anderen nur Taschengeld...

Wie wäre es, wenn ihr das Geld einfach für eine gemeinsame Investition oder einen Urlaub nehmt? Damit hätte sich die Rechnerei erledigt.

Ansonsten rechne doch mal die Arbeitsstunden deiner Frau im letzte Jahr aus. Also nicht nur die bezahlten sondern alles was sie im Haushalt und sonstwo geleistet hat. Dann rechnest du deine Stunden gegen und generierst damit deine Quote nach der das Geld aufgeteilt wird...

man kann sich's auch echt kompliziert machen.

Der einzig gangbare Weg ist hier das direkte Gespräch zwischen euch beiden. Ich würde - unbeachtet der tatsächlichen finanziellen Erstattungsansprüche gegen das FA gem. z.B. § 37 AO - hier auch eine 50:50 Aufteilung für die richtige Vorgehensweise halten. Wie ihr beide dann die durch dich geleisteten Auslagen in den kommenden Jahren gegenseitig ausgleicht, hat für mich wenig mit der Rückerstattung per se zu tun.

NB.: Einige der hier eingestellten Kommentare hinsichtlich des Führens von getrennten Konten halte ich für reichlich absonderlich.