Probemesser zum Verteilen. Jetzt verlangt die Firma das Geld von der Verteilerin?!

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Ganz ehrlich: Du musst gar nichts machen. Erst dann, wenn jemals ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte (und dazu wird es nicht kommen), müsst Ihr dem fristgerecht widersprechen.

Da Deine Tochter für ein solches Geschäft nicht hinreichend geschäftsfähig ist, hat der Übergebende Pech gehabt. Einfach die Ruhe bewahren, nichts bezahlen, keine Verhandlungen führen, einfach nichts.

Ich würde hier auch noch keinen Anwalt einschalten, auf den Kosten dafür bleibt Ihr wahrscheinlich sitzen.

Ein Gang zur Polizei ist unnötig, denn es liegt keine strafbare Handlung vor.

Wikifreak  15.03.2013, 13:08

Wenn die Eltern zugestimmt haben, kann durchaus ein Vertrag zustande gekommen sein.

WetWilly  15.03.2013, 13:08
@Wikifreak

Davon ist aber bisher keine Rede...

Wikifreak  15.03.2013, 13:20
@WetWilly

Ich gehe davon aus, dass der "Opa" mit dem Threadersteller gesprochen hat. Und er/sie war mit der Angelegenheit einverstanden. Eine Zustimmung/Einwilligung muss ja weder schriftlich, noch ausdrücklich erfolgen. Bereits eine konkludente Zustimmung genügt.

WetWilly  15.03.2013, 13:24
@Wikifreak

Das wäre (die Richtigkeit Deiner Annahme vorausgesetzt) korrekt.

Deine Tochter muss doch eine Liste haben, wo sie die Messer eingeworfen hat, denn sonst kann sie sie ja auch nicht wieder abholen?!

Bei so was, muss man ganz vorsichtig sein. Es sollte ein Übergabeprotokoll der Messer geben, wo drin steht, wieviele Messer man erhält mit Unterschriften vom "Verkäufer" und "Verteiler" und ein Rückgabeprotokoll, wo drinnen steht, wieviele Messer zurück gegeben werden, wieviele bezahlt wurden und welche fehlen.

Hier steht Aussage gegen Aussage. Ich weiß jetzt nicht um welchen Betrag es geht. Da ihr euch auch nich korrekt verhalten habt, würde ich überlegen, ob ich deshalb anfange zu streiten. Falls ja, schaltet einen Anwalt ein.

SOFORT!! zur Polizei UND ZUM ANWALT!! NICHT ZAHLEN!!

Hier sollte sich ein Rechtsanwalt schleunigst um die Sache kümmern. Deine Tochter ist 13? GUT! Damit ist sie nach § 106 BGB nur beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, das sie wirksame Rechtsgeschäfte nur mit der Einwilligung der Eltern durführen kann. Des weiteren ist deine Tochter nach § 19 StgB noch nicht strafmündig.

Des weitern sehe ich hier evtl. einen Straftatbestand nach § 263 StgB.

Wie gesagt, nicht zahlen, umgehend zum Anwalt und zur Polizei.

LG

techblaster  15.03.2013, 12:57

Das ist alles richitg, wenn nun aber die Mutter dies gutgläubig unterschrieben hat?? Dann bekommt der Fall gleich eine ganz andere Sichtweise ;)

Wallbr3aker  15.03.2013, 13:01
@techblaster

Das wäre auch nicht so tragisch, denn es dürfte in diesem Fall kein problem sein eine arglistige Täuschung, bzw. einen Betrug nachzuweisen. Damit wäre ein Vertrag anfechtbar, bzw. nichtig. § 123 BGB

techblaster  15.03.2013, 13:07
@Wallbr3aker

Richtig, wenn sich dieser Nachweis erbringen liesse. Du hast schon Recht mit dem was Du schreibst, ich wollte im Grunde auch nur anmerken, daß zwischen Gesetz und Realität leider manchmal unüberwindbare Abgründe liegen. :)

Wallbr3aker  15.03.2013, 13:08
@techblaster

Das stimmt allerdings ;-)

Hi!

Da kommen gerade böse Erinnerungen in mir hoch...handelt es sich zufällig um die schönen Brotmesser von der Solinger Messerfabrik??

Vor gut 15 Jahren war ich selbst noch junger Teenager, der sich auch mit Zeitung austragen was dazu verdiente und ich habe diesen Schrott damals auch mitgemacht. Im Nachhinein hat man extrem viele Rennereien, man wird von den Leuten beschimpft warum man Ihnen einfach so etwas in den Briefkasten wirft und nachher Geld dafür will usw.

Lange Rede, kurzer Sinn, meine Mama hatte damals die Rechnung von den fehlenden Messern (ich glaube es waren so um die 70 DM) selbst bezahlt, daß das Ruhe einkehrte. Richtig fand Sie es damals auch nicht, aber ein Fass aufzumachen wäre u.U teurer gewesen und Nervenzerreissender. Es scheint ein Art Masche zu sein, wobei der eigentliche Sinn eben Marketing ist. Allerdings auf höchst fragwürdigem Niveau und wackligem Fundament.

Viel Glück in der Sache und kübftig lieber die Finger weg lassen davon. Speziell so etwas bringt mehr Ärger als Bonus :)

techblaster  15.03.2013, 12:56

Ergänzung: Rein rechtlich betrachtet ist Deine Tochter 13 und weder strafmündig noch erst recht nicht voll Geschäftsfähig und darf keine Verträge rechtskräftig unterzeichnen. Falls Du selbst also nichts unterschrieben hast, nimm Dir einen Anwalt und gehe notfalls auch zur Polizei wegen Hausfriedensbruch etc.

Nix machen. Deine Tochter ist nicht Vertragsfähig, sollen die doch klagen :p

Wikifreak  15.03.2013, 13:02

Quatsch! Das heißt geschäftsfähig und sie ist zumindest beschränkt geschäftsfähig. Mit Zustimmung der Eltern darf sie sehr wohl Verträge abschließen.