Probearbeiten während Arbeitszeit?
Hallo zusammen,
Ich muss demnächst 3 Tage Probearbeiten da ich eine Stelle angeboten bekommen habe wo ich einiges mehr verdiene . Da wir Viel zu tun haben dort wo ich jetzt noch arbeite hätte ich nicht einfach so jetzt Urlaub bekommen . Deswegen hab ich mir eine ausrede einfallen lassen das ich ein paar Tage frei kriege .
Ich weiß nicht warum aber irgendwie hab ich ein schlechtes Gewissen . Aber ich möchte unbedingt weg von dem Betrieb wo ich jetzt noch bin erstens wegen der Vergütung und da das arbeitsklima auch nicht besonders ist .
Aber konnte ich das machen mit der ausrede um frei zu kriegen ?
Vielen Dank im voraus für eure antworten
4 Antworten
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Wer haftet für Schäden, die der Bewerber beim Probearbeiten verursacht?„Verursacht der Bewerber einen Schaden im Betrieb, ist dessen private Haftpflichtversicherung zuständig“, sagt Ueckert. Deshalb ist es ratsam, sich vom Bewerber vor den Probetagen schriftlich zusichern lassen, dass er auch eine Haftpflichtversicherung besitzt.
Welche Versicherung greift bei einem Unfall am Schnuppertag?Hat der Schnupperkandidat während des Probearbeitstags einen Unfall, greift in der Regel nicht der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch hier gilt Vorsicht, falls tatsächlich kein Einfühlungsverhältnis, sondern schon ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist. Stellt sich heraus, dass der Bewerber auf Anweisung des Arbeitgebers gearbeitet hat, ist er zwar gesetzlich unfallversichert. Der Unternehmer muss dann aber mit Regressforderungen der Berufsgenossenschaft rechnen, weil er das Arbeitsverhältnis nicht gemeldet und den Arbeitnehmer somit schwarz beschäftigt hat.
Arbeitslose fallen unter bestimmten Voraussetzungen unter die gesetzliche Unfallversicherung, und zwar wenn sie auf Veranlassung der Agentur für Arbeit zu einem Schnuppertag geschickt werden. Sie müssen also als arbeitssuchend beim Arbeitsamt gemeldet sein (Landessozialgericht NRW, Urteil v. 16.2.2000, Az. L 17 U 290/99).
Ist der Bewerber beim Probearbeiten sozialversicherungspflichtig?Nein. Sofern kein Arbeitsverhältnis zustande kommt und der Bewerber keine Arbeitsleistung erbringt, ist das Probearbeiten ein reines Einfühlungsverhältnis. Es besteht daher keine Sozialversicherungspflicht.
Dürfen Kandidaten, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis haben, zur Probe arbeiten?Ja. Es kann sein, dass der Kandidat damit gegen seinen aktuellen Arbeitsvertrag verstößt. Dies zu überprüfen, ist jedoch die Pflicht des Kandidaten, nicht die des Arbeitgebers, der zum Probearbeiten einlädt.
https://www.impulse.de/management/recruiting/probearbeiten/2097218.html
Nun ja, es hat funktioniert, was soll's.
Du willst da weg und wenn Du mit offenen Karten gespielt hättest, wärst Du in der schwächeren Position und abhängig vom "Goodwill" des Vorgesetzten gewesen. Und manch ein Vorgesetzter sieht eine Kündigung als "persönliche Watsche" .
Ich bin auch kein Freund von Lügen, aber in dem Fall nenne ich das eine "taktische Entscheidung".
Ich war auch schon mal in der Situation, dass ich wo unbedingt weg wollte ... und da ich da bei niemandem in der Schuld gestanden war, war mir das komplett egal, Hauptsache, da rauskommen.
Ich finde in dem Fall sollte man sich nicht in die schwächere Position setzen, im Zweifel verfolgt der Arbeitgeber auch seine Ziele ohne gross Rücksicht zu nehmen. Und man muss auch dran denken, sollte es nicht klappen, dann ist erstmal alles beim alten.
Wenn Du allerdings ein besonderes Vertrauensverhältnis zu jemandem hast und der weiss nichts davon und Du dann aus heiterem Himmel kündigst, wird Dich das natürlich einholen ... aber das ist dann halt so.
Viel Erfolg beim Probearbeiten. Gruss
Wenn du weg willst, dann kannst du eben in so eine Situation kommen. So lange du beim aktuellen Arbeitgeber keine Krankmeldung abgibst und wo anders arbeiten gehst, gehört eine kreative Auslegung der Tatsachen nun mal dazu.
Kannst ja schlecht sagen "Sorry Chef, muss Probearbeiten!"
Viel Erfolg!
Aber konnte ich das machen mit der ausrede um frei zu kriegen ?
Das kommt auf die Ausrede an.
Solange Du keine Krankheit vorgaukelst und Deine Begründung überzeugend war, ist das kein Problem.
Mit Deinem Gewissen musst Du ehedem selbst klar kommen. :o)