Probearbeit (Rechnung)
hallo,
ich habe bei einem Friseur Probe gearbeitet und nun habe ich gehört das die wohl in meinem bereich keine männer einstellen.....ich bin arbeitslos.
kann ich dem Betrieb eine Rechnung zukommen lassen über die Arbeitszeit denn so wie es aussieht war es nie geplant mich ein zustellen......komm mir da doch verarscht vor
11 Antworten
Wenn ausdrücklich Probearbeit vereinbart war, heißt das leider im Allgemeinen - kostenlos -. Es sei denn es wäre etwas anderes vereinbart worden.
Du hast Dir offensichtlich meine Antwort in Deiner anderen Frage zu Herzen genommen, aber Du kommst so nicht weiter, wenn Leute, die hier nicht Alles wissen, antworten sollen. Ich habe geschrieben, und dazu stehe ich nach wie vor, dass eine Probearbeit, Deine Leistung beurteilen soll, und ob Du gut ins Team passt. Wenn man Dir dann anschliessend mitteilt, man stellt keine Männer ein, dann war das nicht der Sinn einer Probearbeit, und so würde ich das auch formulieren, wenn Du diesem Friseur das mitteilst. Dann würde ich seine Antwort abwarten - oder auch nicht, wie Du willst, Du kannst es auch vorher machen, aber die Zeit rennt, wen Du Dich zeitnah währen möchtest. Erkundige Dich, wer in Deinem Gebiet der Obermeister ist, oder frag bei der Innung nach, es kann jedoch sein, dass sie Dir keine Auskunft geben, weil die sich mehr als Verband für den Arbeitgeber sehen. Dann hast Du natürlich auch noch das Recht, Dich beim Arbeitsgericht zu erkundigen, man muß sich wirklich nicht Alles gefallen lassen, und in Deinem Fall, lass Dich nicht entmutigen, das Argument, welches hinterher kam, um Dich nicht einzustellen, ist nicht korrekt! Auf keinen Fall, das würde ich genau wie Du sehen, und ich war zumindest lange Arbeitgeber im Friseurberuf. Dann hätte ich lieber gesagt, Deine Arbeit hat mich nicht überzeugt, damit wäre ich aus dem Schneider gewesen - aber so halt nicht. Ich denke, hier kannst du, je nach gearbeiteter Stunden, realistisch betrachtet, eine Wiedergutmachung in Höhe von 50 Euro erwarten. Jetzt mußt du wissen, ob der Aufwandt Dir das Wert ist - aber verarschen lassen muß sich wirklich Niemand!
Du hast die Probearbeit in beidseitigem Einvernehmen angenommen. DU bist arbeitslos also hast du Zeit dafür. Du bist Privatperson und nicht selbständig somit kannst du keine Rechnung schreiben! Lt. Eingliederungsvereinbarung bist du verpflichtet jede zumutbare Arbeit (auch vorab Probearbeit) anzunehmen. Es wird dem AG in spé schwer nachzuweisen sein das er dich nicht einstellen wollte.
Nein kannst Du nicht, es gibt ja keinen Vertrag in dem etwas vereinbart wurde oder?
wielange hast du den dort Probe gearbeitet? Aber normalerweise hast du kein Recht auf Bezahlung wenn du nur zur Probe dort gearbeitet hast.
Falsch. Auch Probearbeit muss vergütet werden. Man erwirbt sogar Urlaubsansprüche.