Privatverkauf. Shpock. Bin ich im unrecht?
Liebe Community!
Am 10.3 hat mich eine Dame auf Shpock angeschrieben, wollte dann aber über SMS alles ausmachen (Kaufpreis, Bilder, etc). Nach ein paar SMS, fuhr ich zu ihr, damit sie sich das Handy anschauen kann. Sie testete es ausgiebig. (Telefonieren, Kamera, etc). Sie sagte das es etwas leise beim telefonieren ist, doch bestätigte das dies nicht schlimm sei. Sie nahm es, gab mir das Geld, welches wir über SMS ausgemacht haben. Nächsten Tag wollte sie das Handy zurück geben weil es so leise ist & Störgeräusche besitzt, sodass man NICHTS versteht. Unterstellt mir Betrug, da ich angeblich einen schwerwiegenden Mangel verschwiegen hab. (Ich habe das Handy ausgiebig von ihr testen lassen. Als ich das Handy hatte, waren diese Probleme noch nicht.) Ich wollte es dann nicht mehr zurück nehmen (am Vortag hats ihr doch gepasst? Sonst hätte sie es ja nicht genommen & bezahlt) Ich wies sie auch darauf hin, dass sie es ausgiebig getestet hat & es keine schwerwiegenden Mängel gab. Ich wies sie auch darauf hin, dass es sich um einen Privatverkauf handelt. Dann am 11.3 um 24 Uhr nahm sie auf Shpock das Angebot an (Obwohl ich es am 10.3 über SMS an sie verkauft habe... Nichtmal der Preis von dem Angebot stimmt) Sie droht mit Anzeige wegen Betrug. Doch ich hab doch nichts falsches gemacht?
Bin ich jetzt im Unrecht oder sie?
Lg
5 Antworten
Lass sie labern. Die kann dir garnix. Du hast ihr das Produkt gegeben, somit ist es kein Betrug. Erst recht nicht wenn sie es getestet hat
Grundsätzlich kann sie einen Sachmangel geltend machen, muss aber nachweisen, dass
- es sich wirklich um einen Mangel und nicht um eine typische Eigenschaft dieses Geräts handelt und
- dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.
- Ebenso hätte sie das durch das Testen ebenfalls herausfinden können und müssen. Dann müsste sie dir explizit arglistige Täuschung nachweisen
Du hast gute Karten.
Betrug kann ich beim besten Willen nicht erkennen
Du musst gar nichts beweisen. Wenn, dann müsste das die Käuferin tun, aber das wird eher aussichtslos für sie sein
Zuerst mal danke für die Antwort! Ja sie hat es angeblich von einem Spezialisten testen lassen, welcher meinte, dass die durch Staub& Dreck zustande kam. Aber es kann doch nicht von einem Tag auf den anderen so schlimm werden, dass man NICHTS mehr hört beim telefonieren. Als ich das Handy hatte war es eigendlich auch immer leiser als mein jetziges. Dachte aber es ist normal. Störgeräusche waren nie vorhanden. & verstanden hab ich auch immer alles..
Ich gehe davon aus, dass sie einfach dreist herum lügt, um den Kaufpreis zu drücken oder eine Rücknahme zu erreichen. Aber auch wenn wir davon ausgehen, dass der Mangel tatsächlich so besteht, greift §442 BGB: Sie hatte die Möglichkeit zum Testen, daher würdest du nur haften, wenn du den Mangel kanntest und absichtlich verschwiegen hast.
@ Breeeezable
Insofern hast du das richtige getan, indem du das Handy persönlich verkauft hast.
Du hättest dir das ganze Theater trotzdem sparen können, wenn du dir vom Käufer (auf einer Kopie deiner Anzeige) hättest bestätigen lassen:
Dass er der Handy getestet hat, es funktioniert hat und er es so gekauft hat und er später keine Ansprüche mehr an dich stellen kann. Ebenso den Geldbetrag mit Datum und deiner Unterschrift. Davon dem Käufer auch eine Kopie mitgeben.
So macht man das, dann kann dir keiner mehr hinterher was wollen oder dir wie in deinem Fall noch Betrug unterstellen.
In dem Fall gilt "gekauft wie gesehen". Laß die mal anzeigen gehen, da kommt nix bei raus. Du hast alles richtig gemacht.
Nein, du hast alles richtig gemacht!
Aber wie kann ich das beweisen das ich von dem angegebenen schweren Mangel nichts wusste.? (Was auch wirklich so ist. Wollte niemanden täuschen etc.)