Taxifahrt nicht bezahlt - NICHT weggelaufen

5 Antworten

Der nahe liegende Straftatbestand wäre der Betrug. Das setzt allerdings voraus, dass Du auch die Absicht hattest. Das leitet man von der Tatsache ab, dass Du gefahren bist, ohne Geld zu haben.So wie ein mittelloser Gast, der Speisen und Getränke verzehrt, um dann zu erklären, er habe kein Geld. Warum hast Du nicht am nächsten Tag zuminderst die Taxizentrale dieses Ortes angerufen, um auf dem Wege das Fahrgeld zu entrichten? Ohne solche Bemühungen verstärkt sich der Verdacht, dass Du nicht zahlen wolltest. Merke: "Zum Zahlen ist es nie zu spät".

Xansch89 
Beitragsersteller
 18.03.2012, 18:38

Ich wusste nicht einmal mehr den Namen des Unternehmens, geschweige denn den Namen des Fahrers. Hab ich mir mittlerweile von der Polizei geholt und mich beim Fahrer entschuldigt und auch ein nettes Gespräch geführt.

earlb  24.10.2013, 15:05
@Xansch89

Hallo!!!! Mir ist ähnliches passiert. Mich würde interessieren, was bei dir rausgekommen ist???!!! Warte nämlich auf einen Brief von der Polizei und bin völlig ratlos...

Du wir st die Taxifahrt und zusätzlich eine Geldstrafe wegen vollendeten Betruges zahlen müssen. Das Verfahren wird seitens der Staatsanwaltschaft wohl mit einem Strafbefehl abgehakt. Wenn du dem widersprichst, kommt es zu einer mündlichen Verhandlung, die du dann auch noch bezahlen darfst.

Sei froh, dass du die Nacht nicht in der Ausnüchterungszelle verbracht hast. Das kostet dann auch noch mal va 70 €,( wenn du nichts einsaust)

Vielleicht lernst du was draus.

Xansch89 
Beitragsersteller
 15.03.2012, 14:03

Ich hatte noch nie Probleme mit der Polizei, deswegen frage ich auch intensivst nach. Mit einem Strafbefehl abgehakt... scheint das dann in meinen Akten auf?

WalterE  09.02.2014, 21:44
@Xansch89

Was ist denn aus der Sache geworden? Da Du 25EUR schreibst kann das maximal Diversion gegeben haben, wenns nicht sogenannter Notbetrug war...

Die Staatsanwaltschaft hat richtig gehandelt. Geh hin und frage nach dem Taxiunternehmen, die müssen das im Protokoll haben, so auch die Polizeidienststelle, die alles vor Ort aufgenommen hat. Lass Dir auch die Namen der Beamten geben, die sollen als Zeugen aussage, in welchem Zustand Du warst, also unmöglich bewußt gehandelt hast. Das ist ja auch durch die Kleidung zu belegen: bei dieser Kälte nur im Laibchen! Das ist bestimmt nicht Normal! Ich vermute, daß Du auch auf der Wache den Sachverhalt klären wolltest, das jedoch in diesem Ausnahmezustand unmöglich war. Wenn Du nicht ausfallend geworden bist, werden die Richter Dir nicht den Kopf abreißen.

Xansch89 
Beitragsersteller
 15.03.2012, 14:01

Ausfallend bin ich sicher nicht geworden, da ich noch weiß, trotz dieses Zustandes, dass ich mich irrsinnig für den Schwachsinn geschämt habe. Auf der Ladung steht als Ort die Wache, wo ich zu dem besagten Abend war. Wo die Staatsanwaltschaft wirklich wäre, weiß ich nicht. Wäre es also besser gleich hinzugehen, oder bekomme ich telefonisch auch eventuell Auskunft darüber?

JoScho  15.03.2012, 14:05
@Xansch89

Wenn du die Wachadresse weißt, gehe hin. Das Ordnungsamt kann dir auch das zuständige Gericht nennen. Schwierig kann jedoch werden, den richtigen Staatsanwalrt oder Richter heraus zu finden. Wenn du ein Schreiben vom Verfahren schon hast, muß das Aktenzeiche vermerkt sein. Schreiben von Gerichten dauern ca. 3-4 Wochen. Wenn du das mit einem anwalt machen willst, wird er Dir sicherlich weiterhelfen.

Xansch89 
Beitragsersteller
 15.03.2012, 14:21
@JoScho

Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft: Zeit danach / Ort: oa. Dienststelle (eben die besagte Wache) / Gegenstand der Vernehmung

Einen Bearbeiter habe ich vermerkt und eine GZ-Nummer.

Ich werde dort mal hingehen und mich erkundigen. Vlt. kann ich etwas herausfinden.

NUn mach Dir mal nciht soviele GEdanken. Ob Österreich oder sonstwo auf der Welt: Das kostet ein paar Euro und Du bist raus aus der Nummer. Steh zu Deinem Fehler, zahle und machs beim nächstenmal besser. Besser könnte z.B. bedeuten, nicht mehr exzessiv zu trinken. Ein absoluter Filmriß kommt nciht von ungefähr. Entschuldige Dich zudem beim Taxiunternehmer. Dessen Namen wirst Du im Laufe der Verwarnung schon mitbekommen.

Xansch89 
Beitragsersteller
 15.03.2012, 13:13

Entschuldigen werde ich mich auf jeden Fall, hätte das ganz gern im Vorhinein schon getan, da das natürlich unangenehm ist. Und von der Polizei werde ich wahrscheinlich auch keine Daten bekommen, wenn ich höflich nachfrage?

Da Du nicht zurechnungsfähig gewesen bist, passiert da gar nichts.

DerHans  15.03.2012, 13:34

Dafür müsste es noch eine Strafe oben drauf geben.( @Ritter)

1988Ritter  15.03.2012, 14:10
@DerHans

Ne...gibt es nicht. Der hat ja schon bei der Polizei nur noch rumgelallt. Folglich, geistig nicht im Vollbesitz der Kräfte.

Xansch89 
Beitragsersteller
 15.03.2012, 13:11

Ich habe mir nur gedacht, dass das schwer nachweisbar ist, ob ich in diesem Zeitraum unzurechnungsfähig war, oder nicht.