Taxifahrt nicht bezahlt - NICHT weggelaufen
Hallo an alle! Ich habe schon einige Fragestellungen und Antworten gesehen, jedoch sieht die Sache bei mir anders aus, als bei allen anderen.
Begonnen hat die Geschichte mit einer ausgiebigen Feier, nach der ich stark alkoholisiert war. Und irgendwann kam ein Punkt (an dem ich mich nicht mehr erinnere), wo ich einfach aufgestanden und gegangen bin ohne jemanden zu sagen wohin oder sonst irgendwas und habe alles stehen und liegen gelassen. Somit auch meine Geldtasche, mein Handy, meine Schlüssel, die Jacke... also ich war nur mit kurzem Laibchen bei etwa +5 Grad unterwegs.
Das Problem war dann, dass ich in ein Taxi gestiegen bin (von dem ich auch nichts mehr weiß) und mich nach Hause fahren hab lassen. Ich weiß nur mehr, dass ich bei der Ankunft dem Taxifahrer schildern wollte, dass ich nicht mal irgendwas mit habe und wie wir das lösen könnten, jedoch sehr alkoholisiert.
Dieser rief daraufhin die Polizei und ich wartete auch und die fragten mich dasselbe, warum ich nicht bezahlen konnte. Der Polizist sagte nur, ja das hilft nichts, sie müssen mich jetzt auf die Station begleiten. Dort wurden meine Personalien aufgenommen, was aufgrund meiner Alkoholisierung auch etwas länger dauerte.
Danach fragte ich noch, was auf mich zukommen werde und die Antwort war, eine Verwaltungsstrafe. Zwei Wochen später bekam ich eine Ladung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren aufgrund Verdacht des Betrugs. Danach steht noch was von "Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft" und Ort, Datum und Adresse. Ich weiß leider nicht mehr, wie das Taxiunternehmen, geschweige denn der Lenker hieß, sonst hätte ich dort mal angerufen.
Meine Frage ist jetzt, was auf mich zukommen könnte, bzw. wie ich mich verhalten soll und ob das einen Eintrag im Strafregister zu Folge hat? Die Fahrt hat sich allerhöchstens auf 25€ belaufen, also würde ein Anwalt sowieso keinen Sinn machen? Und das Ganze geschah in Österreich.
Hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen, bzw. nur mitteilen, auf was ich mich einstellen müsste.
5 Antworten
Der nahe liegende Straftatbestand wäre der Betrug. Das setzt allerdings voraus, dass Du auch die Absicht hattest. Das leitet man von der Tatsache ab, dass Du gefahren bist, ohne Geld zu haben.So wie ein mittelloser Gast, der Speisen und Getränke verzehrt, um dann zu erklären, er habe kein Geld. Warum hast Du nicht am nächsten Tag zuminderst die Taxizentrale dieses Ortes angerufen, um auf dem Wege das Fahrgeld zu entrichten? Ohne solche Bemühungen verstärkt sich der Verdacht, dass Du nicht zahlen wolltest. Merke: "Zum Zahlen ist es nie zu spät".
Hallo!!!! Mir ist ähnliches passiert. Mich würde interessieren, was bei dir rausgekommen ist???!!! Warte nämlich auf einen Brief von der Polizei und bin völlig ratlos...
Du wir st die Taxifahrt und zusätzlich eine Geldstrafe wegen vollendeten Betruges zahlen müssen. Das Verfahren wird seitens der Staatsanwaltschaft wohl mit einem Strafbefehl abgehakt. Wenn du dem widersprichst, kommt es zu einer mündlichen Verhandlung, die du dann auch noch bezahlen darfst.
Sei froh, dass du die Nacht nicht in der Ausnüchterungszelle verbracht hast. Das kostet dann auch noch mal va 70 €,( wenn du nichts einsaust)
Vielleicht lernst du was draus.
Ich hatte noch nie Probleme mit der Polizei, deswegen frage ich auch intensivst nach. Mit einem Strafbefehl abgehakt... scheint das dann in meinen Akten auf?
Was ist denn aus der Sache geworden? Da Du 25EUR schreibst kann das maximal Diversion gegeben haben, wenns nicht sogenannter Notbetrug war...
Die Staatsanwaltschaft hat richtig gehandelt. Geh hin und frage nach dem Taxiunternehmen, die müssen das im Protokoll haben, so auch die Polizeidienststelle, die alles vor Ort aufgenommen hat. Lass Dir auch die Namen der Beamten geben, die sollen als Zeugen aussage, in welchem Zustand Du warst, also unmöglich bewußt gehandelt hast. Das ist ja auch durch die Kleidung zu belegen: bei dieser Kälte nur im Laibchen! Das ist bestimmt nicht Normal! Ich vermute, daß Du auch auf der Wache den Sachverhalt klären wolltest, das jedoch in diesem Ausnahmezustand unmöglich war. Wenn Du nicht ausfallend geworden bist, werden die Richter Dir nicht den Kopf abreißen.
Ausfallend bin ich sicher nicht geworden, da ich noch weiß, trotz dieses Zustandes, dass ich mich irrsinnig für den Schwachsinn geschämt habe. Auf der Ladung steht als Ort die Wache, wo ich zu dem besagten Abend war. Wo die Staatsanwaltschaft wirklich wäre, weiß ich nicht. Wäre es also besser gleich hinzugehen, oder bekomme ich telefonisch auch eventuell Auskunft darüber?
Wenn du die Wachadresse weißt, gehe hin. Das Ordnungsamt kann dir auch das zuständige Gericht nennen. Schwierig kann jedoch werden, den richtigen Staatsanwalrt oder Richter heraus zu finden. Wenn du ein Schreiben vom Verfahren schon hast, muß das Aktenzeiche vermerkt sein. Schreiben von Gerichten dauern ca. 3-4 Wochen. Wenn du das mit einem anwalt machen willst, wird er Dir sicherlich weiterhelfen.
Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft: Zeit danach / Ort: oa. Dienststelle (eben die besagte Wache) / Gegenstand der Vernehmung
Einen Bearbeiter habe ich vermerkt und eine GZ-Nummer.
Ich werde dort mal hingehen und mich erkundigen. Vlt. kann ich etwas herausfinden.
NUn mach Dir mal nciht soviele GEdanken. Ob Österreich oder sonstwo auf der Welt: Das kostet ein paar Euro und Du bist raus aus der Nummer. Steh zu Deinem Fehler, zahle und machs beim nächstenmal besser. Besser könnte z.B. bedeuten, nicht mehr exzessiv zu trinken. Ein absoluter Filmriß kommt nciht von ungefähr. Entschuldige Dich zudem beim Taxiunternehmer. Dessen Namen wirst Du im Laufe der Verwarnung schon mitbekommen.
Entschuldigen werde ich mich auf jeden Fall, hätte das ganz gern im Vorhinein schon getan, da das natürlich unangenehm ist. Und von der Polizei werde ich wahrscheinlich auch keine Daten bekommen, wenn ich höflich nachfrage?
Da Du nicht zurechnungsfähig gewesen bist, passiert da gar nichts.
Dafür müsste es noch eine Strafe oben drauf geben.( @Ritter)
Ne...gibt es nicht. Der hat ja schon bei der Polizei nur noch rumgelallt. Folglich, geistig nicht im Vollbesitz der Kräfte.
Ich habe mir nur gedacht, dass das schwer nachweisbar ist, ob ich in diesem Zeitraum unzurechnungsfähig war, oder nicht.
Ich wusste nicht einmal mehr den Namen des Unternehmens, geschweige denn den Namen des Fahrers. Hab ich mir mittlerweile von der Polizei geholt und mich beim Fahrer entschuldigt und auch ein nettes Gespräch geführt.